Städtebauförderprogramm Innen vor Außen - Grundsatzbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 24.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Grundsatzbeschluss über die Städtebauförderung zur Innenentwicklung als Fördervoraussetzung
- Die Stadt Vilsbiburg beschließt, ein Leerstandskataster zu erstellen mit Erfassung aller leerstehenden Gebäude, aller unbebauten Grundstücke (mit Baurecht) und aller teilbebauten Grundstücken sowie aller im Flächennutzungsplan ausgewiesenen, bisher aber noch nicht mit Bebauungsplan überplanten oder gar bebauten Flächen.
- Soweit die Stadt Vilsbiburg bereits über entsprechende Unterlagen verfügt, kann dieser Teil entfallen. Die Stadt Vilsbiburg kann hier die bereits bewährten Instrumente des Flächenressourcenmanagements nutzen, die auf den Homepages des StMUV und STMB kostenlos heruntergeladen werden können. Nach Aussage des StMB wird es für die Erfassung der Innenentwicklungspotentiale noch ein zusätzliches Förderprogramm geben.
- Die Stadt Vilsbiburg stellt die für die Planung des Flächenbedarfs relevanten statistischen Zahlen zusammen (tatsächliche und prognostizierte Einwohnerentwicklung, Altersstruktur, Anzahl der WE, Belegungsdichte der Wohnungen etc.) und ermittelt einen nachvollziehbaren Flächenbedarf.
- Die Stadt Vilsbiburg beschließt eine plausible Strategie zum Flächensparen und zum Vorrang der Innenentwicklung mit folgenden optionalen Komponenten:
- regelmäßige Eigentümeransprache der Besitzer von Leerständen und unbebauten Grundstücken.
- Grundsatzbeschluss, dass vor jeder neuen Ausweisung und vor der Planung neuer Nutzungen erst die vorhandenen Potentiale auf Eignung geprüft werden
- Grundsatzbeschluss, bei unveränderten Rahmenbedingungen, keine Neubaugebiete mehr auszuweisen, ggf. (streichen) auch keinen innenstadtrelevanten (neu) Einzelhandel am Ortsrand oder in GEs zuzulassen.
- Beratungsangebot für Leerstandsbesitzer oder potentielle Interessenten
- Förderangebote wie z.B. Fassadenprogramm, Geschäftsflächenprogramm, Modernisierungsprogramm
- Bewusstseinsbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Information, Arbeitskreise Innenentwicklung o.Ä.
- Überprüfung und ggf. Rücknahme von in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen ausgewiesenen und bisher nicht verfügbaren Flächen.
Diskussionsverlauf
Aus dem Gremium wurde nachgefragt, ob auch in Zukunft Baugebiete ausgewiesen werden können. Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erläuterte dazu, dass nachgewiesen werden muss, dass sich die Stadt Vilsbiburg im Innenbereich nicht weiter entwickeln kann. Erst dann ist eine Außenentwicklung weiterhin möglich.
Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte weiter, dass Abweichungen zu dem Beschluss in Zukunft mit der Regierung von Niederbayern abgestimmt werden müssen. Sollte im Grundsatz ein Verstoß in Zukunft vorliegen, könnten Kürzungen bei der Städtebauförderung erfolgen.
Bezüglich der optionalen Komponenten unter Punkt vier war man sich im Gremium nicht einig über die Bedeutung. Die Optionsmöglichkeiten dieser Komponenten sollten
nochmals mit der Regierung abgeklärt werden.
Ebenfalls sollte bei der Regierung von Niederbayern nachgefragt werden, ob durch andere Gemeinden die Beschlüsse in der gleichen Form gefasst wurden.
Der Tagesordnungspunkt wird bis zur Klärung der offenen Fragen zurückgestellt.
Datenstand vom 09.07.2019 14:11 Uhr