Antrag auf Vorbescheid - Schneider Kristin, Reichreit 77, FlNr. 1408/3, Gem. Wolferding - Abbruch des bestehenden Wohnhauses mit Schuppen und Garage und Neuerrichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 12.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 12.12.2016 ö beschließend 15

Sachverhalt

Die Bauherrin beantragt die Bebauung des Grundstückes FlNr. 1408/3 der Gemarkung Wolferding mit einem Ersatzwohnhaus. Das Wohnhaus Reichreit 77 ist seit mehr als 15 Jahren nicht mehr bewohnt. Ebenso stellt sich auf dem Grundstück, welches seither auch nicht mehr gepflegt wurde, ein dem entsprechender Wildwuchs dar.

Stellungnahme der Verwaltung:

Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein begünstigtes Vorhaben gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB.
Demzufolge ist die Neuerrichtung eines gleichartigen Wohngebäudes an gleicher Stelle zulässig, wenn:

1.        Das vorhandene Gebäude zulässig errichtet wurde.
Dies ist hier der Fall.
2.        Das vorhandene Gebäude Missstände oder Mängel aufweist.
Sowohl das Wohnhaus als auch die Nebengebäude sind sehr stark baufällig und wirtschaftlich nicht mehr zu sanieren.

3.        Das vorhandene Gebäude muss seit längerer Zeit vom Eigentümer selbst genutzt werden.
Das betreffende Grundstück steht zum Verkauf. Das Wohnhaus ist bereits seit 15 Jahren nicht mehr bewohnt worden. Die Bauherrin ist zudem nicht gleichzeitig Eigentümerin des Grundstücks.

4.        Das neu errichtete Gebäude muss vom bisherigen Eigentümer oder dessen Familie selbst genutzt werden.
Auch dies ist nicht gegeben, da die Bauherrin nicht gleichzeitig die bisherige Eigentümerin des Grundstückes ist. Ebenso besteht hier keine Familienzugehörigkeit zum bisherigen Eigentümer.

Da alle vier Punkte kumulativ vorliegen müssen, ist das Vorhaben nicht genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben gemäß § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BauGB n i c h t.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

Datenstand vom 05.04.2017 15:22 Uhr