Aufstellungsbeschluss - Bebauungsplan "Achldorf Deckblatt 6" (BAII)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Stadtrates, 25.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 25.01.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

In früheren Sitzungen wurde bereits über den bestehenden, älteren Bebauungsplan Achldorf diskutiert und der Wunsch geäußert eine Überarbeitung für den Teilbereich des Bauabschnittes II (noch umzusetzen ist nur der Bauabschnitt II) von der weiteren Ausführungsplanung zu prüfen.

In der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität am 15.12.2020 wurden die verschiedenen Möglichkeiten einer Überarbeitung des Bebauungsplanes intensiv besprochen und dem Stadtrat empfohlen nur eine Anpassung der textlichen Festsetzungen vorzunehmen.
Eine Überarbeitung der planerischen Festsetzung wurde nicht empfohlen.

Für die  Anpassung der textlichen Festsetzungen ist jedoch auch die Aufstellung eines Deckblattes erforderlich.

Der Geltungsbereich umfasst folgende FlNrn. 249,251 Tfl., 249/1, 249/3 und 267 der Gemarkung Wolferding wie im Plan dargestellt. Er orientiert sich an den bisherigen Grenzen des Geltungsbereiches bzw. BA II des Bebauungsplanes „Achldorf“.

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Gerhard Binner hat den Sachverhalt nochmals kurz vorgestellt. Zur Änderung der textlichen Festsetzungen liegen bereits Anträge der Die Grünen/bul-Fraktion sowie von Herrn Sebastian Huber vor. Über die Anträge wird im Detail in der Bau- und Umweltausschusssitzung abgestimmt. Weitere Anträge der Fraktionen können noch eingereicht werden.

Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Herr Binner, dass durch Änderungen der textlichen Festsetzungen wesentliche planerische Elemente, wie z. B. die Baukörpergrößen, Art der Bebauung, Dichte der Bebauung, Bauweisen, Baugrenzen, etc., nicht angefasst werden und somit die Grundstücksgrößen und die Straßenführung unverändert bleiben kann.

Herr StR Josef Sterr verwies darauf, dass in der aktuellen Planung ca. 40 Prozent der Grundstücke eine Größe von über 800 m² aufweisen. Der Anteil an großen Grundstücken ist zu hoch. Hier sollte überprüft werden, ob bei einer Beibehaltung der Straßenzüge die Grundstücke nicht kleiner gemacht werden können. Ziel sollte sein, dass durch die kleineren Grundstücke die Kosten für die zukünftigen Bauherren nicht so groß sind. StR Wolfgang Schwimmer ergänzte dazu, dass die großen Grundstücke einer flächensparenden Erschließung und somit einer verdichteten Bauweise entgegen stehen. StR Florian Anzeneder brachte hier den Vorschlag, mit der Baugenossenschaft Gespräche zu führen, ob hier ein Bedarf an großen Grundstücken besteht. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte, dass man mit der Baugenossenschaft laufend in Kontakt sei und hier mittelfristig kein Bedarf besteht.

Auf die Frage wie lange eine Überarbeitung des gesamten Bebauungsplans dauert erläuterte  Gerhard Binner, dass aktuell noch nicht entschieden ist in welchem Umfang eine Überplanung erfolgen soll. Bei einer Überarbeitung, die flächensparende Bauweisen mit kleineren Grundstücksgrößen berücksichtigt und eine geänderte Straßenführung erfordert, sollte man mind. ein halbes Jahr länger als nur die Anpassung der textlichen Festsetzungen einplanen.
Auf Grundlage dieser Überlegungen ist dann das Deckblatt zum Bebauungsplan zu erstellen und der rechtliche Ablauf durchzuführen (ein Zeitrahmen hierfür von mind. 6 bis 12 Monaten ist einzuplanen).

Nach dem Satzungsbeschluss  für das Deckblatt kann die technische Planung der Straßen und Infrastruktur (Kanäle, Strom, Wasser, Glasfaser, Nahwärmenetz, etc.), sowie die Umsetzung durch die Tiefbaufirmen, erfolgen. Bei der Größe des Baugebietes ist für die technische Planung ein Zeitraum von einem Jahr anzusetzen und für die komplette Umsetzung ca. zwei Jahre.

Man war sich einig, dass die Erschließung in Teilabschnitten erfolgen muss, um möglichst schnell wieder Bauland ausweisen zu können. Aber auch bei einer abschnittsweisen Erschließung muss die technische Planung komplett abgeschlossen sein.

Der Stadtrat war sich bewusst, dass man das Thema früher hätte aufgreifen müssen. Es wäre sinnvoll, den Bebauungsplan insgesamt und grundlegend zu überplanen. Man möchte aber für die Überarbeitung nicht zu viel Zeit benötigen, um möglichst schnell wieder Bauland für die Bürger bereitstellen zu können.

Durch die intensive Diskussion zu tiefgehenden Details wurde in Frage gestellt, inwieweit die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität erfolgen sollte. Da es sich um eine weitreichende Entscheidung handelt, wurde der gesamte Sachverhalt nochmals im Gremium intensiv beraten. Man muss sich für die Zukunft überlegen, wie ein intensives Einbinden der Fraktionsarbeit im Ausschuss vorher möglich ist.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „Achldorf Deckblatt 6“ zur Überarbeitung der textlichen Festsetzungen aufzustellen.

Der Geltungsbereich umfasst folgende FlNrn. 249, 251 Tfl., 249/1, 249/3 und 267 der Gemarkung Wolferding wie im Plan dargestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 8

Datenstand vom 05.02.2021 09:24 Uhr