Einziehung des ehemaligen beschränkt-öffentlichen Weges „Weg durch den Rettenbach“
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.11.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 14.11.2022 | ö | beschließend | 1.13 |
Sachverhalt
Anfang der 1960er Jahre wurde der Einmündungsbereich der Ortsstraßen Kirchstraße und Benefiziar-Vest-Straße in die Frontenhausener Straße umgebaut. Früher mündete die Benefiziar-Vest-Straße in die Ortsstraße Am Rettenbach und die Kirchstraße mündete noch in die Frontenhausener Straße. Nach dem Umbau beginnt jetzt die Benefiziar-Vest-Straße an der Staatsstraße und die Kirchstraße endet in der Benefiziar-Vest-Straße. Durch diese Neugestaltung entfiel auch der obige beschränkt-öffentliche Weg.
Beschluss
Durch den Umbau der Ortsstraßen Kirchstraße und Benefiziar-Vest-Straße im Einmündungsbereich zur Frontenhausener Straße (St 2083) wurde der beschränkt-öffentliche Weg „Weg durch den Rettenbach“ teilweise überbaut und aufgelassen und wird deswegen gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Einwände wurden während der dreimonatigen Bekanntmachung der beabsichtigten Einziehung nicht hervorgebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2022 13:50 Uhr