Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz - Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 10.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die allgemeinen Veränderungen der Kindertagesbetreuungslandschaft und die örtlichen Bedürfnisse machen eine Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung notwendig. Die Stadtratsmitglieder hatten den Entwurf erhalten.
Das Kreisjugendamt ist der Meinung, dass ein Bedarf von 75 Plätzen für Kinder im Schulalter nicht ausreicht. Es sollte ein höherer Bedarf – 100 Plätze oder zumindest 82 Plätze, die bei einem Umzug des Kinderhorts St. Johannes in das erste Obergeschoß im St. Johannes-Haus untergebracht werden können – festgestellt werden.
Diskussionsverlauf
FBL Burger erläuterte die Einzelheiten und beantwortete die Anfragen der Stadtratsmitglieder.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt die Fortschreibung der örtlichen Bedarfsplanung nach Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz gemäß dem vorgelegten Entwurf.
Für Kinder im Schulalter wird ein Bedarf von 82 Hortplätzen festgestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 15.03.2017 13:37 Uhr