Flächennutzungsplan Deckblatt Nr. 13 - Sondergebiet "Lagerplatz für Bankettschälgut" - Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Stadtrates, 10.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Am 12.07.2016 wurde der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Lagerplatz für Bankettschälgut“ im Stadtrat gefasst.
Hierbei soll auf dem Landkreisgrundstück FlNr. 25/61 der Gemarkung Gaindorf (bei der Auffahrt von der LA13 zur B299) ein Lagerplatz für Bankettschälgut errichtet werden. Der Landkreis unterhält dort bereits eine Lagerfläche für Gehölzschnitt.
Das Bankettschälgut besteht aus einem Gemisch von Erdreich und Kies und entsteht durch das Fräsen und Abziehen der Grabenräume.
Der bislang gültige Flächennutzungsplan der Stadt Vilsbiburg muss allerdings im Rahmen dieses Bebauungsplanverfahrens angepasst werden. Derzeit sind für den Bereich Flächen für Landwirtschaft mit dem Entwicklungsziel Biotopschutz vorgesehen.
Zukünftig soll dort eine Sondergebietsfläche mit gliedernden Grünflächen entstehen.
Beschluss
Der Stadtrat beschließt, den Flächennutzungs- und Landschaftsplan der Stadt Vilsbiburg durch ein Deckblatt 13 zu ändern.
Gegenstand der Änderung ist das Flurstück 25/61 der Gemarkung Gaindorf.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren einzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.04.2017 14:19 Uhr