Passivhausstandard - Definition


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 20.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 20.02.2017 ö 2

Sachverhalt

Die Stadträtinnen Feß, Floegel, Pollner und die Stadträte Hiller, Huber, Schwimmer und Sterr beantragen, dass der Beschluss bezüglich des Tageordnungspunktes Nr. 5 im Bau-  und Umweltausschusses vom 16.01.2017 zur „Konkretisierung des Passivhausstandards als KfW-Effizienzhaus 55“ aufgehoben wird, mit der Begründung, dass dieser dem Grundsatzbeschluss des Stadtrates (vom 09.05.2011) widerspricht, da der Heizenergieverbrauch eines Passivhauses 15 kWh/(m²a) beträgt und der eines KfW-Effizienzhaus ca. 40 kWh/(m²a).

Zuerst ist darauf hinzuweisen, dass die EnEV eine gesetzliche Verordnung ist, die unabhängig von anderen Vorgaben, verbindlich zu berechnen und nachzuweisen ist. Am Ende eines Bauvorhabens ist ein Energieaus-
weis - auf Basis der EnEV - auszustellen und beim Gebäude anzubringen. Die EnEV ist auf Basis eines genormten Berechnungsverfahrens (Programm erstellt durch das Frauenhofer Institut) aufzustellen und schreibt die Einhaltung gewisser Werte vor. Hierbei stellt auch die Heizenergieart (Gas, Öl, Pellet, etc.) und die Effizientheit des Energieerzeugers (z.B. Gas-Brennwertkessel) einen wichtigen Bestandteil dar.

Durch das private Passivhaus-Institut, gegründet von Dr. Wolfgang Feist, wurde in Deutschland der Begriff des Passivhauses geprägt. Die Ermittlung der Anforderungen auf Grundlage des Passivhaus-Instituts erfordern ein spezielles Berechnungsverfahren (PHPP) und schreiben auch andere einzuhaltende Werte als die EnEV vor. Die Berechnung mittels des PHPP-Verfahrens erfordert Erfahrung im Umgang mit dem Programm und einen zusätzlichen Zeit- und Kostenaufwand. Falls eine Zertifizierung als „Passivhaus“ (gemäß den Anforderungen des privaten Passivhaus-Instituts) gewünscht wird, wären darüber hinaus weitere Kosten zu beachten.

Für eine Einhaltung der (weitergehenden) Werte des privaten Passivhaus-Instituts gibt es keine gesetzlichen Anforderungen. Auch sind der Verwaltung keine Förderprogramme bekannt, die - über die KfW-Förderprogramme hinaus - hierfür zusätzliche Kostenanreize schaffen würden.

In den letzten Jahren ist eine Annährung von beiden Verfahren erfolgt. Jedoch sind immer noch unterschiedliche Zielsetzungen, Berechnungsverfahren und einzuhaltende Werte gegeben.

Laut dem o.g. Antrag und nach Gespräch mit Herrn Stadtrat Sterr am 23.01.2017 ist Intention des Antrages, dass ein Heizwärmebedarf von ca. 15 kWh/(m2a) bei dem Neubau der Kindertagesstätte in Achldorf als Zielsetzung formuliert wird. Eine Zertifizierung als Passivhaus ist nicht gefordert.

Mit Herrn Treidl (Energieberater) erfolgte ein erste Einschätzung über den anzustrebenden Wert von ca. 15 kWh/(m²a) für den Heizwärmebedarf bei der Kindertagesstätte Achldorf und ob dieser über die EnEV Berechnung ausweisbar wäre.

Laut Herrn Treidl ist mit der EnEV Berechnung auch der Heizwärmebedarf des Gebäudes ausweisbar. Ein Heizwärmebedarf von ca. 15 kWh/(m²a) ist sehr ambitioniert, kann aber mit einer sehr guten Lüftungsanlage und hoher Gebäudedichtheit vermutlich eingehalten werden. Jedoch kann dieser Wert erst mittels einer detaillierten Berechnung geprüft werden.

Für ein Passivhaus entsprechend den Kriterien des privaten Passivhaus-Instituts, gegründet von Dr. Wolfgang Feist, sind folgende Anforderungen verbindlich einzuhalten und nachzuweisen:
  1. Der Heizwärmebedarf ist auf 15 kWh/(m²a) begrenzt.
  2. Die Gebäudehülle besitzt eine gemäß DIN EN 13829 geprüfte, sehr gute Luftdichtheit. Der Luftwechsel der Gebäudehülle wird bei 50 Pascal Druckdifferenz auf 0,6 je Stunde, bezogen auf das Gebäudevolumen, begrenzt.
  3. Das Haus verfügt eine kontrollierte Raumlüftung mit hocheffizienter Wärmerückgewinnung.
  4. Der gesamte jährliche Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und alle Stromanwendungen zusammen beträgt bei Standard-Nutzung nicht mehr als 120 kWh pro m² und Jahr.

Der Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 16.01.2017 betreffend TOP 5 könnte dahingehend ergänzt werden, dass bei Neubauten der Stadt Vilsbiburg zuvor genannte Anforderungen einzuhalten sind.

Herr Vallentin als Planer der neuen Kindertagesstätte in Achldorf ist zertifizierter Passivhausplaner des Passivhaus-Instituts und wird in der Sitzung die Prinzipien für ein Passivhaus erläutern.

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Gerard Binner stellte den Sachverhalt vor. Im Anschluss folgte eine Präsentation durch den Architekten der neuen Kindertagesstätte in Achldorf, Herrn Vallentin.

Beschluss

Für künftige Neubauten der Stadt Vilsbiburg sind die oben genannten Punkte 1. – 4. als Definition für den Passivhausstandard in den Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 16.01.2017 – Tagesordnungspunkt 5. – mit aufzunehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 2

Datenstand vom 08.03.2017 14:56 Uhr