Geländerhöhe Mittelschule


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.11.2017 ö informativ 9.3

Sachverhalt

Die Muster-Schulbau-Richtlinie von 2009 sieht unter Nr. 4 vor “Geländer und Umwehrungen müssen mindestens 1,1 m hoch sein.“

Der B.V.S. Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen berichtet in der Schriftreihe 7-2010 unter Nr. 6 „In den Schulbaurichtlinien der Länder ist die Mindesthöhe auf 1,10 m geregelt. Lediglich in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz darf die Geländerhöhe bis zu einer Absturzhöhe von 12 m 1,0 m betragen.“

Der KUVB (Sonderdruck Sichere Schulen u. Kindertageseinrichtungen) fordert mind. 1,00 m und empfiehlt 1,10 m.

Mittelschule Vilsbiburg
Absturzhöhen beim Umgang
OG 1 ab Geländeroberkante ca. 5,77 m
OG 2 ab Geländeroberkante ca. 9,41 m

Vom Landratsamt wird bei der Abnahme von Schulen derzeit eine Geländerhöhe mind. 1,0 m gefordert.

Beim Gymnasium in Vilsbiburg werden Geländerhöhen von 1,1 m vorgesehen (Angabe Herr Lainer, Fa. Delta).

Herr Gebhart vom Landratsamt Landshut erwartet, dass zukünftig als Anforderung bei Schulen eine Geländerhöhe von 1,10 m erforderlich sein wird.

Das Angebot für die Geländererhöhung von 1,00 m auf 1,10 m endet auf brutto 12.852 Euro.

Fachlich ist zu empfehlen eine Geländerhöhe von 1,1 m bei der Mittelschule herzustellen, obwohl derzeit dies nicht verbindlich gefordert ist, da eine spätere Nachrüstung durch die erforderlichen Schutzmaßnahmen wesentlich aufwändiger sein kann.

Diskussionsverlauf

Mit oben genannter Vorgehensweise besteht Einverständnis. Die Flachstahlstangen des Geländers müssen ausreichend stabil gestaltet werden.

Datenstand vom 23.01.2018 16:17 Uhr