Beratung - Freiflächenphotovoltaikanlage für Eigenversorgung Wasserversorgung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Werkausschusses, 15.03.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Werkausschuss (Stadtwerke Vilsbiburg) Sitzung des Werkausschusses 15.03.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die Stadt besitzt im Wasserschutzgebiet Schutzzone II zwei Grundstücke mit der Flurnummer 567, Gemarkung Frauensattling und Flurnummer 465, Gemarkung Vilsbiburg.  Die Gesamtfläche beträgt 11.965 m².


Das Landesamt für Umwelt LfU hat eine Richtlinie zum Bau von Photovoltaikanlagen in Wasserschutzgebieten veröffentlicht. Nach diesen Kriterien wäre eine Freiflächenanlage grundsätzlich genehmigungsfähig.

Dieser Acker hat auf Basis der amtlichen Bodenschätzkarte eine durchschnittliche Ackerzahl von ca. 48. Der Durchschnitt des Landkreises liegt bei ca. 57, der von Vilsbiburg bei ca. 53, die Werte bewegen sich hier fast ausnahmslos zwischen 40 und 60. Somit liegt die landwirtschaftliche Bonität dieser Ackerfläche etwas unter dem ortsüblichen Schnitt. Bei dieser Bewertung sind die Bodenart, die Hangneigung, etc. berücksichtigt. Dazu kommt der kiesige Untergrund dieser Lage, die sich von Maulberg bis Achldorf durchzieht:
In Jahren mit Frühjahrs- und Sommertrockenheit, wie sie in Zeiten des Klimawandels verstärkt zur Wirkung kommen, mangelt es diesen Böden an Wasserhaltefähigkeit, was zu Ernteeinbußen führen kann.

Das Grundstück ist ein Südwesthang und gut bebaubar. Voraussichtliche Leistung beträgt rund 1,1 MW. Der Flächenausgleich wäre auf dem Grundstück darstellbar. Von den knapp 1,2 Mio Kilowattstunden Strom können ca. ein Viertel durch Änderung der Laufzeiten der Brunnenpumpen als Eigenverbrauch genutzt werden. Ca. 900.000 Kilowattstunden Strom wären ohne EEG-Förderung über das Regionalstromprodukt der Stadtwerke inkl. Ökostromzertifikate an Endverbraucher zu vermarkten.

Die Finanzierung soll in der aktuellen Niedrigzinsphase über ein Darlehen erfolgen. Es ist auch denkbar, dass über Crowdfunding die Möglichkeit einer Bürgerbeteiligung mit Beträgen von 500,00 bis 1.000,00 EUR festverzinslich und einer Laufzeit von fünf Jahren erfolgt. Die Möglichkeit einer Beteiligung sollte speziell für den kleinen Geldbeutel und Menschen, die kein Dach für eine eigene Solaranlage besitzen, gedacht sein. Zudem sollte es an den Bezug von Strom aus dem Tarif VIB Regio gekoppelt sein.

Werkleiter Wolfgang Schmid stellt Zahlen und technische Details zur geplanten Anlage vor.

Diskussionsverlauf

Die örtlichen Begebenheiten zeigt er anhand von Bildern auf.

Das Gremium wird über die technischen Daten und Kosten informiert. Laut Herrn Schmid ist mit  Investitionskosten von 836.580,00 EUR, mit jährlichen Betriebskosten von 13.525,00 EUR/a  und Verwaltungskosten von 2.500,00 EUR/a zu rechnen.

Durch die Senkung der Stromkosten und die Vergütung der Rückspeisung kann ein Gesamtertrag von 86.226,00 EUR/a  erzielt werden.  Herr Schmid rechnet in den nächsten Jahren mit steigenden Strompreisen, was das Projekt noch wirtschaftlicher macht. Die Amortisationsdauer liegt bei 12 – 13 Jahren.
Herr Schmid berichtet, dass die Voraussetzung nach der LfU-Richtlinie erfüllt ist. Baubeginn könnte im Frühjahr 2022 sein. Das Grundstück wird von der Stadt Vilsbiburg auf 25 Jahr gepachtet.

Die Freiflächenphotovoltaikanlage kann mit einem Bankdarlehen von 600.000,00 EUR und Crowdfunding mit 200.000,00 EUR mit Anteilen von 500,00 EUR bis max. 1.000,00 EUR finanziert werden. Die Laufzeit beträgt maximal 5 Jahre mit 2% Festzins.

Stadtrat Lehner befürwortet die Errichtung der PV-Anlage und findet eine Bürgerbeteiligung gut.
 
Stadtrat Bauer stellt die Frage, ob das angrenzende Grundstück gepachtet werden könnte um die PV-Anlage zu erweitern.  Laut Herrn Schmid wurde mit dem Landwirt noch nicht gesprochen.

Hierzu bemerkt Stadtrat Samhuber, dass je größer die Anlage ist umso weniger Rendite erwirtschaftet wird, da für die Überschusseinspeisung nur 4,2  ct/kWh vergütet werden.

Auf die Frage von Stadtrat Dr. von Dewitz nach einer EEG-Förderung, antwortet der Werkleiter, dass das Erneuerbare Energien Gesetz  2021 bestimmte Voraussetzungen definiert, die bei dem Projekt nicht gegeben sind.

Stadtrat Sterr begrüßt die Errichtung der PV-Anlage für die Deckung des Eigenstromverbrauchs der Brunnen. Er wollte noch wissen, ob die Stadt das Grundstück als Ausgleichsfläche geplant hat. Laut Herrn Schmid ist dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht der Fall.

Die Frage von Stadtrat Samhuber, ob der Wartungsaufwand bei der Kalkulation mit eingerechnet wurde, beantwortet Herr Schmid mit „Ja“.

Zum Crowdfunding bemerkt Stadtrat Samhuber, dass hier ein großer Verwaltungsaufwand entsteht und mindestens 1,5% bis 2% Zinsen gezahlt werden müssen.
Seine  Empfehlung ist hier den Aufwand zu prüfen und gegebenenfalls größere Beteiligungen auszugeben, damit der Verwaltungsaufwand überschaubar ist.

Ferner stellt er noch die Frage, ob die Pumpen der Brunnen so gesteuert werden können, dass gefördert wird, wenn die Sonne scheint. Laut Herrn Schmid ist eine Steuerung in begrenztem Umfang durch die Befüllung des Hochbehälters möglich.

Stadtrat Dr. von Dewitz wies auf die Empfehlung der 100 m Entfernung von der nächsten Bebauung im Kriterienkatalog hin. Der Werkleiter antwortet, dass er mit dem nächstliegenden Anwohner bereits gesprochen hat und der dem Bau zustimmt.

Beschluss

Der Werkausschuss begrüßt das Freiflächenphotovoltaikprojekt zur Stromeigenversorgung für die vier Brunnen und der Wasseraufbereitung und empfiehlt dem Stadtrat, das Projekt weiter zu verfolgen bzw. das Bauleitverfahren einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.03.2021 15:23 Uhr