Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges von der „Bgm.-Brandstetter-Straße“ zur „Dorfstraße“ in Seyboldsdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.09.2023 ö beschließend 6.1.3

Sachverhalt

Der ursprünglich als Geh- und Radweg im Bebauungsplan „Seyboldsdorf Südost“ von 2017/18 ausgewiesene beschränkt-öffentliche Weg zwischen der Dorfstraße (Kr LA 2) und der Ortsstraße Bgm.-Brandstetter-Straße in Seyboldsdorf stellt jedoch mit einer Breite von 2 Meter tatsächlich nur einen reinen Fußweg dar, welcher noch einer entsprechenden Widmung unterzogen werden muss. 

Beschluss

Der ca. 30 m lange Fußweg aus einer Teilfläche Fl.Nr. 53/31 Gemarkung Seyboldsdorf (ohne die Strecke entlang der Kreisstraße auf Höhe der Fl.Nr. 53/32 Gemarkung Seyboldsdorf, der einen unselbständigen Fußweg darstellt), ab der Bgm.-Brandstetter-Straße bis zur Dorfstraße, wird gemäß Art. 6 i.V.m. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG zum selbständigen beschränkt-öffentlichen Weg „Bgm.-Brandstetter-Straße – Dorfstraße“ gewidmet mit der Widmungsbeschränkung „nur Fußgängerverkehr“, in der Baulast der Stadt Vilsbiburg gemäß Art. 54 a BayStrWG. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.09.2023 08:10 Uhr