Vorstellung des überarbeiteten Entwurfes der Stellplatzsatzung - Behandlung der Anregungen der Fraktionen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 21.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 21.11.2022 ö beschließend 1

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 21.06.2022 wurde der Entwurf der neuen Stellplatzsatzung vorgestellt. 

Die Überprüfung durch den Rechtsanwalt ist bereits erfolgt. Die Änderungen wurden bereits in den heute vorgestellten Entwurf eingearbeitet. 

Im Rahmen der Beteiligung der Fraktionen gingen zwei Stellungnahmen ein.

Wesentliche Änderungen im Vergleich zum Entwurf vom 21.06.2022 sind die Gliederung der Satzung (Separate Bereiche für KFZ-Stellplätze und Fahrradabstellplätze) und die Anhebung des Stellplatzschlüssels für Wohnungen (Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser) von 50m² auf 60m² als Grenze für die Forderung eines Stellplatzes. 

Gegenüberstellung der eingegangenen Stellungnahmen der Fraktionen:


Fraktion bul/ die Grünen
Fraktion CSU
Derzeitiger Stand des Entwurfes




1.1.1 bis 160qm, (Ermittlung der Wohnfläche ohne Balkone, Terrasse etc.) 
Bis 150qm
Die Berechnung der Wohnfläche erfolgt nach der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25.11.2003.

1.1.2 ab 160qm 
Ab 150qm
1.2 Fahrradabstellplätze auch für Mieter in Zweifamilienhäusern und Einliegerwohnungen
1.2.1 Wohnungen bei 50 qm - 1 Stellplatz / 51-80qm - 1,5 Stellplätze
Bis 60qm 1 Stellplatz
60 bis 150 qm 2 Stellplätze
Ab 150qm 3 Stellplätze

Keine Fahrradabstellplätze

1.2.2 Wohnungen ab 81qm - 2 Stellplätze


1.3.1 Wohnungen bei 50qm - 1 Stellplatz / ab 51 - 80qm - 1,5 Stellplätze
Bis 60qm 1 Stellplatz
60 bis 100qm 2 Stellplätze
Ab 100qm 3 Stellplätze

1.3.2 ab 81qm - 2 Stellplätze 

2.1.1 / 2.1.2 Fahrradabstellplätze auch für Büros in der Innenstadt

Keine Fahrradabstellplätze
3.1.1 / 3.1.2 Für Verkaufsstätten in der Innenstadt: Fahrradstellplätz analog zum Außenbereich, eventuell dann Ablöse und Bereitstellung öffentlicher Stellplätze, die vor allem fehlen in der Oberen Stadt, Unteren Stadt, Frontenhausener Straße…

Keine Fahrradabstellplätze
5.1: bei Gaststätten im Innenbereich: Stellplätze für Fahrräder analog zum Außenbereich (wichtiger als bei Pensionen, in die man ja doch meist mit dem Auto oder Zug anreist)

Keine Fahrradabstellplätze
7.1 Handwerksbetriebe: Fahrradabstellplätze analog zu Außenbereich

Keine Fahrradabstellplätze
7.3 Industriebetriebe: Fahrradabstellplätze vorschreiben

Keine Fahrradabstellplätze
8. Schulen: unbedingt mindestens 10 Fahrradstellplätze pro Klasse
8.1 - 1 Stellplatz je Klasse 

Keine Vorgaben bzgl. Fahrradstellplätze bei Schulen und Tageseinrichtungen
8.1 2 KFZ-Stellplätze je Klasse 

8.1/ 8.2 1 Fahrradabstellplatz je Klasse
8.3 1 Stellplatz je 30 Kinder, mindestens 2



Die Berechnung der Wohnfläche ist derzeit einheitlich gemäß der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25.11.2003 vorgesehen. 


Demzufolge sind Balkone, Terrassen, Loggien und Dachgärten zur Wohnfläche hinzuzurechnen. Aus der Stellungnahme der CSU-Fraktion ist die Berechnung der Wohnfläche ohne diese baulichen Anlagen gewünscht. Dies kann aber dann nicht nur für die EFH gelten, sondern muss einheitlich für alle Arten von Nutzungen bei denen es auf die Wohnfläche ankommt angewandt werden. 


Die heute beschlossenen Änderungen werden in den Entwurf eingearbeitet. In der nächsten Stadtratssitzung kann die Satzung dann verabschiedet werden.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde über die Berechnung der anzurechnenden Wohnfläche ausführlich diskutiert. StRin Claudia Geilersdorfer verwies auf die aktuelle Stellplatzsatzung, wonach die Wohnfläche auch nicht nach der Wohnflächenverordnung, sondern nach der „Netto-Wohnfläche“ berechnet wird. Sie verwies weiter auf die gleiche Regelung in anderen Gemeinden. 
Vermehrt kamen die Vorschläge aus dem Gremium, die Berechnung so einfach wie möglich zu gestalten, wobei hier die Wohnflächenverordnung eine praktikable Grundlage darstellen würde. 

StR Karlheinz Hiller verwies auf die Breite der Stellplätze und merkte an, dass neue Autos immer Größer werden würden. Hier ist das vorgegebene Maß von 2,50 m evtl. nicht mehr ausreichend. Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass es sich hierbei um einen gängigen Durchschnitt handelt. Aktuell sind Parkplätze in Einzelfällen auch nur 2,30 m breit. 

In der Diskussion um die von der BuL-die Grünen Fraktion eingereichten Vorschläge zu den Fahrradstellplätzen wurde nur über den eingebrachten Kompromiss von vier Fahrradstellplätzen pro Klasse in den Schulen abgestimmt. Für alle anderen Bereiche der Fahrradstellplätze ist von der Stadtverwaltung ein Vorschlag auszuarbeiten und dem Gremium zur Abstimmung vorzulegen. 

Beschluss 1

Änderung der Nummer 1.1 der Anlage 1 – Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, für Einfamilienhäuser:
Bis < 150m²                 zwei KFZ-Stellplätze
Ab ≥ 150m²                 drei KFZ-Stellplätze

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 2

Änderung der Nummer 1.2 der Anlage 1 – Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, für Zweifamilienhäuser (z.B. auch EFH mit ELW):
Bis < 60m²                 ein KFZ-Stellplatz
≥60m² bis < 150m² zwei KFZ-Stellplätze
≥ 150m²                 drei KFZ-Stellplätze 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

Beschluss 3

Änderung der Nummer 8.1 und 8.2 der Anlage 1 – Richtzahlen für den Stellplatzbedarf, für 
Schulen
2 KFZ-Stellplätze je Klasse 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 9

Beschluss 4

Änderung der Nummer 8.1 und 8.2 der Anlage 1 – Richtzahlen für den Stellplatzbedarf. Der Stellplatzschlüssel soll für die Fahrradabstellplätze vier Stellplätze pro Klasse betragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 6

Beschluss 5

Die Wohnfläche ist entsprechend der Wohnflächenverordnung (WoFlV) vom 25.11.2003 zu ermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

Datenstand vom 30.11.2022 09:12 Uhr