Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Am Hölzl 1, Fl.Nr. 545/27, Gem. Frauensattling


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 22.03.2022 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub Süd“.

Im Rahmen des Bauantrags werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes beantragt:
  • Überschreitung der Wandhöhe mit 7,00 m statt der zulässigen 6,00 m.
  • Abweichung von der zulässigen Farbe der Dacheindeckung mit anthrazit statt naturrot (Grundsatzbeschluss).
  • Überschreitung der Baugrenzen mit dem Balkon um 2,10 m.
  • Überschreitung der Balkontiefe mit 3,50 Meter statt der zulässigen 1,50 Meter.
  • Überschreitung der Geländeauffüllung mit 1,63 m statt zulässig max. 0,80 m.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden bereits derart große Wandhöhen- und Balkontiefenüberschreitungen zugelassen. Nach Prüfung und Berücksichtigung des Geländes kann beiden Überschreitungen hier zugestimmt werden.
Für die Abweichung von der zulässigen Farbe der Dacheindeckung existiert ein Grundsatzbeschluss (19.05.2020, TOP 2).
Die Überschreitung der Baugrenzen mit dem Balkon um 2,10 m ist aus städtebaulicher Sicht ebenfalls unproblematisch, da es sich hier nur um einen Gebäudeteil handelt. Zudem zeigt der Balkon in Richtung des gemeindlichen Fußweges nach Norden. Anders würde es sich verhalten, wenn ein Privatgrundstück unmittelbar angrenzen würde. Die Geländeauffüllung von 1,63 Meter begründet sich in der Anhebung der Fußbodenoberkante auf das Straßenniveau. Die Auffüllung befindet sich dann zwischen der Straße und der Hauseingangstür und somit nicht unmittelbar zu einem Nachbargrundstück. Aus städtebaulicher Sicht ist diese Befreiung ebenfalls vertretbar.


Diskussionsverlauf

StR von Dewitz erkundigt sich bezüglich der geplanten Aufschüttung zur Problematik der Flächenversiegelung und der Ableitung des anfallenden Niederschlagswassers. Hr. Zehentbauer von der Verwaltung erläutert daraufhin, dass für das auf den Privatgrundstücken anfallende Niederschlagswasser jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich ist und eine Nicht-Ableitung auf die Nachbargrundstücke sicher zu stellen hat. Die Abflussproblematik im Bereich der Straße bei Starkregenereignissen wird durch den Beschluss in der letzten Bau- und Umweltausschusssitzung zum Einbau von zusätzlichen Ablaufrinnen behoben.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2022 13:45 Uhr