Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 20.06.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller begehren die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eines Deckblatts zum Flächennutzungsplan für das Vorhaben „Vilstal Wellness- und Erlebnisresort“ in Haubenberg bei Seyboldsdorf.
Vom Antragsteller wurde im Vorfeld der Sitzung eine Vorstudie zum Vorhaben vorgelegt. Diese wurde vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Dem Antrag auf Bauleitplanung sind noch zwei weitere Anträge unmittelbar angehängt:
- Beendigung der Bauleitplanverfahren (Bebauungsplan & Deckblatt Flächennutzungsplan) zum Solarpark Karwill und
- Keine Errichtung von dem Tourismus schädlichen Bauwerken ohne Zustimmung der Antragsteller auf den benachbarten Grundstücken an der Hochstraße. Es handelt sich hier um ein Areal zwischen Seyboldsdorf, Giersdorf und Geiselsdorf. Nach einer weiteren Mitteilung, soll über diesen Antrag aktuell nicht entschieden werden.
Aus bauplanungsrechtlicher Sicht gibt es keine unmittelbare Verbindung zwischen dem heute beantragten Bauleitplanverfahren „Vilstal Wellness- und Erlebnisresort“ und den Bauleitplanverfahren für den „Solarpark Karwill“. Für den „Solarpark Karwill“ erfolgte bis einschließlich 17.06.2022 die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange.
Im Zuge der Vorbereitung der Stadtratssitzung wurden von der Verwaltung mehrere Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange zu einem möglichen Bauleitplanverfahren „Vilstal Wellness- und Erlebnisresort“ eingeholt. Diese wurden vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der Dimensionen des geplanten Vorhabens sollte bei Durchführung eines Bauleitplanverfahrens ein vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB (mit Vorhaben- und Erschließungsplan, Bebauungsplan und Durchführungsvertrag) und kein herkömmlicher (Angebots-)Bebauungsplan aufgestellt werden.
Der Vorhaben– und Erschließungsplan muss eine detaillierte Darstellung des Vorhabens selbst, sowie dessen Erschließung beinhalten. „Detailliert“ bedeutet in diesem Fall, dass das Vorhaben anhand folgender Kriterien dargestellt wird: Ansichten, Grundrisse und Lagepläne. Vor Aufstellung des Bebauungsplanes zum Vorhaben ist zunächst der entsprechende Vorhaben- und Erschließungsplan zu prüfen und vom Gremium zu beschließen. Dieser wird dann Bestandteil des Verfahrens. Damit ist bei dieser Art des Bebauungsplanes das Vorhaben vorher detailliert bekannt, bevor der eigentliche Bebauungsplan aufgestellt wird.
Die Besonderheiten bei den vorhabenbezogenen Bebauungsplänen im Vergleich zu herkömmlichen Bebauungsplänen bestehen zum einen darin, dass die Initiative zu betreffendem Vorhaben grundsätzlich vom Vorhabenträger ausgeht, er über die beplante Fläche verfügen muss und dass dieser sich vertraglich dazu verpflichten muss, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen und die Kosten hierfür selbst zu tragen. Die zuständige Gemeinde wiederum hat das Recht, detailliertere Festsetzungen als in gewöhnlichen Bebauungsplänen anzuordnen, da der normale Festsetzungskatalog aus §9 BauGB nicht zwingend und abschließend beachtet werden muss.
Vor einem endgültigen Aufstellungsbeschluss ist das exakte Plangebiet festzulegen und der Vorhaben- und Erschließungsplan mit Darstellung einer Bauzeitenschiene (im Durchführungsvertrag muss die zeitliche Komponente zwingend rechtlich angegeben werden) muss eingereicht werden.
Diskussionsverlauf
Das Planungsbüro hat zusammen mit dem Antragssteller das Vorhaben vorgestellt. Das geplante „Vilstal Wellness- und Erlebnisresort“ ist in sechs Bauabschnitte eingeteilt und soll in der finalen Ausbauphase bei Vollauslastung bis zu 275 Personen Hotelgästen einen Platz bieten. Weiter kommt ein Eventstadl für bis zum 350 Personen hinzu. Es wurde in der Präsentation darauf hingewiesen, dass der Ausbau auch in einer kleineren Variante möglich ist, hier möchte man auch auf die Belange der Seyboldsdorfer Bürgerinnen und Bürger hinweisen.
Nach der Präsentation verwies Stadtbaumeister Gerhard Binner auf die bereits im Vorfeld eingeholten Stellungnahmen einiger zu beteiligender Fachstellen, welche bei dem Projekt erhebliche Hürden sehen. Weiter sind weitreichende Maßnahmen bei der Infrastruktur notwendig, wie zum Beispiel die Straßenerschließung und die Abwasserbeseitigung. Stadtbaumeister Binner verdeutlichte, dass vor allem die örtliche Kläranlage die zu erwartenden Abwassermengen nicht aufnehmen kann und der Antragssteller somit eine eigene Abwasserbeseitigung errichten muss.
Zweiter Bürgermeister Rudolf Lehner erklärte, dass von Seiten des Landratsamtes Landshut und der Regierung von Niederbayern unterschiedliche Aussagen zu dem Projekt vorliegen. Ein gemeinsames Gespräch mit den beteiligten Behördenvertretern sowie dem Beirat wäre hier zielführend. StR Josef Sterr ergänzte, dass auch ein Vorort-Termin dringend erforderlich ist.
Im Gremium war man sich einig, bei einer Weiterführung des Projekts auch die Bürgerinnen und Bürger einzubinden, um eine Möglichkeit zu schaffen, sich zu dem Vorhaben zu äußern.
StR Josef Sterr erklärte, dass das Projekt zwar aus baurechtlicher Sicht nichts mit dem Solarfeld Karwill zu tun hat, er war aber der Meinung, dass die beiden Projekte in einer Wirkung zueinanderstehen. StRin Michaela Feß und StR Dr. Manfred v. Dewitz verwiesen auf den Beschluss zum Solarfeld Karwill, dass auch hier zeitnah mit dem Bau begonnen werden soll.
Der Antragsteller verwies auf die herausragende Bedeutung des Tourismus in Bayern und auf die Ziele im Landesentwicklungsplan. In diesem Zusammenhang stelle er die Rechtmäßigkeit des B-Plans für die PV-Freiflächenanlage in Frage. StR Werner Neumeier war der Meinung, die Rechtmäßigkeit des B-Plans dann nochmals zu überprüfen.
Von Seiten StR Florian Anzeneder und StR Johann Sarcher kam an den Antragsteller der Vorschlag, das geplante Resort mit der PV-Freiflächenanlage zu verbinden um Ressourcen einzusparen und nachhaltiger wirtschaften zu können.
Die Erste Bürgermeisterin sagte eine rechtliche Überprüfung des B-Plans für die PV-Freiflächenanlage in Karwill zu.
Beschluss
Die Stellungnahmen des Regionalen Planungsverbandes und der Regierung von Niederbayern werden bei einem gemeinsamen Gesprächstermin erörtert und die Ergebnisse dem Stadtrat von Vilsbiburg für eine Entscheidungsfindung zur Verfügung gestellt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.06.2022 09:31 Uhr