Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz - Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 19.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die allgemeinen Veränderungen der Kindertagesbetreuungslandschaft und die örtlichen Bedürfnisse machen eine Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung erforderlich.
Das Kreisjugendamt wurde dazu angehört, Vorschläge dessen wurden berücksichtigt.
Das Berechnungsverfahren wurde weiter entwickelt, neue Baugebiete wurden mit aufgenommen und Prognosen anhand von statistischen Zahlen erstellt.
Der Entwurf ist als Anlage beigefügt.
Diskussionsverlauf
Bezüglich einem möglichen Ganztagesangebots an der Grundschule wurden bereits Gespräche mit der Schulleitung geführt. Man muss hier jetzt aber gesetzliche Entwicklungen abwarten.
Im Jugendamt wird nachgefragt, in wieweit die anerkannten Plätze in den Einrichtungen Oberenglberg und Schnedenhaarbach mit einbezogen werden sollen.
Anhand der Bedarfsplanung wird im neuen Kindergarten Franziskus eine Einrichtung mit drei Kindergartengruppen und zwei Kinderkrippengruppen e
rrichtet.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.04.2018 15:43 Uhr