Antrag auf Vorbescheid - Markus Wimmer, Grundlhub 62, FlNr. 1083, Gem. Frauensattling - Neubau eines Betriebsleiterwohnhauses und Umbau eines bestehenden Fahrsilos zum Hackschnitzel Heiz- und Lagerraum


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.01.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bauherr beantragt die Entscheidung über einen Vorbescheid zum Neubau eines Betriebsleiter-Wohnhauses und den Umbau eines bestehenden Fahrsilos zum Hackschnitzel-Heiz - und Lagerraum.

Das Vorhaben befindet sich im bauplanungsrechtlichen Außenbereich gem. §35 BauGB. Gemäß der Beschreibung zum Vorbescheid handelt es sich um ein privilegiertes Vorhaben.

Allerdings muss auch das privilegierte Wohngebäude bauleitplanerische Vorgaben erfüllen: Das Wohngebäude muss eine auf die betrieblichen Belange ausgerichtete dienende Funktion ausüben. Es muss zum Betrieb eine Hilfsfunktion haben – nicht der Zweck des Wohnens darf im Vordergrund stehen. Ein Wohngebäude dient daher nicht einem landwirtschaftlichen Betrieb, wenn der Zweck des allgemeinen Wohnens im Vordergrund steht. Mit Rücksicht auf den Grundsatz der größtmöglichen Schonung des Außenbereichs muss das Wohngebäude zum Betrieb angemessen sein, wobei auch der angemessene Wohnbedarf des Betriebsinhabers mit seiner Familie zu berücksichtigen ist.

Seitens der Stadt Vilsbiburg kann der Errichtung des Wohngebäudes zugestimmt werden. Das bestehende Wohnhaus wird vom Onkel (bis 2014 Betriebsinhaber) des Betriebsinhabers/ Bauherren bewohnt, und ist in seiner Größe nicht angemessen für die Unterbringung des Onkels, des Betriebsinhabers und seiner Familie.

Ob der geplante Neubau in seiner Größe (10m x 14m) angemessen ist, kann seitens der Stadt Vilsbiburg nicht abschließend geklärt werden. Die Größe der Landwirtschaft, die dazugehörigen Aufgaben und die gegebene, dauernde Anwesenheit des Betriebsinhabers kann nicht abgewogen werden. Dies muss seitens der Fachstellenbeteiligung des Amtes für Landwirtschaft und Forsten und des Bauamtes des Landratsamtes Landshut geklärt werden.

Die Stadt Vilsbiburg kann allerdings der geplanten Lage und der Art (Satteldach mit ziegelroter Dacheindeckung und glatter weißer Putzfassade) zustimmen.

Weiterhin ist auch der Umbau des bestehenden Fahrsilos in einen Hackschnitzel-Heiz- und Lagerraum geplant. Auch hier kann das Einvernehmen bauplanungrechtlich erteilt werden.



Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Vorbescheid.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

Datenstand vom 25.01.2019 08:44 Uhr