Antrag auf isolierte Befreiung - Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit eingeflochtenen Schilfrohrelementen - Berliner Straße 17, FlNr. 684/77, Gemarkung Vilsbiburg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.10.2024 ö beschließend 6.7

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26.08.2024 wurde der Bauherr vom Landratsamt Landshut angeschrieben, weil die Einfriedung des Grundstückes nicht entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes errichtet wurde.


Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schachten“ aus dem Jahr 1968. Der Bebauungsplan trifft folgende Festsetzungen zu Einfriedungen:

Vorliegend wurde ein Doppelstabmattenzaun mit eingeflochtenem Kunststoff in einer Gesamthöhe von 1,94 Meter auf eine Länge von 4,15 Meter errichtet. Der Kunststoff soll lt. Antragsteller entfernt und stattdessen Schilfrohrmatten eingeflochten werden. 

Der Bauherr begründet den Antrag wie folgt:


Foto bisherige Ausführung mit Kunststoffelementen:

Geplante Schilfrohrmatte als Ersatz für die Kunststoffelemente:

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Aus städtebaulicher Sicht wird der Zaun sowohl in der Höhe, als auch in der beantragten Materialität, negativ beurteilt. Durch die Höhe von insgesamt 1,94 Meter und der geschlossenen Ausführung entsteht optisch eine Wand. Der Zaun steht entlang der Rettenbachstraße (Ortsstraße), es handelt sich hier um eine Tempo 30 Zone.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die beantragte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Schachten zurück zu stellen. Die Verwaltung wird beauftragt eine Leitlinie für Einfriedungen in Bezug auf Höhe, Materialität und Ausführung der Materialität zu erarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2024 11:47 Uhr