Antrag auf Baugenehmigung - Abbruch eines bestehenden Wohngebäudes, Neubau eines Wohn- & Bürogebäudes mit Doppelgarage und sieben Stellplätzen - Marxbauer 54, Fl.Nr. 989/0, Gemarkung Frauensattling
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.05.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich im Außenbereich und beurteilt sich als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB). Eine Teilprivilegierung als Ersatzwohnhaus (§ 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB) ist nicht gegeben, da es sich um kein gleichartiges Wohngebäude an gleicher Stelle handelt. Der Antragsteller plant in den Neubau auch Büroräume für die in unmittelbarer Nähe liegende Kiesgrube zu integrieren.
Die Grundfläche des bestehenden und abzubrechenden Wohnhauses beträgt 149 m². Die Grundfläche des neuen Wohnhauses mit Terrassen ca. 397 m². Hier kommen dann noch die Zufahrts- und Stellplatzflächen hinzu.
Der Flächennutzungsplan stellt für das Baugrundstück eine Fläche für die Landwirtschaft dar.
Vom Antragsteller wurde eine Erläuterung des Bauvorhabens vorgelegt. Diese wurde den Stadträten vorab über das RIS zur Verfügung gestellt.
Lt. eigener Aussage des Antragstellers wird das bestehende Wohnhaus vom Antragsteller seit 2020 bewohnt. Eine tatsächliche Ummeldung erfolgte aber erst zum 01.04.2024. Weiter führt er aus, dass das bestehende Wohnhaus über diverse Mängel (feuchter Keller, Schimmel, schlechte Bausubstanz) verfügt und für die geplante Nutzung nicht herangezogen werden kann.
Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Diskussionsverlauf
StRin Feß erkundigt sich, weshalb der geplante Ersatzbau des Wohnhauses soweit abseits der bestehenden Hofstelle erfolgen soll. Damit werde die geschlossene Hoflage aufgebrochen. Anhand der Antragsunterlagen erläutert Hr. Zehentbauer die geplante Errichtung einer zusätzlichen Lagerhalle für den bestehenden Kiesgrubenbetrieb an der jetzigen Stelle des Wohnhauses erfolgen könne. Damit wäre eine Trennung von dem Gewerbe im Norden und dem Wohnhaus im Süden geschaffen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum vorliegenden Antrag auf Baugenehmigung zu erteilen, obwohl es sich um ein sonstiges Vorhaben im Außenbereich handelt, das den Darstellungen des Flächennutzungsplanes widerspricht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.05.2024 16:07 Uhr