Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg - Verabschiedung Haushalt 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 04.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 04.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Haushaltsvorentwurf 2024 wurde in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 05.02.2024 vorberaten und dem Stadtrat in der vorliegenden Fassung zur Verabschiedung empfohlen. 

  1. Eckdaten
Der Haushalt 2024 weist folgende Summen aus: 

Haushaltssummen
2024
Vorjahr

EUR
EUR
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
245.400
255.800
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben
163.300
60.900
Gesamthaushalt
408.700
316.700

Als weitere Eckdaten ergeben sich: 


2024
Vorjahr

EUR
EUR
Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt
13.400
51.400
im Verhältnis zur VWH-Summe in %
5,46 %
20,09 %
Zuführungsbetrag zur Rücklage
0
55.600
Entnahme aus der Rücklage
139.900
0



  1. Hinweise
Die Heilig-Geist-Stiftung kann mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2024 ihren satzungsgemäßen Stiftungszweck erfüllen. Bezahlbarer Wohnraum steht somit weiterhin mit den bestehenden 30 Wohneinheiten und einer Hausmeisterwohnung für die älteren Mitbürger zur Verfügung. 
Im Vergleich zum Vorjahr ergeben sich keine wesentlichen Änderungen bei den Ausgabe- und Einnahmeansätzen der Heilig-Geist-Stiftung. Die allgemeine Inflation, Teuerung wurde entsprechend berücksichtigt. Voraussichtlich kann eine Zuführung in Höhe von 13.400 EUR an den Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden. 
Im Vermögenshaushalt liegt das Hauptaugenmerk bei vorgesehenen Baumaßnahmen. Die Erneuerung der Bewässerungsleitungen im Kellerbereich werden ungefähr Kosten in Höhe von 53.000 EUR verursachen. Um den Bedürfnissen der Bewohner Rechnung zu tragen sind 100.000 EUR für Sanierungen in die Barrierefreiheit (Stichwort Badsanierungen vorgesehen). Diese Baumaßnahmen werden durch eine Rücklagenentnahme in Höhe von 139.900 EUR finanziert werden.

  1.        Finanzplan 2023-2027 

In die mittelfristige Finanzplanung wurde analog zum Haushaltsjahr 2024 die Fortführung der Barrierefreimachung der bestehenden Wohnungen aufgenommen. Hier wurde jährlich ein Betrag von 100.000 EUR festgesetzt. Die übrigen Zahlen wurden planmäßig fortgeschrieben, hier sind keine größeren Änderungen zu erwarten. Über den Finanzplan, der als Anlage zur Haushaltssatzung erstellt wird, ist ein eigener Beschluss zu fassen.

Diskussionsverlauf

Auf die Frage von StR Florian Anzeneder erklärte Kämmerin Nadine Eggl, dass das Gebäude im Jahre 1980 erbaut wurde. In der Zwischenzeit gab es Sanierungen in den Bädern, aber auch hier wurde keine komplette Barrierefreiheit dargestellt. Eine generelle Sanierung des Gebäudes wurde nicht gemacht.
Grundsätzlich soll die Sanierung der Bäder weiter vorangetrieben werden. Dies ist zum Beispiel bei einem Mieterwechsel möglich. Allgemein wird durch eine Umfrage der Wunsch der Bewohner nach einer Badsanierung abgefragt. 
Auf die Frage von StR Josef Sterr nach der Nachfrage zu den Wohnungen erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass freie Wohnungen öffentlich ausgeschrieben werden, die Anfragen dazu sind sehr wechselhaft. Eine Warteliste wird nicht extra geführt, da die Interessenten meistens möglichst schnell eine Zusage wünschen.  

Beschluss 1

Der Stadtrat beschließt die im Entwurf vorgelegte, im Wortlaut bekannt gegebene und dieser Niederschrift als Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für das Rechnungsjahr 2024. Die Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat stimmt der Finanzplanung der Heilig-Geist-Stiftung Vilsbiburg für die Jahre 2023 bis 2027 zu und beschließt den mittelfristigen Finanzplan als Anlage zum Haushaltsplan 2024.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.03.2024 08:56 Uhr