Stadtbaumeister Gerhard Binner hat den Sachverhalt nochmals kurz vorgestellt. Zur Änderung der textlichen Festsetzungen liegen bereits Anträge der Die Grünen/bul-Fraktion sowie von Herrn Sebastian Huber vor. Über die Anträge wird im Detail in der Bau- und Umweltausschusssitzung abgestimmt. Weitere Anträge der Fraktionen können noch eingereicht werden.
Auf Nachfrage aus dem Gremium erklärte Herr Binner, dass durch Änderungen der textlichen Festsetzungen wesentliche planerische Elemente, wie z. B. die Baukörpergrößen, Art der Bebauung, Dichte der Bebauung, Bauweisen, Baugrenzen, etc., nicht angefasst werden und somit die Grundstücksgrößen und die Straßenführung unverändert bleiben kann.
Herr StR Josef Sterr verwies darauf, dass in der aktuellen Planung ca. 40 Prozent der Grundstücke eine Größe von über 800 m² aufweisen. Der Anteil an großen Grundstücken ist zu hoch. Hier sollte überprüft werden, ob bei einer Beibehaltung der Straßenzüge die Grundstücke nicht kleiner gemacht werden können. Ziel sollte sein, dass durch die kleineren Grundstücke die Kosten für die zukünftigen Bauherren nicht so groß sind. StR Wolfgang Schwimmer ergänzte dazu, dass die großen Grundstücke einer flächensparenden Erschließung und somit einer verdichteten Bauweise entgegen stehen. StR Florian Anzeneder brachte hier den Vorschlag, mit der Baugenossenschaft Gespräche zu führen, ob hier ein Bedarf an großen Grundstücken besteht. Die Erste Bürgermeisterin Sibylle Entwistle sagte, dass man mit der Baugenossenschaft laufend in Kontakt sei und hier mittelfristig kein Bedarf besteht.
Auf die Frage wie lange eine Überarbeitung des gesamten Bebauungsplans dauert erläuterte Gerhard Binner, dass aktuell noch nicht entschieden ist in welchem Umfang eine Überplanung erfolgen soll. Bei einer Überarbeitung, die flächensparende Bauweisen mit kleineren Grundstücksgrößen berücksichtigt und eine geänderte Straßenführung erfordert, sollte man mind. ein halbes Jahr länger als nur die Anpassung der textlichen Festsetzungen einplanen.
Auf Grundlage dieser Überlegungen ist dann das Deckblatt zum Bebauungsplan zu erstellen und der rechtliche Ablauf durchzuführen (ein Zeitrahmen hierfür von mind. 6 bis 12 Monaten ist einzuplanen).
Nach dem Satzungsbeschluss für das Deckblatt kann die technische Planung der Straßen und Infrastruktur (Kanäle, Strom, Wasser, Glasfaser, Nahwärmenetz, etc.), sowie die Umsetzung durch die Tiefbaufirmen, erfolgen. Bei der Größe des Baugebietes ist für die technische Planung ein Zeitraum von einem Jahr anzusetzen und für die komplette Umsetzung ca. zwei Jahre.
Man war sich einig, dass die Erschließung in Teilabschnitten erfolgen muss, um möglichst schnell wieder Bauland ausweisen zu können. Aber auch bei einer abschnittsweisen Erschließung muss die technische Planung komplett abgeschlossen sein.
Der Stadtrat war sich bewusst, dass man das Thema früher hätte aufgreifen müssen. Es wäre sinnvoll, den Bebauungsplan insgesamt und grundlegend zu überplanen. Man möchte aber für die Überarbeitung nicht zu viel Zeit benötigen, um möglichst schnell wieder Bauland für die Bürger bereitstellen zu können.
Durch die intensive Diskussion zu tiefgehenden Details wurde in Frage gestellt, inwieweit die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität erfolgen sollte. Da es sich um eine weitreichende Entscheidung handelt, wurde der gesamte Sachverhalt nochmals im Gremium intensiv beraten. Man muss sich für die Zukunft überlegen, wie ein intensives Einbinden der Fraktionsarbeit im Ausschuss vorher möglich ist.