Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Ersatzwohnhauses mit 2 Wohneinheiten im Gefüge des Vierseithofes - Berg 4, Fl. Nr. 27/0, Gemarkung Gaindorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.09.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das beantragte Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB). Das bestehende Wohnhaus im Gefüge des Vierseithofes soll abgebrochen werden und durch einen Neubau mit insgesamt zwei Wohneinheiten ersetzt werden. Der im Bereich der geplanten Garage befindliche ehemalige Pferdestall wurde bereits abgebrochen.
Der Flächennutzungsplan weist für diesen Bereich eine Fläche für die Landwirtschaft mit dem bislang vorhandenen Gebäudebestand aus:
Der Vorbescheid, für den in der Sitzung vom 23.05.2023 (TOP 4.1) das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde, wurde inzwischen durch die Antragstellerin zurückgenommen. Ebenso der Bauantrag aus der Sitzung vom 31.07.2023, TOP 2.5, für den das gemeindliche Einvernehmen versagt wurde.
Zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung wird die Stellungnahme der Antragstellerin vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt. Die Ausführungen sind dahingehend korrekt, dass das bestehende Wohnhaus als Einfamilienwohnhaus im Jahr 1966 genehmigt wurde, aufgrund der Grundrissaufteilung eine eigenständige Nutzung des Erd- und Obergeschosses als jeweils eigene Wohneinheit möglich wäre. Zudem wurde tatsächlich in der Wohnflächenberechnung von 1966 vom Landratsamt mit Rotstift eine Korrektur mit den Vermerken „Wohnung I“ und „Altenteil“ angebracht. Die überbaute Grundfläche des beantragten Ersatzwohnhauses mit Garagen hat eine Fläche von 387,96 m². Der bereits abgebrochene Pferdestall und das noch abzubrechende Bestandswohnhaus mit Garage hat eine Fläche von 378,41 m². Es kommt somit zu einer Mehrung der überbauten Fläche von 9,55 m². Aus Sicht der Verwaltung steht dies aber noch im Verhältnis zum Gebäudebestand.
Die vorgelegten Planunterlagen sind beinahe identisch mit denen aus der Sitzung vom 31.07.2023, TOP 2.5. Der Grundriss Dachgeschoss wurde dahingehend angepasst, dass diese Räumlichkeiten nun der Wohnung im 1. Obergeschoss zugeordnet wurden.
Ansicht Nord
Ansicht West
Ansicht Süd
Ansicht Ost
Nachbarunterschriften liegen keine vor. Die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke wurden schriftlich von der Antragstellerin über die geänderte Planung beteiligt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.09.2023 08:10 Uhr