Formlose Bauvoranfrage - Simon Hiller, Eva Bauer, Stephan-von-Schleich-Str. 5, FlNr. 1866/6, Gem. Haarbach - Neubau eines EFH


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 27.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 27.01.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Bauherren möchten im Baugebiet „Am alten Sportplatz“ in Haarbach ein Einfamilienwohnhaus errichten.


Die Bauherren führen folgendes als Begründung aus:


 


 



Die Nachbarn der FlNr. 1866/7 haben noch keinen Antrag auf eine Garage eingereicht. Die Antragsteller schreiben, dass das Vorhaben mit den Nachbarn abgesprochen wurde. Im Falle der Zustimmung einer Drehung der Firstrichtung sollte vorher schriftlich dargelegt werden, dass die Nachbarn ebenfalls die Garage in gedrehter Firstrichtung errichten werden, da diese beiden Garagen gem. Bebauungsplan zusammengebaut werden.

Den Abweichungen zu Nr. 2.2.1 und zu Nr. 2.2.2 kann städtebaulich entsprochen werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen in Aussicht, wenn die o.g. Zustimmung der Nachbarn (mit Plan deren Garage)  eingereicht wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.02.2020 09:19 Uhr