Der Bauherr hat bereits einen Antrag auf Vorbescheid (6 WE mit E+1) eingereicht, der in der Sitzung am 29.07.2019 behandelt wurde.
Auszug aus dem Beschlussbuchauszug vom 29.07.2019 (kompletter Auszug befindet sich als Anlage anbei):
„Nach kurzer Diskussion im Gremium war man sich einig, einer Nachverdichtung zuzustimmen. Jedoch ist das geplante Ausmaß mit sechs Wohneinheiten und zwei Vollgeschossen für den nachbarlichen Bestand eine zu große Beeinträchtigung. Dem Bauherren wird empfohlen eine neue Planung mit einem Vollgeschoss (E) und einem ausgebautem Dachgeschoss einzureichen. Diese Planung ermögliche ebenfalls vier Wohneinheiten.“
Das Einvernehmen wurde verweigert.
Nun hat der Bauherr im Rahmen einer formlosen Bauvoranfrage eine Umplanung vorgenommen. Es handelt sich nunmehr um 4 WE. Eine Errichtung in E+1 Bauweise ist allerdings noch geplant.
Der Bauherr führt folgendes aus:
„Das Gremium schlägt im Zuge der Nachverdichtung ein Wohnhaus mit 4 WE, E + D vor. Unter Berücksichtigung folgender Faktoren brauche ich jedoch das Wohnhaus mit 4WE, (E + 1, bzw. 2 Vollgeschosse )
- Es sind keine Gauben zulässig, daher Probleme mit der Belichtung
- Zu wenig Wohnfläche, da kein Kniestock
Ich denke ein Wohnhaus mit 4 WE u. 2 Vollgeschosse sollte im Zuge der Nachverdichtung, Siedlungs-Lage u. unten aufgeführte Punkte kein Problem sein.
- 8 Stellplätze laut Stellplatzverordnung
- Die geplante Dachneigung von 30 auf 23 Grad laut Bebauungsplan ändern
um die Gebäudehöhe zu reduzieren
- Die Nachbarbebauung ist überwiegend mit 2 Vollgeschossen u. z.T. E+1+DG
- 2 Vollgeschoße ist heute schon fast Standard“
In der Anlage ist die Umgebungsbebauung beigefügt.
Der Bau- und Umweltausschuss möge entscheiden, ob einer Errichtung in E+1 Bauweise zugestimmt werden soll.