Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms - Erneutes Beteiligungsverfahren


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.09.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Auf dies bisherige Beschlusslage (Stadtratssitzung vom 14.03.2022, TOP 12) wird hingewiesen.

Nach Durchführung des ersten Beteiligungsverfahrens zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms (LEP) wurde der Entwurf auf Grundlage eingegangener Anregungen und Hinweise überarbeitet.

Bis zum 19.09.2022 können ausschließlich zu den kenntlich gemachten Änderungen in der Änderungsverordnung sowie deren Begründung Stellungnahmen abgegeben werden.

Der Entwurf der Änderungsverordnung sowie alle weiteren Unterlagen können im Internet unter https://www.landesentwicklung-bayern.de/teilfortschreibung-lep-bayern/
öffentlich eingesehen werden.

Die für die Stadt Vilsbiburg wesentlichste Änderung befindet sich in Ziffer 3.2 Innenentwicklung vor Außenentwicklung:
Wesentliche Aspekte eines kommunalen Flächenmanagements sind zudem mittel- bis langfristige Strategien und Maßnahmen für die Aktivierung der ermittelten Flächenpotenziale sowie der regelmäßige Versuch der Kontaktaufnahme und soweit möglich die Einbeziehung von Eigentümern. 
Potenziale der Innenentwicklung stehen dann nachweislich nicht zur Verfügung, wenn die Gemeinde Strategien für deren Aktivierung entwickelt und umgesetzt hat, diese Bemühungen jedoch erfolglos blieben oder Flächen im Innenbereich für das Stadtklima, den Arten- und Naturschutz, zur Erholung genutzt werden sollen oder sich als Entwicklungsfläche, beispielsweise für vorhandene Betriebe, anbieten. 
Hilfestellung zur Begründung eines Bedarfs an neuen Siedlungsflächen im Außenbereich gibt die Auslegungshilfe “Anforderungen an die Prüfung des Bedarfs neuer Siedlungsflächen für Wohnen und Gewerbe im Rahmen der landesplanerischen Überprüfung” des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Verkehr.

Zudem sind zukünftig in den Regionalplänen der Regionalen Planungsverbände Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft und mindestens 1,1% der jeweiligen Regionsfläche als Vorranggebiet für Windenergieanlagen festzulegen. Eine Umsetzung durch den Regionalen Planungsverband bleibt abzuwarten.

Mit der Teilfortschreibung soll auch ein Grundsatz gestrichen werden, nachdem Freileitungen, Windkraftanlagen und andere weithin sichtbare Bauwerke insbesondere nicht in schutzwürdigen Tälern und auf landschaftsprägenden Geländerücken errichtet werden sollen.

Zur zusätzlichen Forderung gemäß dem Stadtratsbeschluss vom 14.03.2022 äußert sich das StMWi wie folgt:
Die Aufgabenzuteilung und Finanzausstattung der Kommunen sowie etwaige Förderprogramme für Kommunen sind nicht Regelungsgegenstand des LEP.

Über das RIS wird auch die Einschätzung der Geschäftsstelle des Bayerischen Städtetags zur Kenntnis gegeben. Vom Bayerischen Gemeindetag liegt bis dato keine Einschätzung oder Stellungnahme vor.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt keine weitere Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms abzugeben. Durch die Mitgliedschaft im Bayerischen Städtetag und im Bayerischen Gemeindetag werden die Interessen der Stadt Vilsbiburg bei der Fortschreibung ausreichend vertreten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.09.2022 08:28 Uhr