Die örtlichen Begebenheiten zeigt er anhand von Bildern auf.
Das Gremium wird über die technischen Daten und Kosten informiert. Laut Herrn Schmid ist mit Investitionskosten von 836.580,00 EUR, mit jährlichen Betriebskosten von 13.525,00 EUR/a und Verwaltungskosten von 2.500,00 EUR/a zu rechnen.
Durch die Senkung der Stromkosten und die Vergütung der Rückspeisung kann ein Gesamtertrag von 86.226,00 EUR/a erzielt werden. Herr Schmid rechnet in den nächsten Jahren mit steigenden Strompreisen, was das Projekt noch wirtschaftlicher macht. Die Amortisationsdauer liegt bei 12 – 13 Jahren.
Herr Schmid berichtet, dass die Voraussetzung nach der LfU-Richtlinie erfüllt ist. Baubeginn könnte im Frühjahr 2022 sein. Das Grundstück wird von der Stadt Vilsbiburg auf 25 Jahr gepachtet.
Die Freiflächenphotovoltaikanlage kann mit einem Bankdarlehen von 600.000,00 EUR und Crowdfunding mit 200.000,00 EUR mit Anteilen von 500,00 EUR bis max. 1.000,00 EUR finanziert werden. Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre mit 2% Festzins.
Stadtrat Lehner befürwortet die Errichtung der PV-Anlage und findet eine Bürgerbeteiligung gut.
Stadtrat Bauer stellt die Frage, ob das angrenzende Grundstück gepachtet werden könnte um die PV-Anlage zu erweitern. Laut Herrn Schmid wurde mit dem Landwirt noch nicht gesprochen.
Hierzu bemerkt Stadtrat Samhuber, dass je größer die Anlage ist umso weniger Rendite erwirtschaftet wird, da für die Überschusseinspeisung nur 4,2 ct/kWh vergütet werden.
Auf die Frage von Stadtrat Dr. von Dewitz nach einer EEG-Förderung, antwortet der Werkleiter, dass das Erneuerbare Energien Gesetz 2021 bestimmte Voraussetzungen definiert, die bei dem Projekt nicht gegeben sind.
Stadtrat Sterr begrüßt die Errichtung der PV-Anlage für die Deckung des Eigenstromverbrauchs der Brunnen. Er wollte noch wissen, ob die Stadt das Grundstück als Ausgleichsfläche geplant hat. Laut Herrn Schmid ist dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall.
Die Frage von Stadtrat Samhuber, ob der Wartungsaufwand bei der Kalkulation mit eingerechnet wurde, beantwortet Herr Schmid mit „Ja“.
Zum Crowdfunding bemerkt Stadtrat Samhuber, dass hier ein großer Verwaltungsaufwand entsteht und mindestens 1,5% bis 2% Zinsen gezahlt werden müssen.
Seine Empfehlung ist hier den Aufwand zu prüfen und gegebenenfalls größere Beteiligungen auszugeben, damit der Verwaltungsaufwand überschaubar ist.
Ferner stellt er noch die Frage, ob die Pumpen der Brunnen so gesteuert werden können, dass gefördert wird, wenn die Sonne scheint. Laut Herrn Schmid ist eine Steuerung in begrenztem Umfang durch die Befüllung des Hochbehälters möglich.
Stadtrat Dr. von Dewitz wies auf die Empfehlung der 100 m Entfernung von der nächsten Bebauung im Kriterienkatalog hin. Der Werkleiter antwortet, dass er mit dem nächstliegenden Anwohner bereits gesprochen hat und der dem Bau zustimmt.