Geplante Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen im Kanalbau


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 22.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 22.10.2019 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Stadtbauamt plant – zusammen mit den Stadtwerken - die Beantragung von Fördermittel im Rahmen des Programmes RZWas 2018 (Förderzeitraum der umzusetzenden Maßnahmen ist bis Ende 2021).

Voraussetzung hierfür ist ein Beschluss des Stadtrates für einen Maßnahmenplan der vorsieht die beantragten Projekte umsetzen zu wollen.

Nach derzeitigem Stand sieht der Prioritätenplan im Bereich der Sanierung und Renovierung von Kanälen nachfolgende Projekte vor. Die Umsetzung der Projekte ist unter Beachtung der Haushaltslage zu prüfen. Die Genehmigung der erforderlichen Haushaltsmittel obliegt dem Stadtrat innerhalb der Aufstellung des Haushaltsplanes.

Mögliche Maßnahmen für das Jahr 2020:

  • Inlinersanierung (Renovierung) des Mischwasserkanals beginnend von der unteren Stadt → Firmengelände Zollner → Schwaiblmeierweg; Baulänge ca. 300 lfm

  • Kanalerneuerung (durch z.B. hydraulische Auslastung oder baulichen Schäden) in der „Rettenbachsiedlung“ (Rettenbachstraße, Obere Rettenbachstraße, Am Rettenbach), Baulänge ca. 1.000 lfm

  • Kanalerneuerung Ringstraße Seyboldsdorf (südlicher Bereich), Baulänge ca. 150 lfm


Mögliche Maßnahmen für das Jahr 2021

  • Inlinersanierung (Renovierung) der Zuleitungen aus Feldkirchener Straße in Seyboldsdorf zur Kläranlage Nord, Baulänge ca. 900 lfm

  • Errichtung Stauraumkanal in der Frontenhausener Straße zur Entlastung RÜB 1, Baulänge ca. 500 lfm

  • Kanalerneuerung in der Landshuter Straße, Baulänge ca. 350 lfm

  • Kanalerneuerung in der Brückenstraße, Baulänge ca. 250 lfm

  • Kanalerneuerung in der Schützenstraße / Freiung, Baulänge ca. 400 lfm

Anlagen:        Lagepläne

Die zuvor genannten Projekte bilden die Grundlage für die Beantragung von Fördermittel im Rahmen des Programmes RZWas 2018.

Diskussionsverlauf

FBL Binner erläuterte die Grundzüge der Förderung von RZWas. Die Umsetzung der geplanten Maßnahmen muss bis Oktober 2021 erfolgen. Es wird eine Prioritätenlisten erstellt um die Abwicklung der Maßnahmen zu koordinieren. Bei der Vergabe von Planeraufträgen könnte es aber zu Engpässen kommen.

StR Billinger möchte wissen, ob es in der Vergangenheit bereits Fördermaßnahmen für die Kanalsanierung gab. Die Tatsache, dass die Stadt Vi lsbiburg an die Fördermöglichkeit kommt, liegt daran, dass die Schwellenwerte herabgesetzt wurden. Der Erste Bürgermeister Helmut Haider erklärte, dass man in der Vergangenheit die Schwellenwerte nicht erreicht hat und somit auch keine Förderung bekommen konnte.

Beschluss

Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung einen Maßnahmenplan zu erstellen in dem die Kosten der oben genannten Projekte ermittelt werden und eine Umsetzung in den Haushaltsjahren 2020 und 2021 - unter Beachtung der Haushaltslage – geprüft wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.11.2019 15:17 Uhr