Städtisches Förderprogramm für Lastenräder und -anhänger: Haushaltsanpassung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, 17.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
In der Sitzung vom 28.02.2023 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität von der Stadt Erding ein Förderprogramm für Lastenräder vorgestellt.
In der Sitzung vom 08.05.2023 hat der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität, mit folgenden wesentlichen Elementen, ein eigenes Förderprogramm aufgestellt:
Gefördert werden jeweils 25 % der Nettokosten, mit folgenden Obergrenzen:
• Lastenfahrräder ohne Motorantrieb: max. 500 €
• Lastenpedelecs (batterieelektrische Tretunterstützung, bis 25 km/h): max. 1.000 €
• Lastenanhänger (mit Mindestzuladung von 25 kg): max. 350 €
Inkrafttreten der Richtlinie und Haushaltsansatz:
• 01.06.2023
• zunächst für drei Jahre, einschließlich 2023: jeweils 10.000 € (Obergrenze)
• zusätzliche Kosten für Start (Flyer, Aufkleber) für 2023: ca. 400 €
Diese Förderung wurde ab dem Start rege nachgefragt, bereits Ende Juni war der Haushaltsansatz von 10.000 € annähernd aufgebraucht. Die Antragsteller hatten neben Anhängern überwiegend Lastenpedelecs (mit Elektroantrieb) beantragt bzw. erworben, wodurch die bisherige Obergrenze der Haushaltsmittel schnell erreicht wurde.
Diese Fördermaßnahme hat folgenden Zweck:
- die Stärkung des Radverkehrs über die Nutzung des Rads auch für größere Einkäufe, den Transport von Kindern
- die Reduzierung des motorisierten Verkehrs samt Parkplatzbedarf und damit eine Verbesserung der Luftqualität (durch Senkung der lokalen CO2-Emissionen und von Feinstäuben)
- die Lärmminderung des Verkehrs, um die Lebensqualität in Vilsbiburg zu erhöhen.
Um diese anfängliche Nachfrage nicht schon jetzt im Ansatz zu hemmen, wäre es förderlich, wenn das vorgesehene Budget um weitere 10.000 € angehoben würde.
Diskussionsverlauf
Regionalmanager Georg Straßer stellte dem Ausschuss den Sachverhalt kurz vor. Nach eingehender Diskussion im Gremium, ob es sinnvoll ist, bereits den Ansatz in Hinsicht einer positiven Signalwirkung auch für die nächsten Jahre schon zu erhöhen, einigte man sich darauf, den Ansatz erstmal nur für das laufende Haushaltsjahr zu erhöhen. StR Florian Anzeneder empfahl die Ansätze in den nächsten Haushaltsberatungen aufzuführen, um die Erhöhung hier dann für das entsprechende Haushaltsjahr besprechen zu können.
Auf Nachfrage von StR Josef Sterr, ob auch eine Förderung für finanziell benachteiligte Familien sinnvoll wäre, erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass nur mit der Ausstellung eines Sozialberechtigungsscheines die Bedürftigkeit nachgewiesen werden kann und eine Einzelfallbetrachtung notwendig wäre. StR Florian Anzeneder ergänzte dazu, dass es hier schwierig wird, nach dem Sozialaspekt zu beurteilen und die Benachteiligung schwierig eingrenzbar ist.
Regionalmanager Georg Straßer wies abschließend darauf hin, dass auch Lastenräder mit Ratenkaufverträgen gefördert werden. Es wurde nochmals darauf hingewiesen, dass eine Eingrenzung der Förderung auf Vilsbiburg rechtlich nicht möglich ist.
Beschluss
Der Anpassung der außerplanmäßigen Ausgabe von 10.400 € auf 20.400 € für das Haushaltsjahr 2023 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.07.2023 09:21 Uhr