Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage - Giersdorf, Fl.Nr. 252/3 & 1341/1, Gemarkung Seyboldsdorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich aus Sicht der Verwaltung bauplanungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB). Grundsätzlich steht Giersdorf aufgrund der bereits vorhandenen Bebauung nah an der Grenze zum unbeplanten Innenbereich (§ 34 BauGB). In einer E-Mail aus dem Jahr 2019 wurde von einem Mitarbeiter des Landratsamtes die Einschätzung als Innenbereich abgegeben. Aufgrund von aktuellem Schriftverkehr mit dem Landratsamt wird jedoch von einem Außenbereich (§ 35 BauGB) ausgegangen.
Lageplan Bauantrag:
Übersichtslageplan von Giersdorf mit beantragtem Neubau in rot:
Der Flächennutzungsplan stellt für das Baugrundstück und auch für ganz Giersdorf eine Fläche für die Landwirtschaft mit dem zum damaligen Zeitpunkt (1999) vorhandenen Gebäudebestand dar.
Aus Sicht der Verwaltung stellt der Neubau einen sinnvollen Lückenschluss der bereits vorhandenen Wohnbebauung entlang der Ortsstraße in Giersdorf dar. Zudem wird im Zuge der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes zu entscheiden sein, ob Giersdorf zukünftig als Dorfgebiet dargestellt werden soll, oder weiterhin der Gebäudebestand und Flächen für die Landwirtschaft.
Folgendes Beiblatt wurde vom Planfertiger und der Antragstellerin dem Antrag beigelegt:
Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Bauvorhaben zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2024 15:14 Uhr