Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Im Burger Feld 13, Fl.Nr. 980/46, Gem. Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.07.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2022 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Burger Feld“.


Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen beantragt:

  • Überschreitung der Baugrenze mit der Terrasse um 1,80 Meter
  • Überschreitung der Baugrenze mit dem Balkon/Dachterrasse um 0,65 Meter

Die Terrasse und der Balkon befinden sich über-/untereinander. Der Balkon dient somit als Überdachung der darunterliegenden Terrasse. Die Baugrenzenüberschreitung erfolgt somit nur auf einer Gebäudeseite.

Eine Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB kann nur erteilt werden, wenn:
1. die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und
2. Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder
3. die Abweichung städtebaulich vertretbar ist oder
4. die Durchführung des BPlans zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen würde
und die Abwägung zwischen öffentlichen und nachbarlichen Interessen vertretbar ist.

Die Grundzüge der Planung werden mit den beantragten Befreiungen nicht berührt und die Abweichungen sind auch städtebaulich vertretbar.



Zudem wurde mit Grundsatzbeschluss vom 07.11.2016, TOP 9, beschlossen, dass Terrassen mit Überdachungen in Ausnahmefällen die Baugrenze geringfügig (1,5 Meter bis 2,00 Meter) befreit werden, wenn diese vom Straßenraum und vom Ortsrand nicht einsehbar sind und diesen auch nicht beeinträchtigen.

Das Baugrundstück befindet sich an einem Stich der Hauptsiedlungsstraße „Im Burger Feld“. Über diesen Stich werden lediglich zwei Baugrundstücke erschlossen. Die Terrasse und der Balkon sind daher von der Hauptsiedlungsstraße nicht einsehbar. Von der Stichstraße ist eine Einsehbarkeit erst unmittelbar vor dem Baugrundstück gegeben. Eine Ortsrandlage ist für das Baugrundstück nicht vorhanden.


Die Unterschriften aller ans Baugrundstück angrenzenden Eigentümer liegen vor.

Seitens der AB32 sind die Befreiungen ebenfalls vertretbar.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem beantragten Vorhaben. Den beantragten Befreiungen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.07.2022 09:37 Uhr