Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit eingeflochtenen Kunststoffelementen - Schachtenstraße 20, FlNr. 809/2, Gemarkung Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2024 ö beschließend 6.5

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.08.2024 wurde der Bauherr vom Landratsamt Landshut angeschrieben, weil die Einfriedung seines Grundstücks nicht entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes errichtet wurde.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schachten II“ mit Deckblatt 1 aus den Jahren 1979 & 1980. Der Bebauungsplan trifft folgende Festsetzungen zu den Einfriedungen:

Vorliegend wurde ein Doppelstabmattenzaun mit eingeflochtenem Kunststoff mit Sockel (0,22m) in einer Gesamthöhe von 1,92 Meter auf eine Länge von ca. 21,6 Meter errichtet. Der Zaun überschreitet zum einen die zulässige Höhe und weicht auch von der Materialität von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ab.

Der Bauherr begründet den Antrag wie folgt:

Foto des Antragstellers:

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Die Eigentümer eines Grundstücks haben die Zustimmung nicht erteilt.

Aus städtebaulicher Sicht wird der Zaun sowohl in der Höhe, als auch in der Materialität, negativ beurteilt. Durch die Gesamthöhe von insgesamt ca. 1,92 Meter und der geschlossenen Ausführung entsteht optisch eine 21 Meter lange Wand entlang der Schachtenstraße. Zudem kann der Zaun die Sicht bei der Zufahrt in die Schachtenstraße beeinträchtigen. Von Seiten der Verwaltung könnte für einen Doppelstabmattenzaun ohne Kunststoffelemente mit einer Gesamthöhe von 1,40 Meter eine Zustimmung erfolgen. Die Überschreitung der Sockelhöhe um 7 Zentimeter wird als unkritisch gesehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Schachten II“ mit Deckblatt 1 zurück zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt eine Leitlinie für Einfriedungen in Bezug auf Höhe, Materialität und Ausführung der Materialität zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2024 11:47 Uhr