Die Muster-Schulbau-Richtlinie von 2009 sieht unter Nr. 4 vor “Geländer und Umwehrungen müssen mindestens 1,1 m hoch sein.“
Der B.V.S. Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen berichtet in der Schriftreihe 7-2010 unter Nr. 6 „In den Schulbaurichtlinien der Länder ist die Mindesthöhe auf 1,10 m geregelt. Lediglich in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz darf die Geländerhöhe bis zu einer Absturzhöhe von 12 m 1,0 m betragen.“
Der KUVB (Sonderdruck Sichere Schulen u. Kindertageseinrichtungen) fordert mind. 1,00 m und empfiehlt 1,10 m.
Mittelschule Vilsbiburg
Absturzhöhen beim Umgang
OG 1 ab Geländeroberkante ca. 5,77 m
OG 2 ab Geländeroberkante ca. 9,41 m
Vom Landratsamt wird bei der Abnahme von Schulen derzeit eine Geländerhöhe mind. 1,0 m gefordert.
Beim Gymnasium in Vilsbiburg werden Geländerhöhen von 1,1 m vorgesehen (Angabe Herr Lainer, Fa. Delta).
Herr Gebhart vom Landratsamt Landshut erwartet, dass zukünftig als Anforderung bei Schulen eine Geländerhöhe von 1,10 m erforderlich sein wird.
Das Angebot für die Geländererhöhung von 1,00 m auf 1,10 m endet auf brutto 12.852 Euro.
Fachlich ist zu empfehlen eine Geländerhöhe von 1,1 m bei der Mittelschule herzustellen, obwohl derzeit dies nicht verbindlich gefordert ist, da eine spätere Nachrüstung durch die erforderlichen Schutzmaßnahmen wesentlich aufwändiger sein kann.