Im Zuge der Abstimmung mit dem Landkreis Landshut wurden noch Änderungen am Entwurf des Bebauungsplanes Goben Deckblatt 7 vorgenommen. Diese Änderungen bedürfen rechtlich eines neuen Billigungsbeschlusses bevor man die zweite Auslegung beginnen kann.
Im Wesentlichen wurden nach Abstimmung mit dem Landkreis Landshut folgende Anpassungen vorgenommen:
Zu a)
Festsetzungen durch Text
4.4.1 Dachüberstand
Gegenwärtig ist bei Flachdachausführung ein Dachüberstand unzulässig. Diese Aussage können wir entsprechend anpassen und auch beim Flachdach einen Dachüberstand bis max. 1,50 m zulassen.
4.2 Zaunhöhe
Ein Ballfangzaun für eine Sportanlage stellt in der Regel keine Einfriedung dar und ist daher nicht relevant. Aus diesem Grund ist das kein Widerspruch in den Festsetzungen. Alternativ kein ein Ballfangzaun in einer Höhe von bis 4-5 m in die Festsetzungen noch aufgenommen werden.
4.3 Gestaltung des Geländes
Aufgrund der nun definierten Ausbildung eines Tiefhofes werden wir die Abgrabungen auf bis zu 5,0 m erhöhen. Stützwände werden im Weiteren auf eine Höhe von bis 5,75 m festgesetzt. Diese jedoch auf den Bereich des Tiefhofes begrenzt.
7 Verkehrsflächen/ Stellplätze/ Zugänge/ Zufahrten
Hier sind wir definitiv auf Grundlage der bisherigen Gespräche davon ausgegangen, dass sämtliche Verkehrsflächen auf dem Schulgelände in versickerungsfähigen Oberflächenbelägen ausgebildet werden. Dies ist in der Bauleitplanung zwischenzeitlich gängige Praxis und auch im Umweltbericht so beschrieben. Wir werden nun die betreffenden Zufahrtsflächen in Asphalt aufnehmen und die Planungsaussagen entsprechend anpassen.
Planzeichnung
- Die zulässigen Bauflächen für die gesamten Parkflächen sind in der Planung in ausreichendem Umfang enthalten. Dies ist unabhängig der tatsächlichen Planung kein Problem. Um unterschiedliche Darstellungen zu vermeiden, werden wir die Darstellung hier entsprechend anpassen.
Zu b)
Festsetzungen durch Text
2.2.1 Wandhöhe
Die Angaben zur Wandhöhe basieren auf Angaben des Architekturbüros und beziehen sich auf das natürliche Gelände im Bestand. Bei Abgrabungen ist dies nicht relevant. Um das leicht nach Süden abfallende Gelände berücksichtigen zu können, werden wir die Wandhöhe in der Bauzone 3 auf 14,00 m anheben. Somit besteht auch ein zusätzlicher Spielraum.
4.1.1 Gebäude
Vordächer fallen eigentlich nicht unter den allgemeinen Angaben des Dachüberstandes. Um auch hier keine Probleme oder Diskrepanzen auszulösen, erhöhen wir den Dachüberstand auf bis zu 1,50 m und lassen zusätzlich Vordächer für bis zu 2,50 m Tiefe zu.
Weiterhin wurden nun auch Ausgleichsflächen ergänzt und die Baugrenzen jeweils um 0,50m vergrößert.
Herr Bauer von der Firma KomPlan wird die Änderungen in der Sitzung erläutern.