Zuschussantrag Diakonie Landshut für neue Räumlichkeiten der "Vilsbiburger Tafel" einschließlich "Buntstift Schulbedarfsladen"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses, 18.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 18.10.2016 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Diakonie Landshut betreibt in Vilsbiburg unter anderem die „Vilsbiburger Tafel“ und den „Buntstift Schulbedarfsladen“.
Die „Tafel“ ist im Gebäude des Gebrauchtwarenhauses (GWH) „Hab und Gut“ in der Schützenstraße untergebracht, der Schulbedarfsladen im städtischen Gebäude Frontenhausener Str. 19 (ehem. Krankenpflegeschule).

Für die „Tafel“ werden seit geraumer Zeit neue Räumlichkeiten gesucht. Die bestehende räumliche Situation ist auf Dauer nicht mehr zumutbar. Auf eine entsprechende Information im Stadtrat am 12.07.2016 (TOP 5 b) wird verwiesen.

Nun könnte laut Auskunft der Diakonie ein ehemaliger Laden in der Unteren Stadt angemietet werden. Darin könnten dann sowohl die „Tafel“, als auch der „Buntstift-Laden“ untergebracht werden. Nähere Angaben zur Ladenfläche sind im beiliegenden Antrag ersichtlich.

Die Diakonie beantragt dafür bei der Stadt Vilsbiburg einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 9.600 €.

Aus Sicht der Verwaltung sollte bei der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden, dass es für die aktuellen Räumlichkeiten der „Tafel“ keinen städtischen Zuschuss gibt. Derzeit stellt „Hab und Gut“ (ebenfalls Diakonie) die Flächen zur Verfügung. Laut Auskunft von Herrn Peters (2. Vorstand des Diakonischen Werks) wird die Miete für die „Tafel“ mit 110 € anteilmäßig angesetzt. Davon werden 50 € monatlich intern verrechnet und 60 € aus Spendengeldern gezahlt.

Die „Tafel“ ist keine ausschließliche Einrichtung für Vilsbiburg. Auch auswärtige Bedürftige werden versorgt. So kommen laut der beiliegenden Zusammenstellung derzeit 165 Personen aus Vilsbiburg und 129 Personen aus den umliegenden Gemeinden. Der Vilsbiburger Anteil ist damit mit 56 % der gesamten Tafelkunden berechnet.
Es wäre durchaus zu vertreten, wenn sich auch die betreffenden Wohnsitzgemeinden bei der Finanzierung der Mietkosten beteiligen würden.

Sollte ein laufender Zuschuss an die „Vilsbiburger Tafel“ im Haupt- und Finanzausschuss eine Mehrheit finden, dann könnten die oben genannten Zahlen folgendermaßen mit einbezogen werden:

beantragt / künftige Miete:                800,00 € mtl.  = 9.600,00 € jährlich
. / . bish. Anteil im GWH                 110,00 € mtl.  = 1.320,00 € jährlich
neuer, zusätzlicher Aufwand:                690,00 € mtl.  = 8.280,00 € jährlich
davon Vilsbiburg 56%:                        386,40 € mtl.  = 4.636,80 € jährlich

Eine mögliche Rundung nach oben oder unten könnte erfolgen.

Der Betrieb einer „Tafel“, bzw. ein Zuschuss dafür ist nach der Gemeindeordnung grundsätzlich zulässig.
Die Schaffung von Einrichtungen zur Förderung des sozialen Wohls der Einwohner gehört nach Art. 57 Abs. 1 GO zu den freiwilligen Aufgaben der Gemeinden, die sie in den Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit schaffen und erhalten sollen.
Die rechtlichen Möglichkeiten für einen Zuschuss liegen somit zwischen 0,00 € und 9.600 € jährlich.

Diskussionsverlauf

Die Mehrheit der Ausschuss-Mitglieder sprach sich für einen anteiligen Zuschuss im Verhältnis der Personen aus Vilsbiburg aus, aufgerundet auf 5.000 €.
Stadträtin Floegel schlug vor, den Zuschuss in der beantragten Höhe von 9.600 € zu gewähren, da es sich um eine Vilsbiburger Einrichtung handelt.

Beschluss 1

Die Diakonie Landshut erhält für die Anmietung von Räumlichkeiten für die „Vilsbiburger Tafel“ und den „Buntstift-Schulbedarfsladen“ einen jährlichen Mietzuschuss in Höhe von 9.600 €. Er wird ab dem Haushaltsjahr 2017 gewährt und ist vorerst auf 3 Jahre befristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Beschluss 2

Die Diakonie Landshut erhält für die Anmietung von Räumlichkeiten für die „Vilsbiburger Tafel“ und den „Buntstift-Schulbedarfsladen“ einen jährlichen Mietzuschuss in Höhe von 5.000 €. Er wird ab dem Haushaltsjahr 2017 gewährt und ist vorerst auf 3 Jahre befristet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.03.2017 14:19 Uhr