Widmung einer Ortsstraße Bussardstraße im Baugebiet Gobener Feld (G06)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.12.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Durchführung und Erschließung des obigen Baugebietes wurde per Vertrag vom 10.11.2000 der Fa. Perzl & Brandmeier Wohnbaugesellschaft mbH in Vilsbiburg übertragen. Nach Fertigstellung und Vermessung (vgl. VN 1557 Gemarkung Vilsbiburg von 2002) und erfolgter Namensgebung mit Beschluss vom 05.03.2001 soll wie im Vertrag § 7 Nr. 4 festgelegt die Widmung der Straße durch die Stadt erfolgen.
Beschluss
Die Stadt Vilsbiburg verfügt als örtliche Straßenverkehrsbehörde gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46 Nr. 2 BayStrWG die Widmung der Verkehrsfläche Fl.Nr. 1893/60 Gemarkung Vilsbiburg zur Ortsstraße „Bussardstraße“, ab Abzweigung von der Ortsstraße Habichtstraße bis zur Einmündung in die Ortsstraße Falkenweg. Als Eigentümer der Straßenfläche besitzt die Stadt gemäß Art. 6 Abs. 3 BayStrWG hierfür das erforderliche Verfügungsrecht. Lt. Art. 47 BayStrWG sind die jew. Gemeinden für alle Gemeindestraßen (d.h. Orts- und Gemeindeverbindungsstraßen) Träger der Straßenbaulast.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.12.2022 15:25 Uhr