Neuordnung der Gemeindeverbindungsstraße (Blashub)-Schnedenhaarbach-Haarbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.04.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Obiger Feldweg wurde 1961 von der Altgemeinde Haarbach als nicht ausgebauter Feld- und Waldweg in der Baulast der Beteiligten (Anlieger) ins Bestandsverzeichnis geführt. Der bei Schnedenhaarbach noch nicht begradigte Weg wurde 1966 zur Gemeindeverbindungsstraße (GVStr.) aufgestuft und 1967 das Bestandsblatt angelegt. Der Erstausbau erfolgte im Jahre 1973/74 mit Verlegung der Straße bei Schnedenhaarbach und wurde 1979 vermessen (vgl. VN 208 Gemarkung Haarbach). Wegen der Wegverlegung östlich von Schnedenhaarbach sind zusätzlich noch erforderlich: nach Verlegung ist die Altstrecke der GVStr. mit Weg Fl.Nr. 1085 Gemarkung Haarbach ist zum nicht ausgebauten öffentl. Feld- und Waldweg abzustufen, die aufgelassene Wegstrecke auf Fl.Nr. 1094 Gemarkung Haarbach soll eingezogen werden und die damalige Neubaustrecke ab Abzweigung Fl.Nr. 1085 Gemarkung Haarbach bis ehemalige Einmündung der Altstrecke bei Fl.Nr. 1094 Gemarkung Haarbach wird als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße gewidmet.
Die Ortsstraße Holzhausener Straße wurde mit Beschluss vom 23.01.2023 als Teil der Gemeindeverbindungsstraße umgestuft.
Beschluss
Der Bau- und Umwelt-Ausschuss beschließt nachfolgende Maßnahmen:
a. die in der Planbeilage blau gekennzeichnete Altstrecke der Gemeindeverbindungsstraße Fl.Nr. 1085 Gemarkung Haarbach wird gemäß Art. 7 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG zum nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweg „Schnedenhaarbacher Feldfahrt“ in der Baulast der Beteiligten (Anlieger) abgestuft. Die erforderliche Umstufungsvereinbarung wurde jedoch von den künftigen Baulastträgern nicht signiert. Nachdem keine Einigung zur Abstufung zustande kommt, wird diese Abstufungs-Maßnahme der zuständigen Straßenaufsichtsbehörde (Landratsamt Landshut) zur Entscheidung gemäß Art. 7 Abs. 2 BayStrWG vorgelegt, mit allen erforderlichen Unterlagen.
b. die in der Planbeilage gelb gekennzeichnete aufgelassene Teilstrecke des Feldweges auf Fl.Nr. 1094 Gemarkung Haarbach wird gemäß Art. 8 BayStrWG eingezogen. Während der dreimonatigen Bekanntmachung zur beabsichtigten Teileinziehung wurden keine Einwände hervorgebracht.
c. die damalige in der Planbeilage grün gekennzeichnete Neubaustrecke, ab der Abzweigung der Weg Fl.Nr. 1085 Gemarkung Haarbach bis zur ehemaligen Einmündung der Altstrecke bei Fl.Nr. 1094 Gemarkung Haarbach, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 46. Nr. 1 BayStrWG als Bestandteil der Gemeindeverbindungsstraße gewidmet, Die Baulast verbleibt nach wie vor bei der Stadt Vilsbiburg.
d. die Gemeindeverbindungsstraße wird künftig die Straßenbezeichnung „Holzhausener Straße“ führen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
Datenstand vom 28.04.2023 12:20 Uhr