Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg 2023; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 28.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 28.10.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 06.05.2024 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nicht mehr ergeben. 
Die Jahresrechnung schließt nun mit folgendem endgültigen Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:                40.358.939,57 EUR
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:                24.236.201,26 EUR
Gesamthaushalt:                                                        64.595.140,83 EUR

Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:                  6.560.436,22 EUR
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:                              16,26 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                                  8.498.213,73 EUR
Schuldenstand am 31.12.2023:                                          6.545.540,00 EUR
Rücklagenstand am 31.12.2023:                                        10.439.617,83 EUR

Die Jahresrechnung 2023 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung fand am 11.09.2024 und 12.09.2024 statt. Den Prüfbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Josef Samhuber, selbst vortragen. 

Beschluss 1

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2023 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2023 festgestellt (Art. 102 Abs. 3 GO). Der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Stadtrat beschließt die Entlastung für das Rechnungsjahr 2023 (Art. 102 Abs. 3 GO).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.11.2024 11:03 Uhr