Antrag auf Baugenehmigung - Wohnraumerweiterung (Anbau) im EG und Errichtung einer Dachgaube - Braunsberger Weg 22; Fl.Nr. 1419/47, Gemarkung Vilsbiburg
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 17.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Grub aus dem Jahr 1989 mit den beiden Deckblättern 1 und 2 aus den Jahren 1993 und 1995. Die Antragsteller beantragen die Erweiterung des Wohngebäudes mit einem erdgeschossigen Anbau und der Errichtung einer Dachgaube im Dachgeschoss.
Folgende Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes werden beantragt:
- Abweichung von der zulässigen Dachform mit dem Anbau. Für Anbauten sind Pultdächer zulässig. Die Antragsteller beantragen für den Anbau ein Flachdach und begründen dies in der Nutzung des Flachdaches als Dachterrasse.
- Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite von 1,75 Meter. Die beantragte Dachgaube hat eine Gesamtbreite von 2,26 Meter. Die Antragsteller begründen dies mit der besseren Funktion und Gestaltung des Raumes im Dachgeschoss. Der Raum bietet dann mehr Stehhöhe sowie Kopffreiheit.
- Unterschreitung der festgesetzten Stellplatztiefe mit 5,00 Meter. Der Bebauungsplan setzt eine Stellplatztiefe von 5,50 Meter fest. Die Antragsteller verweisen hier auf die Stellplatzsatzung der Stadt Vilsbiburg, die eine Stellplatztiefe von 5,00 Meter fordert. Rein rechtlich gehen die Festsetzungen eines Bebauungsplanes der Stellplatzsatzung vor.
- Überschreitung der Baugrenzen mit den Stellplätzen. Die Baugrenze verläuft an der Gebäudefront zum Braunsberger Weg. Die Stellplätze sollen zwischen der Fahrbahnkante und der Gebäudefront errichtet werden und liegen somit vollständig außerhalb der Baugrenzen. Die Stellplätze werden mit Rasengittersteinen befestigt.
Die erforderlichen Unterschriften der angrenzenden Grundstückseigentümer liegen vollständig vor.
Von Seiten der Verwaltung wird das Bauvorhaben positiv beurteilt. Das bestehende Wohnhaus wurde ca. 1992 errichtet. Mit den beantragten Umbaumaßnahmen wird das Gebäude an die aktuellen Bedürfnisse angepasst. Die Baugrenzen werden lediglich mit nicht überdachten Stellplätzen überschritten. Die Mindesttiefe nach der Stellplatzsatzung wird eingehalten. Die Nutzung des Flachdaches als Dachterrasse wird zur Reduzierung einer Flächenversiegelung als sinnvoll erachtet.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt das gemeindliche Einvernehmen zum beantragten Vorhaben zu erteilen. Ebenso werden die beantragten Befreiungen
- Abweichung von der zulässigen Dachform mit dem Anbau,
- Überschreitung der zulässigen Gaubenbreite,
- Unterschreitung der festgesetzten Stellplatztiefe,
- Überschreitung der Baugrenzen mit den Stellplätzen,
erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.03.2025 08:51 Uhr