Datum: 03.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:59 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:59 Uhr bis 20:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung Brücke Balkspitz
2 Sanierung der Sanitäränlagen im Stadtbad Vilsbiburg
3 Verkehrsberuhigende Maßnahmen in Burger Feld ("Nasen" und Durchgangsstraße)
4 Kanalsanierung Ringstraße Seyboldsdorf; Haushaltsmittelanmeldung für Schlussrechnung Kanal 2021
5 Heimatlose Tauben - Antrag SPD-Fraktion
6 Antrag auf Fördermittel aus dem Fassadenprogramm für Stadtplatz 22
7 Entscheidung über Bebauung zweier Grundstücke in Grub Süd (Nachbargrundstücke)
7.1 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Am Wiesengrund 15, FlNr. 545/5, Gem. Frauensattling
7.2 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines EFH mit Garage - Am Wiesengrund 17, FlNr. 545/6, Gem. Frauensattling
8 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines EFH mit Doppelgarage - Am Wiesengrund 3, FlNr. 545/14. Gem. Frauensattling
9 Formlose Bauanfrage - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Klause, FlNr. 379, Gem. Vilsbiburg
10 Antrag auf Vorbescheid - Ersatzbau eines Wohngebäudes - Mühlen 89 1/4. FlNr. 1063, Gem. Seyboldsdorf
11 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Doppelhauses - Rettenbachstraße 27, FlNr. 742/4, Gem. Vilsbiburg
12 Antrag auf Vorbescheid - Abbruch des bestehenden Hauptgebäudes und Ersatzbau für eine heilpädagogische Kinderwohngruppe - Schnedehaarbach 73, FlNr. 1082, Gem. Haarbach
13 Antrag auf Baugenehmigung - Abbruch und Neubau eines Stadthauses mit zwei Wohnungen und einer Gewerbeeinheit - Untere Stadt 5, FlNr. 183, Gem. Vilsbiburg
14 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer KFZ Prüfstelle mit Hackgutheizanlage - Fraunhoferstraße, FlNr. 1314/9 und 1314/45, Gem. Vilsbiburg
15 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage - Arberstraße 37, FlNr. 360/25, Gem. Vilsbiburg
16 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines EFH - Am Hölzl 4, FlNr. 545/32, Gem. Frauensattling
17 Informationen
17.1 Förderanträge zur Fassadensanierung
17.2 Multifunktionscourt - Beauftragung der Planungsleistungen
17.3 Information zur Anfrage eines Stadtrates bezüglich Biber beim Stadtbad
18 Anfrage StR Anzeneder - Gefährliche Kurve im Bereich Frauenau (Rombachstraße)
19 Anfrage StRin Feß - Sachstand Wertstoffhof wg. zeitweise Stau auf der Staatsstraße
20 Anfrage StR Anzeneder - Weg vom Pfarrbrückenweg zur Buja Allee

zum Seitenanfang

1. Vorstellung Brücke Balkspitz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Zur Brücke über die Vils zum Balkspitz gibt es eine Vorplanung der Verkehrsanlagen durch das IB Sehlhoff. Diese beinhaltet neben der Wegeführung und deren Anrampungen naturgemäß die Verortung des Brückenbauwerks.
Herr Leopoldseder vom IB Sehlhoff stellt die Vorplanung vor.

Diskussionsverlauf

Stadträtin Geilersdorfer weist darauf hin, dass sich die geplante Lage der Brücke und die damit zusammenhängende entstehende Wegeverbindungen nicht städtebaulich in den Ortskern von Vilsbiburg einfügen. Sowohl die Floßgassenbrücke, als auch die Vilsbrücke weisen eine Achse mit den Wegen bzw. der Straße auf. Die geplante Brücke nimmt diese städtebaulich wichtige Wegeverbindung auf den Balkspitz nicht auf.
Stadtrat Hiller entgegnet, dass die Planungen für die Brücke bereits ganz lange anhalten und man sich schon viele Gedanken um die Lage gemacht hat.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss der Stadt Vilsbiburg beschließt die Freigabe der Entwurfsplanung zum Brückenbauwerk incl. der Verkehrsanlagen, insbesondere deren Verortung und Höhenentwicklung, auf Grundlage der vorgestellten Vorplanung.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

2. Sanierung der Sanitäränlagen im Stadtbad Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Sanitäranlagen im Stadtbad Vilsbiburg sind sanierungsbedürftig. Für die Umsetzung sind im Haushaltsplan 2021 die entsprechenden Haushaltsmittel bereits genehmigt. Insgesamt besteht ein Ansatz von 210.000 €, davon 60.000 € Planungskosten für die Erarbeitung eines Sanierungsvorschlags und 150.000 € für mögliche Umsetzungsmaßnahmen noch im Jahr 2021. Weitere Haushaltsmittel wären dann im Haushalt 2022 einzustellen.
Der förmliche Beschluss für diese Maßnahme wurde bisher noch nicht gefasst.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die notwendige Sanierung der Sanitäranlagen im Stadtbad Vilsbiburg. Das Stadtbauamt Vilsbiburg wird beauftragt die weiteren Schritte dazu einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Verkehrsberuhigende Maßnahmen in Burger Feld ("Nasen" und Durchgangsstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zur Verkehrsberuhigung und zur Verbesserung der Sicherheit wurden temporäre Leitschwellen im Baugebiet Burger Feld montiert. Die Autofahrer sollen durch die Leitschwellen Abstand zu den grenzständigen Garagen halten und so die Sicherheit für die Anlieger erhöhen. Diese Leitschwellen verengen gleichzeitig die Fahrbahn, ein Begegnungsverkehr ist an diesen Stellen nicht mehr möglich.

Im Zuge der letzten Bürgerbeteiligung (18.03.2021 via Videokonferenz) zur Gestaltung der „Grünen Mitte“ in Burger Feld wurde über die Maßnahme abgestimmt. Die Mehrzahl der Anwohner stimmt für die dauerhafte Umsetzung der „Nasen“

Möglichkeiten zur dauerhaften Umsetzung der sechs „Nasen“:
  • Baulich als „Pflanzgrube“: Ausschneiden der bestehende Asphaltschichten, Ausbau bestehender Unterbau, Einbau neuer Granitborde, auffüllen der „Baugrube“ mit entsprechend kiesigem Material, evtl. Bepflanzung; Baukosten brutto: ca. 15.374,11 €
  • Beruhigungsinsel Typ 1; Fertigteil aus Polymerbeton (beschichtet) inkl. Zusatzmaterial (Bake), Lieferung und Matage; Baukosten brutto: 5.513,77 €
  • Verkehrsberuhigung durch dauerhafte (eingelegte) Markierung mit Bake; Baukosten brutto: ca. 5.200 €




Des Weiteren wurde über die Nutzung der schmalen Verbindungsstraße entlang des Versorgungsgebäudes der Stadtwerke abgestimmt. Es wurde diskutiert, ob die im Bebauungsplan als „Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung: Wohnstraße“ dargestellte Fläche – zum Wohle des Spielplatzes - für den motorisierten Individualverkehr nicht mehr nutzbar sein soll. Mit 12 zu 13 Stimmen stimmte die Mehrheit für die Sperrung der Straße während der Versammlung, ein paar Anwohner haben sich auch für eine Einbahnstraßen-Lösung ausgesprochen. Nachdem fünf weitere Stimmen nachträglich abgegeben wurde, ist das Stimmergebnis 15:15 für das Offenlassen der Straße.  Die Stimmen aus der Verwaltung wurden dabei nicht berücksichtigt.
 

Diskussionsverlauf

Es soll eine Stellungnahme der Bauleitplaner eingeholt werden, wieso die Garagen an die Straße geplant wurden.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die verkehrsberuhigenden Maßnahmen in Form von 2 „Nasen“ vor den entsprechenden Garagen im Burger Feld fest zu installieren. Diese sollen in folgender Form ungesetzt werden:
  • Verkehrsberuhigung durch dauerhafte (eingelegte) Markierung mit Bake; Baukosten brutto: ca. 5.200 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Installation von Pollern in der Zufahrt der Durchgangsstraße entlang des Versorgungsgebäudes im Wohngebiet Burger Feld. Diese Straße soll für den motorisierten Individualverkehr nicht mehr nutzbar sein.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

4. Kanalsanierung Ringstraße Seyboldsdorf; Haushaltsmittelanmeldung für Schlussrechnung Kanal 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Bauvorhaben „Kanalsanierung Ringstraße Seyboldsdorf“, und „Straßensanierung Ringstraße und Georgenstraße bis zum Anschluss an die Dorfstraße Seyboldsdorf“ wurden für das Haushaltsjahr 2021 zusammen 190.000 € angemeldet.

Wegen der ordnungsmäßigen Kostenabgrenzung zwischen Kanal- und Straßenbau hätten hierzu getrennte Mittelanmeldungen erfolgen müssen. Haushaltsstelle 7000.9599 für den Kanal und Haushaltsstelle 6300.9567 für die Straße.

Der komplette Mittelansatz von 190.000 € erfolgte bei der Straßen-HHSt. 6300.9567. Auf der Kanal-HHSt. 7000.9599 gibt es keinen Haushaltsansatz. Die tatsächliche Rechnungsanordnung muss aber dort erfolgen, so dass hier eine außerplanmäßige Ausgabe entsteht und ein förmlicher Deckungsbeschluss notwendig ist.

Der Beschlussvorschlag ist mit der Kämmerei abgesprochen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss genehmigt die außerplanmäßige Ausgabe bei Haushaltsstelle 7000.9599 (Kanalsanierung Ringstraße Seyboldsdorf). Die Deckung erfolgt über Haushaltsstelle 6300.9567 (Straßensanierung Ringstraße).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Heimatlose Tauben - Antrag SPD-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö informativ 5

Sachverhalt

Die SPD-Fraktion hat den beigefügten Antrag gestellt.

Bei der Errichtung eines Taubenhauses handelt es sich nicht um ein genehmigungspflichtiges Vorhaben im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Baurechtlich gestaltet sich die Frage der Genehmigung danach, ob ein Bebauungsplan vorhanden ist oder nicht. In einem Bebauungsplangebiet ist eine isolierte Befreiung notwendig, ohne Bebauungsplan ist keine Genehmigung notwendig. Die Stadt Vilsbiburg muss aber tätig werden, wenn die Taubenpopulation zum Problem wird.

Die Stadt Vilsbiburg muss gem. Art. 83 Abs. 1 BV, mit Art. 7, 57 Abs. 1 Satz 1 GO im eigenen Wirkungskreis dafür Sorge tragen, dass u. a. die öffentliche Reinlichkeit gewährleistet wird Hierbei sind auch die Belange des Umwelt- und Naturschutzes und Tierschutzes zu berücksichtigen.
Eine Zuständigkeit der Stadt Vilsbiburg ist hier also nur aus Belangen der öffentlichen Reinlichkeit gegeben.

Im  Art. 16 Abs. 1 LStVG wird konkret auf die Bekämpfung verwilderter Tauben und deren Anzahl eingegangen, hierzu können Verordnungen erlassen werden, um das Eigentum sowie die öffentliche Reinlichkeit zu schützen. In einem Gerichtsurteil wurde als Größenordnung, die eine erhöhte Population begründen, 10 Tauben/m² genannt.

Einerseits könnte die Errichtung von sog. Taubenhäusern dazu beitragen, eine Population zu verringern. Andererseits kann dies aber auch dazu führen, dass durch die Fütterung und die Errichtung eines Taubenhauses bei nicht sach- und fachgerechter Betreuung die Taubenpopulation gesteigert wird und dann zu einer verstärkten Verschmutzung führen könnte.

Es ist daher dringend zu empfehlen, dass ein entsprechendes Konzept erarbeitet wird. Als Beispiel wurde das „Augsburger Stadttaubenkonzept“ als Anlage beigefügt. In diesem soll unter anderem geregelt werden, wo das Taubenhaus aufgestellt werden soll, wer sich genau darum kümmert und wie die u.a. die Pflege und die Regulation der Population erfolgen soll. Auf die Stellungnahme des Veterinäramts Landshut wird hingewiesen.

Es wird auch darauf hingewiesen, dass Private ein solches Taubenhaus ebenfalls errichten könnten.

Diskussionsverlauf

Nach Diskussion im Gremium war man sich einig, dass zunächst von den Antragstellern überprüft werden soll, ob ein „Taubenproblem“ in der Stadt Vilsbiburg vorliegt.

Weiterhin wurde vorgeschlagen, dass die Antragsteller bzw. die Projektbeteiligten auch für einen erforderlichen Zeitraum zur Betreuung verpflichtet werden sollten, nicht, dass das Vorhaben dann einfach stehen gelassen wird.

Auf Nachfrage sollen für die Stadt Vilsbiburg durch dieses Projekt keine Kosten entstehen.

Ein Beschluss wurde nicht gefasst. Der Antrag wurde bis zur Klärung, ob ein „Taubenproblem“ vorliegt zurückgestellt.

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Fördermittel aus dem Fassadenprogramm für Stadtplatz 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Es wurde für den Stadtplatz Nr. 22 ein Antrag zur Durchführung einer privaten Baumaßnahme im Rahmen der Städtebauförderung gestellt. Die Liegenschaft beherbergt zwei zur Öffentlichkeit wirksame Fassaden, weswegen eine zweifache Förderung möglich wäre. Gefördert wird der über die übliche Instandhaltung hinausgehende Aufwand, bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens 15.000,00 €.

Fördergeber ist die Stadt Vilsbiburg. Der Städtebauförderanteil wäre max. 60 % je Gebäude und würde an die Stadt Vilsbiburg ausbezahlt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für die Maßnahmen an den Gebäuden Stadtplatz  Nr. 22 eine Förderung als zwei eigenständige Maßnahmen mit max. 2 x 15.000,00 Euro. Grundlage hierfür ist das Kommunale Förderprogramm zur Durchführung privater Baumaßnahmen im Rahmen der Städtebauförderung.


Die Verwaltung wird beauftragt das weitere Vorgehen umzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Entscheidung über Bebauung zweier Grundstücke in Grub Süd (Nachbargrundstücke)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Nachfolgend werden zwei Bauanträge behandelt, die im Bebauungsplangebiet „Grub Süd“ nebeneinander liegen und deren Garagen profilgleich errichtet werden müssen. Laut Bebauungsplan hat sich der Zweitbauende dem Erstbauendem anzupassen.


Für das linke Grundstück (Am Wiesengrund 15) ging der Bauantrag am 15.03.2021 ein. Am selben Tag erreichte mich eine Anfrage per Mail hinsichtlich des rechten Grundstückes (Am Wiesengrund 17).

Die beiden Bebauungen sahen zunächst eine profilgleiche Errichtung der Garagen nicht vor.

Das Garagengebäude „Am Wiesengrund 15“ wurde mit einer Satteldachbebauung mit offiziellem Antrag vom 15.03.2021 eingereicht.


Die geplante Bebauung mit der formlosen Anfrage vom 15.03.2021 wurde jedoch mit einem Pultdach vorgesehen.


Die Herausforderung beider Grundstücke ist nicht nur die Profilgleichheit der Garagen und die Wünsche der Bauherren, sondern auch die extreme Hanglage talseitig.

Nach telefonischer Rücksprache mit den Bauherren wurde dann folgender Vorschlag angefragt:


Dabei wurde angefragt, ob die Garagen auseinander gebaut werden können. Dies ist entsprechend der Festsetzungen des Bebauungsplanes allerdings nicht vorgesehen.

Der Eigentümer der geplanten Pultdachgarage teilt folgendes mit:

„…Sehr geehrte Frau Eder,
 
gerne können Sie das Schreiben dazu legen:
 
mit der darin vorgeschlagenen Abstandsbebauung (oder Flachdach) für die Garagen
ließen sich einige Schwierigkeiten lösen
Wir wissen, dass dafür allerdings leider wiederum Befreiungen erforderlich wären.
 
Unser Ziel ist ein KfW40plus bzw Passivhausstandard mit u. a. Erdsonde und PV Anlage,
die dann nicht mehr auf ein Satteldach passen würde  (Modulabhängig 40qm -50 qm)
Die Pultdachausrichtung der Garage passt zum Sonnenhöchststand um ca 13:40,
wobei gleichzeitig das Dach leicht nach Süd-Osten geneigt ist.
In der Garage befinden sich auch Wechselrichter, Batteriespeicher und 2 KfZ-Ladestationen.
 
Mit Familie Liebl sind wir zwar in Kontakt, allerdings so lange ihr Antrag unverändert bleibt,
können wir den Antrag - insbesondere zur Fristwahrung - nur so einreichen wie erfolgt.
Selbst im Falle ihres Rückzugs (wie auch schon von Stefan Liebl genannt)
bliebe das Problem der zusammengebauten Garagen bestehen.
 
Für Rückfragen stehen wir gerne Zur Verfügung.
 
Für Ihre Mühe vielen Dank…“
 


In mehreren weiteren Telefonaten und weiteren Mails haben sich die Bauherren und die Stadt dann auf nachfolgende Bebauungen geeinigt. Der Bauantrag der Bauherren „Am Wiesengrund 17“ ging dann am 10.04.2021 bei der Stadt Vilsbiburg ein. Dieser sieht eine Bebauung mit profilgleicher Garage vor.

Zu beiden Bauanträgen sind allerdings weiterhin Befreiungen erforderlich, die in den jeweiligen TOPs behandelt werden.

zum Seitenanfang

7.1. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Am Wiesengrund 15, FlNr. 545/5, Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 7.1

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde am 15.03.2021 eingereicht.




Schnitt Garage:


Das Vorhaben bedarf folgender Befreiungen:
  • Farbe der Dacheindeckung: anthrazit statt naturrot
  • Befreiung von der Wandhöhe: max. 6m, talseitig zu messen ab natürlichem Gelände
Bestehendes Gelände -2,08m Wandhöhe ab 0,00: 4,71m  6,79m  Überschreitung um 0,79m
  • Aufschüttungen an der Grundstücksgrenze bis zu 0,20m und in der Grundstücksmitte bis zu 0,80m: Auf Grund des Geländes und der geplanten geraden Zufahrt in die Garage ist an der Grundstückgrenze eine maximale Aufschüttung von 0,83m geplant. In der Grundstücksmitte hingegen wird abgegraben.

Das Vorhaben bedarf folgender Abweichung von Art. 6 BayBO (vom Landratsamt zu beurteilen):
  • Grenzgarage ist im Mittel höher als 3m geplant  Wandhöhe der Garage an der Grenze im Mittel 4,42m. Dies ist der Topographie (abfallendes Gelände) geschuldet und dem Wunsch, die Zufahrt gerade auszuführen.

Bevor hier ein Beschluss gefasst wird, bitte erst TOP 7.2 besprechen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7.2. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines EFH mit Garage - Am Wiesengrund 17, FlNr. 545/6, Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 7.2

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde am 10.04.2021 eingereicht.





Das Vorhaben bedarf folgender Befreiungen:
  • Farbe der Dacheindeckung: anthrazit statt naturrot
  • Befreiung von der Wandhöhe: max. 6m, talseitig zu messen ab natürlichem Gelände
Überschreitung um 1,25 m
  • Aufschüttungen an der Grundstücksgrenze bis zu 0,20m und in der Grundstücksmitte bis zu 0,80m: Auf Grund des Geländes und der erforderlichen Anpassung an die Nachbargarage ist eine maximale Aufschüttung in der Grundstücksmitte von 1,40 m geplant. Das Haus würde sonst wesentlich tiefer wie die Garage sitzen.  

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines EFH mit Doppelgarage - Am Wiesengrund 3, FlNr. 545/14. Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde ursprünglich folgender Art mit nachfolgend beantragten Befreiungen eingereicht:




Die Nachbarn haben bereits einen Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht. Dieser sieht eine Garage mit 6m Länge und einem Pultdach vor. Da es sich auch hier um ein Grundstück handelt, deren Garagen profilgleich errichtet werden müssen (der Zweitbauende hat sich dem Erstbauenden anzupassen), wurde mit dem Bauherren nochmals Kontakt aufgenommen.

„Sehr geehrter Herr …,
sehr geehrter Herr …,

Ihren Antrag haben wir erhalten. Vielen Dank.

Ihre Fülle an den beantragten Befreiungen ist ja ziemlich bedeutend. Das birgt allerdings auch leider einige Probleme wodurch auch nachbarliche Belange beeinträchtigt werden, wodurch ich auch leider mit nicht so tollen Nachrichten an Sie herantreten muss.

Zunächst bitte ich Sie die Wandhöhe nochmals zu prüfen und gegebenenfalls das Gebäude noch etwas tiefer zu setzten anstatt aufzuschütten. Die Wandhöhe wird talseitig ab dem natürlichen Gelände gemessen. Eine Überschreitung von 1,74m ist bei dem Gelände schon sehr beachtlich. In den Bereichen der stärkeren Hanglage haben wir weitaus geringere Überschreitungen zu verzeichnen. Diese wurden auch erst wie Ihre beantragt, konnten dann aber nach nochmaliger Überplanung und Rücksprache Ihre Wandhöhe reduzieren.

Weiterhin haben wir im Bebauungsplan die Profilgleichheit der Garagen vorgeschrieben.



Bitte passen Sie die Garage hinsichtlich Gestaltung Ihrem Nachbarn mit der FlNr. 545/13 an. Der Zweitbauende muss sich gem. Bebauungsplan dem Erstbauenden anpassen. Hier haben wir bereits einige Gespräche mit Bauherren und Entscheidungen im Gremium gehabt. Ihr Nachbar bebaut die Garage innerhalb der hierfür vorgesehenen Fläche mit einer Länge an der Grundstückgrenze von 6m und einem Pultdach.


Sie haben die Möglichkeit „nach hinten“ (also Straßenabgewandt) die Baugrenze für Ihre Garage auszunutzen, aber nicht zu überschreiten. Die Nachbarn haben Ihre Baugrenze nicht ausgenutzt und die Garage kürzer gebaut wie es möglich ist (8m). Daher dürfen Sie sie selbstverständlich statt 6m mit 8m errichten, da Sie das Baurecht per Bebauungsplan haben. Nur Straßenseitig muss diese Profilgleich auch in Bezug der Länge errichtet werden, sodass eine einheitliche Front entsteht (gut wird dann nach hinten schon recht niedrig, da ja Dachneigung und Dachform angepasst werden müssen). In obiger Zeichnung sehen Sie die Ausgestaltung der Nachbargarage. Dieser Plan wurde bereits im Genehmigungsfreistellungsverfahren genehmigt.

Ich empfehle Ihnen, Ihren Antrag nochmals zur Überarbeitung zurück zu nehmen, andernfalls wird dieser wie eingereicht in der Sitzung behandelt. Da die beantragten Befreiungen stark in die Grundzüge der Planung eingreifen und auch Auswirkungen auf nachbarliche Belange haben, möchte ich Ihnen eigentlich mit dieser Mail und der Möglichkeit zur Überarbeitung  Zeit sparen.

[…]

Gegebenenfalls können Sie auch noch ein Gespräch mit den Nachbarn führen, vielleicht würden die auch Ihre Garage nochmal anpassen, sodass Sie sich irgendwie annähern können und einen gemeinsamen Kompromiss finden? Bitte teilen Sie mir mit, ob ich hier den Kontakt herstellen soll.“
 
Folgendes wurde daraufhin nun zur Entscheidung eingereicht:




Folgende Befreiungen werden benötigt:


Auch die Befreiung von der Festsetzung Nr. 3 ist weiterhin erforderlich. Die Garagen sind hinsichtlich Gestaltung, Höhe, Dachform, Dachneigung und Dachdeckung einheitlich auszubilden.


Auch wenn dadurch eine Annäherung an den Bebauungsplan gegeben ist, werden seitens der Verwaltung die Befreiungen hinsichtlich der Garagengestaltung weiterhin kritisch gesehen. Die Wandhöhe konnte etwas reduziert werden.

Der Bau- und Umweltausschuss wird um Entscheidung gebeten.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde die gem. Bebauungsplan geforderte einheitliche Ausbildung der zusammengebauten Garagen hinsichtlich der Gestaltung, Höhe, Dachform, Dachneigung und Dachdeckung besprochen.


Insbesondere wurde diese Ansicht aufgezeigt. Das Dach der geplanten Garage soll entsprechend der Nachbargarage ausgeführt werden.

Die unterschiedlichen Dacharten sind vom Maulberger Weg aus sichtbar.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen, da die Garage gemäß den Vorgaben des Bebauungsplanes errichtet werden muss.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Formlose Bauanfrage - Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage - Klause, FlNr. 379, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Vorhaben wurde bereits in der Sitzung am 22.02.2021 behandelt.

Die unten aufgeführt Planung wurde abgelehnt:


Nun wurde mit dem Bauherren zusammen ein Lösungsvorschlag erarbeitet, der sich besser in die bereits bestehende Bebauung integriert.


Nun soll ein altes Scheunengebäude abgerissen werden. Auf Grund der geplanten Teilung der Grundstücke ist die Errichtung an gleicher Stelle nicht möglich.

Das Vorhaben beurteilt sich zwar dennoch nach §35 Abs. 2 BauGB (Ersatzbau gem. §35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB gilt nur für bestehende Wohngebäude), aber durch den Abriss eines mangelhaften Scheunengebäudes, die Angliederung an die bestehende Bebauung und die Eigennutzung in der Familie wird die Verfestigung oder das Entstehen einer Splittersiedlung nicht als Gefahr gesehen. Der Flächennutzungsplan spricht jedoch weiterhin dagegen.





Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stellt das Einvernehmen zu der Anfrage in Aussicht. Die Verwaltung wird ermächtigt den noch einzureichenden Bauantrag als Angelegenheit der laufenden Verwaltung zu behandeln, wenn die offiziellen Antragsunterlagen nicht von dieser formlosen Anfrage abweichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Antrag auf Vorbescheid - Ersatzbau eines Wohngebäudes - Mühlen 89 1/4. FlNr. 1063, Gem. Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Rahmen des Vorbescheides soll über folgende Fragen entschieden werden:

1. Ist eine Bebauung entsprechend den Plandarstellungen zulässig?
2. Ist anstatt eines Satteldaches auch ein Pultdach zulässig?
3. Ist eine Einliegerwohnung zulässig?
4. Wird für den Abriss des bestehenden Gebäudes eine zusätzliche Genehmigung benötigt (neben der Baugenehmigung)?



Auf Nachfrage wer das Wohnhaus und die Einliegerwohnung bewohnen wurde folgende Aussage getroffen:

„…primär ist ein Einfamilienhaus, bestehend aus einer Wohneinheit, geplant. Das Haus werde ich zusammen mit meinem Lebenspartner bewohnen.
Als Option ist eine Einliegerwohnung angedacht. Wer darin wohnt, steht zum jetzigen Zeitpunkt nicht fest.“




Zu Nr. 1:
Das Vorhaben richtet sich nach §35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB – Ersatzwohnhaus. Das bestehende Wohnhaus mit Garage und einer Scheune soll abgerissen werden. Auf dem Bereich des Abrisses soll dann das EFH mit Einliegerwohnung und Garage entstehen.

Hierzu ist es unter anderem erforderlich, dass das gebaute Gebäude für den Eigenbedarf des bisherigen Eigentümers genutzt wird. Das wäre hier für das EFH der Fall. Hinsichtlich der Einliegerwohnung wurde keine Aussage getroffen. Wenn diese aber deutlich untergeordnet ist, so kann auch hier zugestimmt werden.

Nr. 2:
Es gibt keine Gestaltungsvorschriften, da es sich um den Außenbereich handelt. Bautypisch für die Region wäre zwar ein Satteldach, aber hierzu gibt es keine städtebaulichen Satzungen für den Außenbereich, die das vorschreiben.

Nr.3:
Siehe Nr. 1
Eine in der Wohnfläche untergeordnete Einliegerwohnung kann zugelassen werden.

Nr. 4:
Der Abriss wird in der Regel mit Einreichung des Bauantrages angegeben. Ein vorheriges Abreißen des Gebäudes vor Erhalt der Baugenehmigung wird nicht empfohlen.

Diskussionsverlauf

Die Zufahrt auf das Grundstück ist im Bestand über die Staatsstraße und den Geh- und Radweg gesichert.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorbescheid, sofern sich die Einliegerwohnung in der Wohnfläche dem Hauptgebäude unterordnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Doppelhauses - Rettenbachstraße 27, FlNr. 742/4, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Geplant ist eine zusätzliche Bebauung des Grundstücks der Rettenbachstraße 27.



Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich gem. §34 BauGB. Die Erschließung ist über eine privat geschaffene Zufahrt auf dem Baugrundstück gegeben. Das geplante Doppelhaus in zweigeschossiger Bauweise fügt sich hinsichtlich Art und Maß in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Der Stellplatznachweis ist durch die Errichtung der beiden Doppelgaragen ebenfalls erfüllt.

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde kurz über das Aufstellen eines Bebauungsplanes für das Gebiet gesprochen. Man war aber der Meinung, dass die vorliegende Planung einen sinnvollen Vorschlag darstellt und städtebaulich kein Erfordernis einer Bauleitplanung gesehen wird. Eine maßvolle Nachverdichtung ist auch über §34 BauGB möglich. Wenn sich ein Vorhaben nicht einfügt oder ein Planungserfordernis auslöst, so kann immer noch ein Bebauungsplan aufgestellt werden.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorbescheid.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Antrag auf Vorbescheid - Abbruch des bestehenden Hauptgebäudes und Ersatzbau für eine heilpädagogische Kinderwohngruppe - Schnedehaarbach 73, FlNr. 1082, Gem. Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau (Einrichtungen zur Unterbringung von Personen sowie Wohnheime) im Außenbereich.


Die Beschreibung zum Vorhaben ist der Anlage beigefügt.

Es beurteilt sich nach §35 Abs. 2 BauGB als sonstiges Vorhaben im Außenbereich.

Auch wenn der Flächennutzungsplan entgegensteht, ist das Vorhaben positiv zu bewerten. Die Angliederung der heilpädagogischen Kinderwohngruppe an den bestehenden Waldkindergarten ist zu begrüßen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Antrag auf Baugenehmigung - Abbruch und Neubau eines Stadthauses mit zwei Wohnungen und einer Gewerbeeinheit - Untere Stadt 5, FlNr. 183, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 13

Sachverhalt

Beantragt ist der Neubau des Gebäudes in der Unteren Stadt 5.

Das Vorhaben beurteilt sich nach §34 BauGB. Rechtlich bestehen hinsichtlich des Einfügens keine Zweifel. Den Zielen des gerade neu aufzustellenden Bebauungsplanes „Innenstadt“ widerspricht das Vorhaben ebenso nicht. Im Erdgeschoss ist eine Verkaufsstätte (Ladenfläche) mit 76,2 m² geplant. Die Ausnahme von der Veränderungssperre kann erteilt werden.

Der Stellplatznachweis ist geführt:






Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau einer KFZ Prüfstelle mit Hackgutheizanlage - Fraunhoferstraße, FlNr. 1314/9 und 1314/45, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö 14

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schwalbenfeld“. Als Art der baulichen Nutzung ist für den Bereich ein Industriegebiet festgesetzt.

Das Vorhaben hält die Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenze nicht ein. Diese wird im Mittel um etwa 1,50 m auf eine Länge von 14,46m überschritten. Alle weiteren Festsetzungen sind eingehalten.


Auf Rückfrage ob eine Verschiebung des Vorhabens in Richtung Norden möglich wäre habe ich vom Bauherrn folgende Aussage erhalten:



Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Zweifamilienwohnhauses mit Doppelgarage - Arberstraße 37, FlNr. 360/25, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 15

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage. Das Vorhaben liegt in Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Vilsbiburg Süd Erweiterung“.





Für das Vorhaben sind folgende Befreiungen erforderlich:

  • Befreiung von der festgesetzten Baugrenze der Garage
  • Überschreitung der Wandhöhe (5m) bergseitig gemessen um etwa 1,25m

       

Diskussionsverlauf

StRin Geilersdorfer gab Bedenken hinsichtlich der Wandhöhe an.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

16. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines EFH - Am Hölzl 4, FlNr. 545/32, Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö beschließend 16

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Grub Süd“ und bedarf folgender Befreiungen:

 




Auch in dieser Einzelfallbetrachtung kann der abeichenden Wandhöhe zugestimmt werden.


Die 3D Darstellung dient der Anschauung:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben. Einer Überschreitung der zulässigen Wandhöhe von maximal 1,23m wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

17. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö informativ 17
zum Seitenanfang

17.1. Förderanträge zur Fassadensanierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö informativ 17.1

Sachverhalt

„Floßgasse“

Für die Fassadensanierung am Stadtplatz 4 - Floßgasse ist die Fertigstellungsanzeige und Auszahlungsantrag eingegangen. Die Gesamtsanierungskosten der Fassade belaufen sich auf 66.000,03 €. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt in der Sitzung vom 14.12.2020 die Maßnahme zu fördern: Förderfähig ist der über die übliche Instandhaltung hinausgehende Aufwand, bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 15.000,00 €.
Die anrechenbaren Kosten belaufen sich bei dieser Maßnahme auf 60.148,12 €, der prozentuale Anteil übersteigt in diesem Fall den Wert vom 15.000,00€.

„Stadtplatz 5“

Für die Fassadensanierung am Stadtplatz 5 ist die Fertigstellungsanzeige und Auszahlungsantrag eingegangen. Die Gesamtsanierungskosten der Fassade belaufen sich auf 64.629,18 €. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt in der Sitzung vom 02.12.2019 die Maßnahme zu fördern: Förderfähig ist der über die übliche Instandhaltung hinausgehende Aufwand, bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 15.000,00 €.
Die anrechenbaren Kosten belaufen sich bei dieser Maßnahme auf 64.629,18 €, der prozentuale Anteil übersteigt in diesem Fall den Wert vom 15.000,00€.

„Stadtplatz 4“

Für die Fassadensanierung am Stadtplatz 4 ist die Fertigstellungsanzeige und Auszahlungsantrag eingegangen. Die Gesamtsanierungskosten der Fassade belaufen sich auf 68.768,17 €. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt in der Sitzung vom 02.12.2019 die Maßnahme zu fördern: Förderfähig ist der über die übliche Instandhaltung hinausgehende Aufwand, bis zu 30 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 15.000,00 €.
Die anrechenbaren Kosten belaufen sich bei dieser Maßnahme auf 64.144,72 €, der prozentuale Anteil übersteigt in diesem Fall den Wert vom 15.000,00€.

zum Seitenanfang

17.2. Multifunktionscourt - Beauftragung der Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö informativ 17.2

Sachverhalt

Für die Errichtung des Multifunktionscourts und Freianlagen am Skaterplatz sind die Planungsleistungen für Objektplanung zu vergeben. Hierzu wurden mehrmals Planungsbüros eingeladen, ein Angebot abzugeben.
Dem Stadtbauamt liegt 1 zu wertendes Angebot vor:

       
Das Angebot entspricht der HOAI, hier wurde der Mindestwert bei durchschnittlichen Planungsanforderungen angesetzt. Des Weiteren bietet das Büro einen Preisnachlass von 10% aufgrund der bereits erbrachten Vorleistungen. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der angebotenen Prozentangaben abhängig von der tatsächlichen Bausumme.
Die Ausführung ist für das  Frühjahr 2022 geplant.

zum Seitenanfang

17.3. Information zur Anfrage eines Stadtrates bezüglich Biber beim Stadtbad

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö informativ 17.3

Sachverhalt

Informationen von Herrn Brandmeier am 31.03.2021 bezüglich der Anfrage eines Stadtrates zu den Aktivitäten eines Bibers beim Stadtbad.

Die Aktivitäten eines Bibers (außerhalb des Bades) sind bekannt. Hier wurde der Bauhof beauftragt, regelmäßig zu kontrollieren, ob ein Biberdamm errichtet wird.

zum Seitenanfang

18. Anfrage StR Anzeneder - Gefährliche Kurve im Bereich Frauenau (Rombachstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö informativ 18

Sachverhalt

StR Anzeneder weist darauf hin, dass im Bereich Frauenau auf der Rombachstraße Verkehrsgefährdungen bei der langen scharfen Kurve auftreten. StR Hiller gibt an, dass in diesem Bereich auch die Hecke sehr weit in die Fahrbahn gewachsen ist. Hier würde ein Rückschnitt vermutlich die Sichtbeziehungen schon verbessern.

Es ist eine Sicherheitsbeurteilung der Stelle gewünscht.
 

zum Seitenanfang

19. Anfrage StRin Feß - Sachstand Wertstoffhof wg. zeitweise Stau auf der Staatsstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö informativ 19

Sachverhalt

StRin Feß weist darauf hin, dass es zeitweise zu Staus auf der Staatsstraße vor dem Wertstoffhof kommt. Sie fragt an, ob es bereits ein Konzept zur Verbesserung der Situation gibt.

Frau Bürgermeisterin Entwistle gibt an, dass bereits Gespräche mit dem Landratsamt durchgeführt wurden und man auf Planungen wartet.

zum Seitenanfang

20. Anfrage StR Anzeneder - Weg vom Pfarrbrückenweg zur Buja Allee

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 03.05.2021 ö informativ 20

Sachverhalt

StR Anzeneder bittet darum, den Kiesweg vom Pfarrbrückenweg zur Buja Allee wieder herzurichten.

Datenstand vom 06.05.2021 10:19 Uhr