Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses für eine Außenbereichssatzung für die Ortschaft Tattendorf
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 24.06.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.04.2018 den Aufstellungsbeschluss für eine Außenbereichssatzung gem. §35 Abs. 6 BauGB für die Ortschaft Tattendorf gefasst.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut (Herr Staudenhöchtl und Herr Valenta) hat sich allerdings folgendes ergeben:
Tattendorf wird als im Zusammenhang bebauter Ortsteil eingestuft, wodurch sich eine Bebauung nach §34 BauGB richtet. Der Umgrenzungsbereich des Innenbereichs ergibt sich aus folgendem Plan.
Die Grenzen orientieren sich an den Bodenrichtwerten des Gutachterausschusses und sind klar definiert. Vorhaben innerhalb der Grenze sind nach §34 BauGB zu werten, Vorhaben außerhalb nach §35 BauGB.
Die Aufstellung einer Außenbereichssatzung ist rechtlich daher nicht mehr zulässig, der gefasste Beschluss ist daher auf Grund seiner unmöglichen Vollziehbarkeit wieder aufzuheben.
AB 32 und AB 32.1 – Bauverwaltung und Stadtplanung – arbeiten derzeit an einer Alternative.
Diskussionsverlauf
Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass es sich bei der genannten Alternative um eine Einbeziehungssatzung handelt.
Stadtrat Brams forderte eine ausführliche Erklärung durch das Landratsamt Landshut, warum jetzt die Außenbereichssatzung aufgehoben werden muss.
Stadtbaumeister Gerhard Binner erläuterte, dass es sich in der aktuellen Situation um ein höheres Baurecht handelt, als durch die Außenbereichssatzung festgelegt werden kann. Der Kern von Tattendorf ist bereits als Innenbereich nach dem Baurecht anzusehen, was durch das Landratsamt erst jetzt mitgeteilt wurde. Die Außenbereichssatzung würde somit nicht wirksam umgesetzt werden können. Eine Einbeziehungssatzung ist hier zielführend.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt,
den Beschluss über die Aufstellung der Außenbereichssatzung vom 23.04.2018 aufzuheben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 3
Datenstand vom 09.07.2019 14:11 Uhr