Hr. Bayerstorfer vom Staatlichen Bauamt Landshut stellte dem Gremium die Unterlagen zum aktuellen Planungsstand vor. Die Vorteile der neuen Planung gegenüber der ersten Vorplanung wurden aufgezeigt.
StR Josef Sterr stellte fest, dass die Tieferlegung der Straße gegenüber der ersten Vorstellung Vorteile bringt, allerdings müsse hier Klarheit hinsichtlich der Finanzplanung und der Fördermöglichkeiten vorausgesetzt werden. Da der Kostenanteil für die Stadt Vilsbiburg von der Fahrbahnbreite abhängig ist, wurde die Frage gestellt, ob es notwendig ist, die Fahrbahn (mit Nebenstreifen und Radweg) 8m breit bauen zu müssen und es eine naturnähere Variante möglich wäre. Hr. Bayerstorfer erklärte darauf, dass es hinsichtlich der Kostenverteilung keinen Ermessensspielraum gibt und nur nach Breite abgerechnet werden kann. Bzgl. der Fördermöglichkeiten soll sich die Stadt Vilsbiburg in Absprache mit dem Staatlichen Bauamt, mit der Regierung vorab abstimmen, da diese federführend für Zuwendungen zuständig ist. Bei Geh- und Radwegen ist zwischen Freizeit- und Alltagsradverkehr zu unterscheiden und zu beachten, dass beim Alltagsradverkehr von den Nutzern eine kurze Strecke und eine ordentlich befestigte Strecke gefordert ist. Es ist nicht sinnvoll den Radweg als eigenes Bauwerk umzusetzen. Hinsichtlich der Breite wird das Staatliche Baumt nochmal prüfen, ob es möglich ist, diese zu reduzieren und stimmt sich im Anschluss mit der Stadt Vilsbiburg ab. Hr. Bayerstorfer wies bereits darauf hin, dass man sich aufgrund des Verkehrsaufkommens bewusst für 8m entschieden hat. Auf Nachfrage der Ersten Bürgermeisterin Sibylle Entwistle, ob der Gesamtbetrag sofort bei Baubeginn fällig wäre, erklärte Hr. Bayerstorfer, dass hier nach Baufortschritt abgerechnet wird und das Staatliche Bauamt in Vorleistung geht. Es wird von einer Bauzeit von 2 Jahren ausgegangen.
StRin Michaela Feß lehnte das Vorhaben auch nach den Änderungen ab und verlangte die schriftliche Beantwortung des eingereichten Fragenkatalogs. Es wurde eine genauere Information dazu verlangt, da der Kostenaspekt für die Stadt eine Belastung darstellt. Weiter führte sie auf, dass der Bau der Straße das Acker- und Landschaftsbild zerstört und der Zugang nach Vilsbiburg für die Bürger umständlicher wird. Die Erste Bürgermeisterin wies darauf hin, dass bei anderen Projekten entsprechend flexibel reagiert wird. Hr. Bayerstorfer erklärte dazu, dass eine problemlose Zufahrt nach Vilsbiburg möglich ist und eine bessere Verteilung des Verkehrs das Ziel ist. Bzgl. der Kosten kann kein Festpreis vereinbart werden, da dieser gemeinschaftlich zu tragen ist und keine sichere Prognose über die Kosten- und Preissteigerung abgegeben werden kann. Es können durch Planungsoptimierungen Risiken minimiert werden. Während der Bauphase gibt es keine Möglichkeiten mehr die Ausführung zu ändern. Im Jahr 2020 wurden bereits Gespräche über die Ausführung geführt und festgestellt, dass es verkehrlich keine andere Möglichkeit gibt das Projekt umzusetzen, wenn das Gewerbegebiet angeschlossen werden soll.
StR Johann Sarcher bestätigte die Ausführungen dahingehend, dass die Stadt hier eine Verantwortung bzgl. der Entwicklung des Gewerbegebiets hat und daran gedacht werden soll, dass die B299 auch irgendwann ausgebaut werden wird.
StR Dr. Manfred v. Dewitz fragte nach, warum in Dingolfing und Ingolstadt eine andere Lösung bereits funktioniert. Hr. Bayerstorfer erklärte dazu, dass dies von der örtlichen Situation und von der Verkehrsbelastung abhängig ist.
StR Wolfgang Schwimmer bestätigte, dass die Anbindung zum Gewerbegebiet notwendig ist und hier der Aspekt im Vordergrund stand einen durchfließenden Verkehr zu gewährleisten. Allerdings ist die Belastung der Zu- und Abfahrten an dieser Stelle nicht sehr hoch. Anders wäre dies bei der Zufahrt von Vilsbiburg aus auf die B388. Es bringe also nichts, wenn der Verkehr am Kreisel entlastet wird und wg. der Engstelle (Zufahrt B388) der Verkehr nicht fließen kann.
Hr. Bayerstorfer erklärte, dass sich bei der Verkehrsuntersuchung lediglich am Kreisel der Rückstau ergeben hat, ein Vergleich nicht möglich ist und die Lösung den Zweck der Verkehrsentlastung erfüllen soll.
StR Florian Anzeneder merkte an, dass die Grundsatzdiskussion bereits in früheren Sitzungen geführt wurde und man damalige Entscheidungen nicht anzweifeln sollte. Zur Optimierung der Planungen ist die Zustimmung notwendig.
Auf Nachfrage von StRin Claudia Geilersdorfer wie sich die Höhenverhältnisse ergeben und ob andere Ausbauplanungen in die vorgestellten Planungen mit eingeflossen sind, zeigte Hr. Bayersdorfer anhand des Lageplans die Höhenberechnungen nochmals auf und erklärte dazu, dass die GVS angehoben werden muss, um geländeeben bauen zu können. Hr. Bayerstorfer bestätigte, dass ein dreistreifiger Ausbau der Strecke Geisenhausen-Vilsbiburg im Vorentwurf geplant wurde.