Antrag auf isolierte Befreiung - Marc Spieß, Im Burger Feld 48, FlNr. 980/22, Gem. Vilsbiburg - Anbau einer Unterstelle mit Abstellraum
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.06.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 20.06.2018 | ö | beschließend | 13 |
Sachverhalt
Der Bauherr begehrt die Errichtung einer Überdachung mit Abstellraum.
Die Eingangsüberdachung ist mit einer Fläche von 28 m² geplant. Der Abstellraum mit einer Fläche von 3,96m².
Gemäß Grundsatzentscheidung vom 07.11.2016 sollen Vordächer nach folgender Art ausgeführt werden:
Unter den o.g. Aspekten wird die beantragte isolierte Befreiung kritisch gesehen. Der Bauherr hat nach Rücksprache zwei weitere Optionen zur Diskussion gestellt.
Option 2:
Im Rahmen der bisher verweigerten und zugelassenen (unter Bezugnahme der Grundsatzentscheidung vom 07.11.2016) stellt die Option 2 die wohl akzeptablere Lösung dar – den Abstellraum/ das Gartenhäuschen kann gegebenenfalls an einer anderen Stelle auf dem Grundstück realisiert werden.
Exkurs: Mit einer Länge von 2,60m ist für den Abstellraum eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn oder eine Abweichung der Abstandsflächen über das Landratsamt erforderlich (Art.6 Abs. 9 BayBO), da die zugelassene Gesamtlänge der Bebauung an der Grundstücksgrenze von 9m (Garage 7m und Abstellraum 2,60m) überschritten wird.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt den Antrag abzulehnen. Dem Bauherren wird die Option 2 zur Einreichung einer isolierten Befreiung empfohlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.08.2018 13:03 Uhr