Abwägung frühzeitige Beteiligung, Billigungs- & Auslegungsbeschluss - Bebauungs- mit Grünordnungsplan "An der Industriestrasse Erweiterung" & Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 28.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 28.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Bebauungs- mit Grünordnungsplan „An der Industriestrasse Erweiterung“ und das Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan wurden in der Zeit vom 14.10.2024 bis einschließlich 14.11.2024 öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Frist konnten die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit Stellungnahmen einreichen. Insgesamt wurden 27 Träger öffentlicher Belange beteiligt.

Von Seiten der Öffentlichkeit wurde eine Stellungnahme eingereicht.

Frau Hofbauer vom Ingenieurbüro KomPlan stellt die Entwürfe des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes und des Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 Baugesetzbuch vor.

Am 23.04.2025 wurden die Entwürfe der Bauleitpläne mit den Abwägungen ins RIS hochgeladen.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägung zu den Einwendungen und Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Bebauungs- mit Grünordnungsplan „An der Industriestrasse Erweiterung“ und zum Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Entwurf des Bebauungs- mit Grünordnungsplanes „An der Industriestrasse Erweiterung“ und des Deckblatt Nr. 29 zum Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach §§ 3 Absatz 2 und 4 Absatz 2 Baugesetzbuch durchzuführen.

Datenstand vom 23.04.2025 16:54 Uhr