Formlose Bauvoranfrage - Gerhard und Waltraud Häusler, Seyboldsdorfer Straße 79, FlNr. 737/1, Gem. Vilsbiburg - Errichtung eines EFH mit Einliegerwohnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Bauherren möchten auf dem Grundstück der FlNr. 737/1 (derzeit mit einer Garage bebaut) ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung errichten.

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Rombachstraße“. Dieser setzt innerhalb seines Geltungsbereiches Baugrenzen fest.

Das Grundstück grenzt zudem unmittelbar an die Kreisstraße LA 2 (Seyboldsdorfer Straße) an.

Hierzu wurde beim Landratsamt Landshut – Unterhalt und Verwaltung der Kreisstraßen – eine Stellungnahme eingeholt:

„Das Grundstück grenzt an einen Bereich der Kreisstraße, der bereits als Ortsdurchfahrtsbereich von der Regierung festgelegt wurde, d.h. in diesem Bereich gibt es keine Anbauverbotszone von 15m. Es sollten in Bezug auf die Straße nur Dinge wie Sichtdreiecke und Lichtraumprofil eingehalten werden. Zu dem Grundstück ist bereits eine Zufahrt vorhanden.“

Der Bau- und Umweltausschuss möge entscheiden, ob im Zuge der Nachverdichtung eine Bebauung auf dem Grundstück FlNr. 737/1 außerhalb der festgesetzten Baugrenzen dem Grunde nach befreit werden kann. Weitere Thematiken (z.B. Stellplatznachweis für das bestehende Gebäude „Seyboldsdorfer Straße 79“, Zufahrt von der Rombachstraße, weitere baurechtliche Thematiken wie Abstandsflächen usw.) sind dann im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens zu klären.




Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen vorbehaltlich der Prüfung der endgültigen Bauantragsunterlagen in Aussicht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.01.2019 08:44 Uhr