Jahresrechnung 2016 Stadt Vilsbiburg; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 23.07.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 23.07.2018 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die vorläufige Jahresrechnung der Stadt Vilsbiburg wurde bereits am 15.05.2017 im Stadtrat vorgestellt. Änderungen haben sich nur noch geringfügig durch Abschlussbuchungen ergeben.
Die Jahresrechnung schließt nun mit folgendem Ergebnis ab:

Haushaltssummen:
Verwaltungshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        26.257.456,79 €
Vermögenshaushalt in Einnahmen und Ausgaben:        14.655.567,75 €
Gesamthaushalt:                                                40.913.024,54 €


Eckdaten:
Zuführung vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt:        3.655.909,45 €
= im Verhältnis der Verwaltungshaushaltssumme:            13,92 %
Überschuss nach § 79 Abs. 3 KommHV:                        1.068.609,45 €
Schuldenstand am 31.12.2016:                                6.322.000,00 €
Rücklagenstand am 31.12.2016
               allgemeine Rücklage:                        2.697.371,72 €
               Sonderrücklagen *):                                2.420.290,73 €
*) FFW-Vilsbiburg, Abwasserbeseitigung, Manfred-Paech-Fonds und –Nachlass, Stadthalle

Die Jahresrechnung 2016 wurde an den örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Die Prüfung fand am 10.07.2018 statt. Den Prüfungsbericht wird der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Stadtrat Klaus Kirchner, selbst vortragen.

Diskussionsverlauf

StR Klaus Kircher hat den Prüfbericht vorgestellt, es gibt keine Beanstandungen. Stadtkämmerer Günter Felkel wurde für die gute Arbeit gelobt.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt das Abschlussergebnis der Jahresrechnung 2016 für die Stadt Vilsbiburg ohne Einwand zur Kenntnis. Gleichzeitig wird die Jahresrechnung 2016 festgestellt und die Entlastung beschlossen (Art. 102 Abs. 3 GO); der Inhalt der Niederschrift über die gem. Art. 103 Abs. 1 GO durchgeführte Rechnungsprüfung wird gebilligt. Prüfungsablauf und Prüfungsergebnis werden anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2018 11:13 Uhr