Aufstellung eines Bebauungsplanes - Solarpark Karwill - Photovoltaikfreiflächenanlage


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 10.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 10.02.2020 ö 9

Sachverhalt

Die Elektro Ecker GmbH & Co. KG aus Landshut beantragt mit Schreiben vom 20.01.2020 die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um eine Photovoltaikfreifläche errichten zu können.

Der zukünftige Geltungsbereich umfasst die FlNr. 239/1, der Gemarkung Seyboldsdorf.

Diskussionsverlauf

StR Manfred Billinger wollte wissen, ob man nicht vorab eine Stellungnahme durch das Landratsamt Landshut auf die Erfolgsaussichten für das Projekt einholen könnte. Der anfallende Arbeitsaufwand in der Stadtverwaltung würde sich dann geringer halten.
Stadtbaumeister Gerhard Binner erklärte, dass man ohne Planungsgrundlage keine Aussage durch das Landratsamt bekommen wird.

Im Stadtrat war man über das Projekt sehr geteilter Meinung. Einerseits möchte man den Ausbau der regenerativen Energien vorantreiben, auf der anderen Seite wurde aber der Verbrauch von guten landwirtschaftlichen Flächen sehr stark kritisiert. Als negativ wurde ebenfalls angemerkt, dass sich die Anlage zu nahe an einer Wohnbebauung befindet.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Solarpark Karwill“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 20“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die FlNr. 239/1 der Gemarkung Seyboldsdorf mit einer Fläche von ca. 3,70ha.

Die Kosten für die Aufstellung des Bebauungsplanes und der Änderung des Flächennutzungsplanes sind vollständig vom Antragsteller zu tragen – ein entsprechender städtebaulicher Vertrag ist abzuschließen.

Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 10

Datenstand vom 12.02.2020 11:38 Uhr