Antrag auf Baugenehmigung - Evelyn und Dr. Florian Sauer, Schulstraße 3, FlNr. 1816/5, Gem. Haarbach - Neubau eines Carports
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.04.2019
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) | Sitzung des Bau- und Umweltausschusses | 08.04.2019 | ö | beschließend | 12 |
Sachverhalt
Das Vorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Allerdings sind die Abstandsflächen zum städtischen Grundstück nicht eingehalten. Eine Grenzbebauung mit maximal 9m entlang der Grundstücksgrenze (15 m gesamt) mit einem verfahrensfreien Vorhaben (Carport max. 50m²) wäre zulässig gewesen.
Da es sich hier aber um ein baugenehmigungspflichtiges Carport handelt (120,85m²) müssen auch die Abstandsflächen grundsätzlich eingehalten werden. Es handelt sich hier um ein städtisches Grundstück (Spielplatz).
Der Bau- und Umweltausschuss möge entscheiden, ob einer Abweichung der Abstandsflächen (Eigentümer: Stadt Vilsbiburg) zugestimmt werden kann.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
Datenstand vom 11.04.2019 12:17 Uhr