Seyboldsdorfer Straße - Antrag auf Überquerungshilfe


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität, 22.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität 22.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Vorgang: Ausschusssitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Mobilität vom 26.02.2024
In der vorgenannten Sitzung wurde beschlossen, dass die Verwaltung nochmals einen Antrag auf eine Überquerungshilfe in der Seyboldsdorfer Straße beim Landratsamt Landshut stellt.

Nachfolgend die Formulierung des Antrages;

Die Stadt Vilsbiburg stellt den Antrag, in der Seyboldsdorfer Straße (Bereich Einmündung HsNr. 83/89) Richtung Fußweg zum Ludwig-Thoma-Ring eine Querungsmöglichkeit einzurichten.

Begründung: Durch die Erschließung des Baugebietes „Im Burger Feld“ findet in diesem Bereich erhöhter Fußgängerverkehr, der aufgrund der Altersstruktur durch junge Familien erhöhten Schutzbedarf erfordert, statt. Das Baugebiet ist unter anderem an das Fußwegnetz Richtung Innenstadt und Schulen über die Seyboldsdorfer Straße angebunden. Das Verkehrsaufkommen durch den Kraftfahrverkehr ist in diesem Bereich nicht unerheblich. Um hier Unfälle zu vermeiden sollte als oberstes Ziel zur Verkehrssicherheit „Vision Zero“ (keine Unfälle mit Todesfolge oder schweren Personenschäden) ausgerufen werden. Das Vision Zero-Konzept hat ihr Ziel in der Präventionsstrategie: Höchste Priorität hat dabei die Vermeidung tödlicher und schwerer Unfälle. 

Die Verbindung vom Baugebiet an das übrige Fußwegnetz über die Seyboldsdorfer Straße wird seitens der Verwaltung als Lückenschluss eingestuft.

In der Straßenverkehrsordnung (StVO, § 26) und in den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften (VwV) sind die rechtlichen Vorgaben dazu bestimmt. Ferner findet in Verbindung mit der StVO die Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) Anwendung bei der Beurteilung zur Einrichtung von Fußgängerüberwegen (Zebrastreifen) und Fußgängerüberwegen mit Lichtzeichenanlage (Anforderungsampel).

Die R-FGÜ 2001 ist eine Richtlinie, von der aus hiesiger Sicht hinsichtlich von den genannten Zahlen (Verkehrsbelastung) abgewichen werden kann. Die Beurteilung, ob eine Fahrbahnüberquerung in einer bestimmten Stelle gefährlich ist, muss nach hiesiger Einschätzung nach der Örtlichkeit bestimmt werden. Sollte nach Rücksprache und im Einvernehmen mit der Polizei und dem Straßenbaulastträger eine Querung der Fußgänger an einer bestimmten Stelle als gefährlich eingestuft werden, so kann auch von den Fußgängerzahlen und Fahrzeugzahlen abgewichen werden.

Wir bitten den Sachverhalt zu prüfen und anschließend um eine schriftliche Antwort.“

Hinweis: Die Tiefbauverwaltung hat im Juli 2021 Zählungen durchgeführt. Die damals ermittelten Zahlen lassen aus rechtlichen Gründen keine Fußgängerampel bzw. Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) zu. Eine bauliche Querungshilfe kann aus Platzgründen nicht errichtet werden.
Das LRA Landshut hat im August Gefahrenzeichen und Zusatzzeichen angeordnet, die auf die Querungsstelle hinweist.  

Diskussionsverlauf

Die Erste Bürgermeisterin erklärte, dass es sich bei der Seyboldsdorfer Straße um eine Kreisstraße handelt und der Antrag nochmals aufgrund der neuen Einschätzung der Situation an das staatliche Bauamt weitergeleitet werden sollte.

StR Hermann Bauer fügte hinzu, dass für viele junge Familien die Querungshilfe hinsichtlich des Schulweges hilfreich wäre und die Verkehrssituation für die schwächeren Verkehrsteilnehmer attraktiv gestaltet werden soll.

Es wurden vom Gremium einstimmig zwei Wortmeldungen aus den Zuschauerreihen zugelassen. Diese bestätigten die Notwendigkeit der Querungshilfe aufgrund des hohen Verkehrsaufkommens und bedankten sich dafür, dass der Antrag nochmals weitergeleitet wird.

Auf Nachfrage von StR Florian Anzeneder, ob hier schon festgelegt ist welche Art Querungshilfe angestrebt wird, erklärte die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, dass der Landkreis erst feststellen soll, dass diese auch notwendig ist. Über die Frage, ob eine Ampelanlage oder ein Zebrastreifen errichtet wird, wird erst im Nachgang entschieden.

Beschluss

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität stimmt dem Antrag zu. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2024 08:02 Uhr