Als Anlage zum Haushaltsplan ist der Finanzplan mit dem ihm zugrundeliegenden Investitionsprogramm zu erstellen und zu beschließen. Der Finanzplan besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes. Er ist nach der für die Gruppierungsübersicht geltenden Ordnung und nach Jahren gegliedert aufzustellen.
Beginnend 2021, über das eigentliche Planungsjahr = Haushaltsjahr 2022, sowie eine weitere 3-jährige Vorausplanung für die Jahre 2023 – 2025. Der Finanzplan muss für die einzelnen Jahre in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen sein.
Der Finanzplan ist für die Kommune Grundlage zur weiteren Planung. Die geplanten Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nach Jahresabschnitten mit den auf das betreffende Jahr entfallenen Teilbeträgen wiederzugeben. Ergeben sich bei der Haushaltsaufstellung wesentliche Änderungen für die Folgejahre, so ist das Programm entsprechend fortzuschreiben, d.h. der Finanzplan besitzt keine Außenwirkung, ist nicht rechtsverbindlich, vielmehr stellt er eine reine Planungsgrundlage dar.
Verwaltungshaushalt – Einnahmen
den wesentlichsten Teil bestimmen hier die Steuereinnahmen
- hochgerechnet aufgrund der aktuellen Steuerschätzung vom November 2021, basierend auf dem Abschlussjahr 2021
- auf die Einrechnung von allgemeinen Zuweisungen und Umlagen wurde für die Jahre 2023-2025 verzichtet, da diese zu ungewiss sind
- die übrigen Einnahmen wurden in der Regel unverändert fortgeschrieben, lediglich eine Hochrechnung für 2023
Verwaltungshaushalt – Ausgaben
Personalausgaben, Sachausgaben, Kreisumlage
- hier wurde bei den Personalausgaben eine jährliche Steigerung von 2 % einkalkuliert
- für die Sachausgaben wurden ab dem Jahr 2023 die letzten IST-Zahlen aus dem Jahr 2021 sowie eine 5 % Steigerung zugrunde gelegt.
- für die Kreisumlage (Schlüsselnummer 53) wurde ein gleichbleibender Umlagesatz von 47,5 % angenommen. Die Steuer- bzw. Umlagekraft wird aus den Steuereinnahmen des jeweiligen Vorvorjahres berechnet.
Vermögenshaushalt – Einnahmen
Rücklagenentnahme, Einnahmen aus Veräußerungen, staatliche Förderungen
- der Zuführungsbetrag vom Verwaltungshaushalt (Schlüsselnummer 22) muss den jeweiligen Betrag von Schlüsselnummer 55 entsprechen.
- Mit einer Rücklagenentnahme wurde nur noch im laufenden Haushaltsjahr gerechnet
- Einnahmen aus Veräußerung des Anlagevermögens (Schlüsselnummer 24) und die dazugehörigen Beiträge (Schlüsselnummer 25) werden durch den Verkauf erschlossener Wohnbau- und Gewerbegrundstücke erwartet.
- Einnahmen aus staatlicher Förderung beziehen sich auf die veranschlagten Baumaßnahmen im Investitionsplan (dort Anlage 2)
Vermögenshaushalt – Ausgaben
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
- bei den Grunderwerbskosten werden nur Pauschalbeträge angesetzt
- Die Kosten der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Schlüsselnummer 65) sind aus dem Investitionsplan übernommen.
Der zugehörige Investitionsplan basiert auf der von Herrn Binner vorgestellten Prioritätenliste und beinhaltet nur die intensivsten Ausgaben im Vermögenshaushalt. Er fließt in den Finanzplan ein. Die Investitionsplanung ist bis zum Jahr 2028 aufgestellt.