Schnedenhaarbach – Beschildern der Ortsdurchfahrt mit Ortsschildern
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.09.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Weiler Schnedenhaarbach liegt im Verlauf der Gemeindeverbindungsstraße (GVS) Haarbach – Holzhausen. Die Straße ist beidseitig bebaut. In der Ortsmitte befindet sich ein Kindergarten. Die Ortsdurchfahrt hat eine Länge von ca. 400 m. Die Geschwindigkeit ist mit Z 274-55 auf 50 km/h reduziert. Eine Überwachung kann durch diese Art der Beschilderung von der Kommunalen Verkehrsüberwachung nicht durchgeführt werden. Die Gemeindeverbindungsstraße wird im Bereich des Kindergartens von den Kindergartenkindern überquert um in den nahegelegenen Wald zu gelangen. Eine Beschränkung der Geschwindigkeit im Bereich des Kindergartens auf 30 km/h darf nur auf Straßen erfolgen, die sich innerhalb einer geschlossenen Ortslage befinden
. Durch die Bebauung kann eine gewisse Ortsgröße abgeleitet werden, sodass eine Beschilderung mit Ortsschildern (VZ 310/311) möglich ist. Baurechtlich stehen keine Belange entgegen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für den Ortsteil Schnedenhaarbach die Beschilderung mit Ortsschildern (VZ 310/311).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.09.2020 14:11 Uhr