Widmung eines beschränkt-öffentlichen Weges (Fußgänger & Radfahrer frei) von der Buja Allee über den Balkspitz zum Mühlenweg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 22.01.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Durch den Neubau der Brücke im Jahr 2022 über den Vilskanal von der Buja Allee wurde der „Balkspitz“ für den Fußgängerverkehr erschlossen. Aus diesem Grund besteht eine durchgängige Wegeverbindung von der Buja Allee zum Mühlenweg.
Der Weg beginnt an der Buja Allee (Geh- und Radweg) und mündet in den Mühlenweg ein. Er hat eine Länge von ca. 128 m. Der Weg ist unbefestigt und beinhaltet die Teilflächen der Flurnummern 252/0, 260/0 (Vilskanal), 250/4, 278/2 (Große Vils) und 235/0 (Mühlenweg), alle Gemarkung Vilsbiburg. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass der Verbindungsweg vom Mühlenweg bis zur Buja Allee als beschränkt-öffentlicher Fußweg „Mühlenweg – Buja Allee“ gewidmet wird. Der Radfahrverkehr wird freigegeben. Der Weg hat eine Länge von ca. 128 m. Er ist unbefestigt und beinhaltet die Teilflächen der Flurnummern 252/0, 260/0 (Vilskanal), 250/4, 278/2 (Große Vils) und 235/0 (Mühlenweg), alle Gemarkung Vilsbiburg. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg.
Der beschränkt öffentliche Fußweg „Mühlenweg – Buja Allee“ soll zukünftig die Bezeichnung „Bürgermeister-Billinger-Weg“ tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2024 15:14 Uhr