Datum: 07.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:46 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Vorstellung Kostenentwicklung Neubau Kindertagesstätte Burger Feld II "Luzia"
2 Erwerb eines LKWs und eines Kranes für den Bauhof
3 Straßensanierungen Vilsbiburg; Vorstellung der geplanten Maßnahmen
4 Installation einer Wasserenthärtungsanlage in der Kinderkrippe St.Marien
5 Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen nach Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)
6 Antrag auf isolierte Befreiung - PV Anlage auf ganzes Dach statt 1/3 der Dachfläche - Grundsatzentscheidung im Burger Feld
7 Antrag auf Vorbescheid - Hausbau in Fertigbauweise mit Walmdach - Bürgermeister-Brandl-Str. 13, FlNr. 1254/5, Gem. Vilsbiburg - und Entscheidung über weiteres Vorgehen in der Bürgermeister-Brandl-Straße
8 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines EFH mit Doppelgarage - Am Wiesengrund 3, FlNr. 545/14. Gem. Frauensattling
9 Antrag auf Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer Bürofläche in eine Betriebsleiterwohnung - Betriebswohnung - Schwalbenhozstraße 5, FlNr. 1276/9, Gem. Vilsbiburg
10 Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung eines 2-Familienwohnhauses mit 3 Stellplätzen - Am Wiesengrund 8, FlNr. 545/9, Gem. Frauensattling
11 Informationen
11.1 Stellungnahme zur ursprünglich geplanten Erweiterung des RÜB 1 durch einen Stauraumkanal
11.2 Nachtrag zum Stimmungsbild zum Verbindungsweg im Baugebiet Burger Feld

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1. Vorstellung Kostenentwicklung Neubau Kindertagesstätte Burger Feld II "Luzia"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Für die Kindertagesstätte Burger Feld II (Luzia) wurden die Gewerkekosten detailliert erarbeitet und die aktuell zu erwartenden Gesamtkosten fortgeschrieben. Das Architektenbüro Vallentin wird in der Sitzung diese vorstellen.

Diskussionsverlauf

Herr Vallentin und Herr Paschke stellen die aktuelle Kostenentwicklung vor. Auf Grund der Preissteigerung bei den Materialkosten hat sich auch die Kostenberechnung nach oben entwickelt. Bei den einzelnen Gewerken wurde eine genaue Preisabfrage vorgenommen.

Das Büro Vallentin stellt die einzelnen Kostengruppen vor. In KG 200 konnte durch die Optimierung der Kostenüberschneidungen in KG 300 und KG 400 eine Vergünstigung erzielt werden.
Die KG 300 erfährt eine Preissteigerung von etwa 6%. Insgesamt ergibt sich eine Erhöhung von etwa 6,1%.

StR Anzeneder fragt an, weshalb die Außenanlagen auch von einer Preissteigerung von sogar etwa 12% betroffen sind.
Herr Binner erklärt, dass sich durch Verschiebungen innerhalb der Gewerke und Kostengruppen (insbesondere durch die Terrassenbereiche) auch die Zuordnungen der Kosten geändert haben. Bei der Kostenschätzung waren die Arbeiten zunächst falsch eingeteilt worden.

StR Anzeneder möchte wissen, ob ein „Risikopuffer“ vorhanden ist.
Herr Binner erklärt, dass kein Puffer vorgesehen ist, da ursprünglich keiner gewünscht war.

StR Hiller erklärt, dass die Freianlagen damals von einem anderen Büro ursprünglich mit etwa 450.000€ veranschlagt wurden und möchte wissen, wieso diese nun so hoch sind.
Herr Binner und Herr Vallentin erklären, dass hier nicht nur die Anlage des Freigeländes, sondern auch die Errichtung der Wege, der Entwässerungsanlage und ähnliches inkludiert ist. Dabei handelt es sich um nicht unerhebliche Kosten.

StR Anzeneder fragt an, ob es eine Möglichkeit gibt, die Preise abzusichern oder ob wieder mit Preissteigerungen zu rechnen sei.
Herr Binner erklärt, dass man noch in die Ausschreibung gehen muss und eine vorherige Preisvereinbarung nicht möglich ist, da man noch nicht weiß, mit welchem Unternehmen man zusammenarbeiten wird. Bei der Kostenvorstellung des Büros Vallentin handelt es sich auch nicht um ein Angebot mit Festpreis, sondern um eine Kostenschätzung und Prognose der Kostenentwicklung.
StRin Geilersdorfer möchte wissen, ob die Förderstelle auch auf diese Kostenentwicklung in den Materialkosten reagiert und man dadurch mehr Förderung erhalten wird.
Herr Binner erklärt, dass bislang noch kein Bescheid der Förderstelle vorliegt und Einpreisungen eher zögerlich vorgenommen werden.

Frau Bürgermeisterin Entwistle möchte das Gremium intensiver über die Preisentwicklung informieren, da die Preise auf Grund der Materialkosten sehr instabil sind.

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2. Erwerb eines LKWs und eines Kranes für den Bauhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Stadtbauhof hat in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 16.11.2020 seine geplanten größeren Anschaffungen vorgestellt. Dabei wurde auch über die Neuanschaffung eines LKWs und eines Kranes informiert und beschlossen diese Anschaffungen für den Haushalt 2021 zu berücksichtigen.  

Im Haushalt für 2021 sind für die Anschaffung 180.00,00 € eingestellt und genehmigt.

1. Beschaffung LKW

Nach der durchgeführten Angebotseinholung ergibt sich folgende Reihenfolge.

Angebot 1
Mercedes Benz, Arocs 5
HSW LKW-VertriebSüdOStBayern GmbH & Co. KG, Regensburg       brutto        130.900,00 €

Angebot 2
MAN, TGS 18.400 4x4 BB CH
MAN Truck & Bus Deutschland GmbH, Region Süd Rosenheim        

Beide Fabrikate erfüllen die erforderlichen Voraussetzungen.

Die Preise sind bis zum 30.06.2021 gültig. Aktuell wird als Lieferzeit ein halbes Jahr angegeben.

Der LKW hat einen geschätzten Restwert von ca. 20.000 Euro.


2. Beschaffung Kran

Basiskran HMF K-RCS mit Zubehör
Gammel, Vilsbiburg                                                              brutto          54.768,56 €

Der Kranaufbau sollte bei einer örtlichen Firma in Auftrag gegeben werden.        

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für den neuen LKW die Firma HSW LKW VertriebSüdOstBayern GmbH & Co. KG, auf Grundlage Ihres Angebotes, zu beauftragen.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für den Kranaufbau die Firma Gammel aus Vilsbiburg, auf Grundlage Ihres Angebotes, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für den neuen LKW die Firma HSW LKW VertriebSüdOstBayern GmbH & Co. KG, auf Grundlage Ihres Angebotes, zu beauftragen.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt für den Kranaufbau die Firma Gammel aus Vilsbiburg, auf Grundlage Ihres Angebotes, zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Straßensanierungen Vilsbiburg; Vorstellung der geplanten Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Im Rahmen des Straßenunterhaltes werden folgende Maßnahmen vom Stadtbauamt für das nächste Ausschreibungspaket vorgeschlagen:

  • Deckensanierung Maybachstraße
  • Deckensanierung Ringstraße und Georgenstraße bis Dorfstraße Seyboldsdorf
  • Asphaltierung Lichtenhaager Straße in Seyboldsdorf bis Ortsende
  • Ortsdurchfahrt Frauenau (Vollausbau, ist noch detailliert zu prüfen)
  • GVS nach Kögleck; ab der Brücke über die B388 bis Zufahrt Kienberg; (Deckensanierung und teilweise Vollausbau)
  • GVS Thalham-Eibelswimm; beginnend außerhalb von Thalham (Deckensanierung und teilweise Vollausbau)

Die Ausführung der Maßnahmen ist für das Jahr 2022 geplant.

Diskussionsverlauf

In der Sitzung wurden Lagepläne der betroffenen Straßen gezeigt.


StR Frankowski fragt an, ob die Gruber Straße auch in den Sanierungen und Staubfreimachung berücksichtigt werden kann.
Dies ist zu prüfen und in einer der nächsten Sitzung vorzustellen.

StRin Feß vermutet den Grund für die Deckensanierung in der Maybachstraße durch das Stehen und Befahren durch die schweren LKWs. Sie fragt an, ob man hier zukünftig etwas geplant hat, dass dies nicht mehr so schnell geschieht.

StR Anzeneder spricht die gefährliche Kurve auf Höhe Frauenau an (die Anfrage wurde bereits in der Sitzung am 03.05.2021 gestellt). Im Rahmen der Sanierung wäre zu überlegen, ob man hier auch etwas verändert.
Im Gremium herrschte Einigkeit darüber, dass zunächst die Hecke zurückgeschnitten werden soll, da diese über die Grundstückgrenze gewachsen ist. Weiterhin ist zu prüfen, ob eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60km/h auf 40km/h angeordnet werden kann.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt der Vorschlagliste des Stadtbauamts zu. Das Stadtbauamt wird beauftragt die weiteren Schritte zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Installation einer Wasserenthärtungsanlage in der Kinderkrippe St.Marien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Im Zuge der Sanierung bzw. des Teilneubaus der Kinderkrippe St. Marien am Kirchenweg 1 im Jahr 2014 wurde im Gewerk Sanitär eine Wasserenthärtungsanlage vorgesehen. Diese Enthärtungsanlage wurde auch verbaut.

Der Grund für die Installation einer solchen Anlage war der Schutz der nachgeschalteten Sanitärinstallation vor Verkalkung. Im speziellen sind dies der Plattenwärmetauscher der Warmwasseraufbereitung und sämtliche Armaturen, insbesondere die berührungslosen und automatischen Spüleinrichtungen an den WC`s, welche hinsichtlich der Verkalkung sehr empfindlich sind.

Bei der Erstinspektion zur Trinkwasserhygiene wurde eine Keimkontamination festgestellt. Nach längerer Ursachenrecherche konnte die damals verbaute Enthärtungsstation als Keimquelle ausgemacht werden, da nach abklemmen der Enthärtungsstation die Keimkontamination nicht mehr gegeben war. Der Grund für die Kontamination in der Enthärtungsanlage wurde nicht näher untersucht.

Um die Kontamination in der Sanitäranlage zu beseitigen, wurde durch die frühere Bauamts-leitung (in Verbindung mit der Liegenschaftsverwaltung) der Rückbau der Enthärtungsanlage beschlossen. Auf eine Wiederinstallation wurde verzichtet. Auf den Schutz der Sanitäranlage wurde bewusst verzichtet.

In den Jahren 2019, 2020 und 2021 zeichnen sich nun die Folgen dieser Handlungsweise ab.
Die berührungslosen und automatischen Spüleinrichtungen der WC´s weisen nach und nach immer mehr Funktionsstörungen aufgrund von Verkalkung der Spülmechanik, auf. In den letzten Jahren wurden so schon mehrere Spüleinrichtungen gewechselt. Die Kosten hierfür sind mit jeweils ca. 350 € zu beziffern.

Durch diesen Umstand wurde bauamtsintern ein Austausch der automatischen und berührungslosen Spüleinrichtungen durch rein mechanische Drücker diskutiert. Hier wären die Instandhaltungskosten wesentlich niedriger. Auf die frequentielle, automatische  Spülung müsste in diesem Fall verzichtet werden. Eine frequentielle, automatische  Spülung ist jedoch empfehlenswert, um einer Legionellenbildung im gesamten Sanitärnetz vorzubeugen.

Das Stadtbauamt empfiehlt die Installation einer Enthärtungsanlage und das Wasser von 18°dH auf ca. 6°dH zu enthärten.

Die Kosten hierfür betragen ca. 2.300 € brutto.

Die Mittel hierfür wurden in den Haushalt 2020 eingestellt und ins Jahr 2021 übernommen, jedoch mit einem Sperrvermerk versehen. Laut Niederschrift über die öffentliche Stadtratssitzung am 02.03.2020 sollte im Bau- und Umweltausschuss der grundsätzliche Einbau von Wasserenthärtungsanlagen jedoch zuvor nochmals besprochen werden.

Hinweis:
Bei den neuen Kindergärten in Achldorf, Burger Feld I und Burger Feld II wurden in den Sanitärbereichen nicht so verkalkungsempfindliche Armaturen verbaut und nur die Küchen mit einer Entkalkungsanlage ausgestattet. Die restlichen Entnahmestellen sind mit dem normalen Trinkwasser versorgt. Dies ist allerdings beim Trinkwasserleitungssystem in der Krippe St. Marien nicht möglich.

Diskussionsverlauf

Frau Stadträtin Koj bat um Prüfung, ob bei Einbau einer Wasserenthärtungsanlage das Trinkwasser weiterhin für die Zubereitung von Kleinkindernahrung geeignet ist.

Herr Binner teilte mit, dass das Wasser sowohl vor der Wasserenthärtungsanlage als auch danach Trinkwasserqualität aufweisen muss. Eine regelmäßige Wartung und Überprüfung der Anlage ist allerdings zu gewährleisten.

Frau Stadträtin Koj bat um genauere Prüfung.

Der Punkt wurde zur erneuten Prüfung zurückgestellt.

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5. Widmung von öffentlichen Verkehrsflächen nach Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Widmung des Parkplatzes „Stammler“ als Bestandteil der öffentlichen Straße „Floßgasse“ nach Art. 6 BayStrWG i.V.m. Art. 2, Abs.1 b, BayStrWG;

Der bestehende Parkplatz „Stammler“ befindet sich im Bereich zwischen der Floßgasse und dem Stadtplatz. Der Parkplatz beinhaltet die FlNr. 5/2, Gemarkung Vilsbiburg. Er beginnt an der Ortsstraße Floßgasse und endet bei der FlNr. 5, Gemarkung Vilsbiburg. Der Parkplatz hat eine Länge von ca. 48,50 m. Die Parkplatzfläche ist asphaltiert. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg. Der Parkplatz ist für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 3.5 t zu beschränken.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass der Parkplatz „Stammler“ als Bestandteil der öffentlich gewidmeten Straße „Floßgasse“ gewidmet wird.

Der bestehende Parkplatz „Stammler“ befindet sich im Bereich zwischen der Floßgasse und dem Stadtplatz. Der Parkplatz hat die FlNr. 5/2, Gemarkung Vilsbiburg. Er beginnt an der Ortsstraße Floßgasse und endet bei der FlNr. 5, Gemarkung Vilsbiburg. Der Parkplatz hat eine Länge von ca. 48,50 m. Die Parkplatzfläche ist asphaltiert. Straßenbaulastträger ist die Stadt Vilsbiburg. Der Parkplatz ist für Fahrzeuge mit einer Gesamtmasse von 3.5 t zu beschränken.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf isolierte Befreiung - PV Anlage auf ganzes Dach statt 1/3 der Dachfläche - Grundsatzentscheidung im Burger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Beantragt wird eine PV Anlage auf dem ganzen Dach, statt wie im Bebauungsplan festgesetzt nur ein Drittel der Dachfläche.

Parzellen 23-31 (Flachdach)

Stellungnahme vom Büro Linke+Kerling vom 31.05.2021:

„Die Festsetzung 2 wurde damals bewusst getroffen um Sicherzustellen, dass mindestens ein Drittel der Dachdeckungen der Hauptbaukörper als Gründach bzw. Kiesdach ausgebildet werden, um einen wesentlichen Beitrag zur Niederschlagswasserretention (Verzögern von Wasserspitzen bei Starkregen), Klimaschutz und Biodiversität zu leisten. Da sich aus dieser Festsetzung unter Berücksichtigung der Dachterrassen (ebenfalls maximal ein Drittel) ein verbleibendes Drittel ergibt, wurde dieses für PV-Anlagen definiert.
Gegen eine 100-Prozentige Belegung mit PV-Anlagen spricht, dass dies zwar ein Beitrag zu den erneuerbaren Energien leistet, aber die wesentlichen Gesichtspunkte zu Niederschlagswasserretention, Klimaschutz und Biodiversität die v.a. eine Dachbegrünung leistet (siehe auch Zielsetzung des ISEK).

Auch im Hinblick auf die Ziele zum Workshop WA Achldorf II sollte hier das Stadtratsgremium darüber entscheiden, da die Ziele Niederschlagswasserretention, Klimaschutz und Biodiversität aus dem Gremium regelmäßig als zu beachtende Festsetzungen vorgebracht werden.

Frau Linke empfiehlt daher an der bisherigen Festsetzung 2 festzuhalten.









Nachstehend noch ein Auszug aus der Begründung, 2. Absatz:

4.5. Festsetzungen zur Grünordnung

Bei den Hauptbaukörpern mit Flachdach im Westteil ist jeweils mindestens ein Drittel der Dachflächen als Grün- bzw. Kiesdach auszubilden (siehe Festsetzungen 2.). Sämtliche Garagen sind mit Grün- oder Kiesdach herzustellen (siehe Festsetzung 0.1.1). Hierdurch wird bereits ein wesentlicher Beitrag zum Rückhalt von Oberflächenwasser geleistet.“



Diskussionsverlauf

Im Gremium herrschte grundsätzlich Einigkeit darüber, dass sowohl die Regenrückhaltung, als auch die Nutzung der Solarenergie wichtige Komponenten sind, die Berücksichtigt werden sollen. Für die Ausweisung neuer Baugebiete soll zukünftig darauf geachtet werden, dass beide Themen nebeneinander ordentlich funktionieren.

Beschluss

Grundsätzlich ist an der Festsetzung wie im Bebauungsplan geregelt festzuhalten.

Abweichend hiervon kann folgendes befreit werden: Es ist mindestens ein Drittel der Dachfläche als Gründach auszuführen. Wenn keine Dachterrasse errichtet wird, so darf dieses Drittel auch mit einer Photovoltaikanlage bebaut werden, sodass sich eine Belegung von zwei Drittel für eine Photovoltaikanlage ergibt. In jedem Fall ist aber das eine Drittel, wie im Bebauungsplan festgesetzt, als Gründach auszubilden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid - Hausbau in Fertigbauweise mit Walmdach - Bürgermeister-Brandl-Str. 13, FlNr. 1254/5, Gem. Vilsbiburg - und Entscheidung über weiteres Vorgehen in der Bürgermeister-Brandl-Straße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen des Vorbescheides ist zu klären, ob dem Grunde nach die Bebauung eines weiteren Wohnhauses in zweiter Reihe zugelassen wird.


Konkrete Planungen und Einzelfragen sind dann im Rahmen eines eventuellen Bauantragverfahrens zu klären. Insbesondere sind auch die gesetzlich vorgeschriebenen Abstandsflächen einzuhalten.


Auch, wenn der Bebauungsplan (Baulinienplan) aus dem Jahre 1952 sehr alt ist, hat er weiterhin Gültigkeit. Dieser legt innerhalb seines Geltungsbereiches Baulinien fest.

Der Bau- und Umweltausschuss möge entscheiden, ob  dem Bauvorhaben außerhalb der Baulinien zugestimmt werden kann (ob überhaupt) – entsprechende Detailfragen sind dann im Zuge der Bauantragsplanung zu klären.

Ein Nachbar hat folgende Stellungnahme abgegeben:

Diskussionsverlauf

Im Gremium herrscht überwiegend Einigkeit, dass das Gebiet einer städtebaulich geordneten Nachverdichtung zugeführt werden muss. Es soll insoweit auch das Umfeld mit einbezogen werden, sofern möglich. Der Antrag auf Vorbescheid ist daher wegen der Überschreitung der Baugrenzen abzulehnen. Prinzipiell möchte man aber die Bebauung in zweiter Reihe bzw. Erweiterungen außerhalb der festgesetzten Baugrenzen ermöglichen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben (Baugrenzenüberschreitung).

Vorberatend wird dem Stadtrat empfohlen einen Aufstellungsbeschluss zur geregelten Nachverdichtung mittels Bebauungsplan zu fassen. Es soll geprüft werden, ob auch andere Flächen außerhalb des bestehenden Bebauungsplanes „Bürgermeister-Brandl-Straße“ in den Geltungsbereich aufgenommen werden können.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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8. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines EFH mit Doppelgarage - Am Wiesengrund 3, FlNr. 545/14. Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Bauantrag wurde ursprünglich folgender Art eingereicht und in der Sitzung am 03.05.2021 behandelt:




In der Sitzung am 03.05.2021 wurde die Profilgleichheit und Gestaltung der Garage hinsichtlich der Festsetzung Nr. 3 des Bebauungsplanes „Grub Süd“ gefordert.

Nun wurde folgende Planung eingereicht:



Das Vorhaben bedarf folgender Befreiungen lt. Angaben des Planers:

Diskussionsverlauf

Im Gremium wurde die gem. Bebauungsplan geforderte einheitliche Ausbildung der zusammengebauten Garagen hinsichtlich der Gestaltung, Höhe, Dachform, Dachneigung und Dachdeckung besprochen.


Insbesondere wurde diese Ansicht aufgezeigt. Das Dach der geplanten Garage soll entsprechend der Nachbargarage ausgeführt werden.

Die unterschiedlichen Dacharten sind vom Maulberger Weg aus sichtbar.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Baugenehmigung - Nutzungsänderung einer Bürofläche in eine Betriebsleiterwohnung - Betriebswohnung - Schwalbenhozstraße 5, FlNr. 1276/9, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schwalbenholzstraße“. Dieser legt für den Geltungsbereich ein Gewerbegebiet mit Einschränkungen fest.

Gewerbegebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von nicht erheblich belästigenden Gewerbebetrieben (§8 Abs. 1 BauNVO).

AUSNAHMSWEISE können zugelassen werden (§8 Abs. 3 BauNVO):

  • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen
  • Wohnungen für Betriebsinhaber und Betriebsleiter

wenn die Wohnung dem Gewerbebetrieb zugeordnet wird und dem Betrieb gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind.

Betriebswohnung für Aufsichts- und Bereitschaftspersonal:
Die Ausnahme für die Betriebsleiterwohnung kann erteilt werden, wenn ein Betriebsleiter erforderlich ist.  
„[…]Der Ermessenstatbestand trägt dem verbreiteten betrieblichen Bedürfnis nach ständiger Anwesenheit von Personen Rechnung, die in leitender Position Verantwortung für den Betrieb tragen oder aus besonderen betrieblichen Gründen auf dem Betriebsgrundstück oder in seiner Nähe Aufsichts- oder Bereitschaftsdienst leisten müssen. Insofern steht die Zulässigkeit einer Betriebswohnung aber auch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem Betrieb, dem sie zugeordnet ist. Im Falle der endgültigen Betriebsaufgabe entfällt im Einzelfall der rechtfertigende Grund für die Zulassung einer Betriebswohnung.[…]“ (König/Roeser/Stock, Kommentar zur Baunutzungsverordnung, 3. Auflage 2014)

„[…] Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter können im Gewerbegebiet unter engen Voraussetzungen als Ausnahmen zugelassen werden (Absatz 3 Nr. 1). Demgegenüber ist das „sonstige“ Wohnen selbst dann unvereinbar mit der allgemeinen Zweckbestimmung des Gewerbegebiets, wenn es einen direkten Bezug zu einem Gewerbebetrieb aufweist, wie etwa ein Werkswohnheim für Arbeiter oder Auszubildende.
Keine betriebsbezogenen Gründe sind z.B. die mit dem Arbeiten und Wohnen „unter einem Dach“ verbundenen Vorteile oder die günstigen Wohnkosten in Gewerbegebieten. Strengeren Anforderungen unterliegen Betriebswohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen. Für sie kommen Wohnungen nur in Betracht, wenn sie wegen der Art des Betriebs, zur Wartung von Betriebseinrichtungen oder aus Sicherheitsgründen ständig erreichbar sein müssen. Die Wohnung muss nicht unabdingbar nötig sein; maßgeblich ist, ob die ständige Erreichbarkeit des Mitarbeiters aus betrieblichen Gründen objektiv sinnvoll ist, wobei die Verantwortung für die Festlegung betrieblicher Abläufe beim Betriebsinhaber oder -leiter bleibt […]“. (König/Roeser/Stock, Kommentar zur Baunutzungsverordnung, 3. Auflage 2014)


Zur Begründung der Errichtung der Wohnung im Gewerbegebiet, wird folgende Erklärung abgegeben:

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

oder:

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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10. Antrag auf Baugenehmigung - Errichtung eines 2-Familienwohnhauses mit 3 Stellplätzen - Am Wiesengrund 8, FlNr. 545/9, Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung eines 2-Familienwohnhauses.


Für das Vorhaben werden folgende Befreiungen benötigt:


Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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11. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö informativ 11
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11.1. Stellungnahme zur ursprünglich geplanten Erweiterung des RÜB 1 durch einen Stauraumkanal

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Herr Brandhorst, Büro Sehlhoff, stellt den Sachverhalt vor.

Diskussionsverlauf

Bauvorhaben:
Erweiterung RÜB 1 - Stauraumkanal



Sachstand

Die Anforderungen des Wasserwirtschaftsamtes in der bis zum 31.12.2017 gültigen Gehobenen Wasserrechtlichen Erlaubnis für das Gesamtnetz der Kläranlage Vilsbiburg beinhaltet (unter anderem) die Schaffung von einem zusätzlichen Rückhaltevolumen im Kanalsystem vor der Kläranlage von ca. 320 cbm. Dies wurde aber bis 2017 nicht umgesetzt.

Im neuen Antrag für die Gehobene Wasserrechtliche Erlaubnis (gültig ab den 01.01.2018) sollte daher diese ausstehende Forderung erfüllt werden.

Herr Brandhorst vom Büro Sehlhoff  hat dazu in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 05.04.2017 drei Varianten vorgestellt.



Bruttobaukosten, Stand 05.04.2017
Variante 1
Zusätzliches Becken bei RÜB 1 (Ende Vilsweg) von ca. 320 cbm
640.000 Euro
Variante 2
Sehr großer neuer Kanal in der Frontenhausener Straße (mit Stilllegung eines Bestandskanals)
1.000.000 Euro
Variante 3
Großer neuer Kanal in der Frontenhausener Straße (mit Erhalt eines Bestandskanals)
910.000 Euro

Herr Brandhorst empfahl die Variante drei zur Umsetzung, da diese einen zusätzlichen Kanal, der überwiegend in der öffentlichen Straße verläuft (Frontenhausener Straße), vorsieht.

Hinweis:
Maßnahmen für Spundwände, Wasserhaltungsmaßnahmen, etc. sind darin nicht eingeplant gewesen.

Das Gremium hat sich der Empfehlung von Herrn Brandhorst angeschlossen. Die Variante drei bildet die Grundlage der neuen Gehobenen Wasserrechtlichen Erlaubnis (gültig ab den 01.01.2018).

Zwischenzeitlich hat die Stadt Vilsbiburg für die Maßnahme eine Förderung beim Wasserwirtschaftsamt beantragt und eine Zusage erhalten. Vom WWA wurde gefordert, mind. bei drei Planungsbüros Vergleichsangebote einzuholen. Grundlage der Angebote war die Vorentwurfsplanung des Büros Sehlhoff.

Auf Basis der Angebote hat der Bau- und Umweltausschuss das Büro Ferstl mit den Planungsleistungen beauftragt.

In der tiefergehenden planerischen Bearbeitung stellten sich zwei wesentliche Probleme bei der bisher gewählten Variante drei heraus.

Zum einen ist auf Grund der verbindlichen Bestandshöhen bei Beginn und Ende des ersten Kanalabschnittes (ca. 90 Metern) ein Gegengefälle von ca. 8 cm zu überwinden.

Zum anderen ist auf Grundlage des Geologischen Gutachtens für den restlichen Kanalbau (ca. 345 m) der Einbau von Spundwänden, mit baubegleitenden Wasserhaltungsmaßnahmen, erforderlich. Der Einbau der Spundwände erfolgt im bebauten Straßenbereich. Bei antreffen von Leitungskreuzungen  und anderen Hindernissen entstehen weitere erhebliche Kosten. Das Kostenrisiko ist noch nicht genau abschätzbar aber sicher erheblich. Auch verursachen Spundwände Erschütterungen, die die umliegende Bebauung schädigen können. Eine erste Einschätzung vom Büro Ferstl kam auf zusätzliche Kosten für die Spundwände mit Wasserhaltung von etwa 500.000 Euro.

Aus dieser Risikoabwägung hat das Büro Ferstl die 2017 vom Büro Sehlhoff vorgestellten drei Alternativen nochmals betrachtet und die risikoärmere Variante eins, mit Schaffung eines neuen Rückhaltebeckens beim Vilsweg, näher geprüft. Bei dieser Variante werden die Bestandskanäle die teilweise über privatem Grund verlaufen, beibehalten. Jedoch ist diese weitaus günstiger und hat ein überschaubares Kostenrisiko. Die Anforderungen des Wasserwirtschaftsamtes zur Schaffung eines zusätzlichen Volumens von ca. 320 cbm werden ebenso erfüllt. Herr Vilser vom WWA hat bereits der geänderten Planung zugestimmt.

Die Variante drei wurde im Bau- und Umweltausschusses bereits 2017 ausgewählt. Dem Büro Sehlhoff wurde daher die Möglichkeit gegeben Ihre damalige Empfehlung zu erläutern.

In der Sitzung vom 07.06.2021 hat Herr Brandhorst vom Büro Sehlhoff geäußert, dass er trotz der neuen Erkenntnisse  (Gegengefälle, Spundwände, Wasserhaltungsmaßnahmen) seine ursprünglich gewählte Variante drei (Stauraumkanal) als weiterhin empfehlenswerte Variante ansieht und weiter verfolgen würde.

Da das Büro Sehlhoff nicht den Auftrag erhalten hat und alle Details der aktuellen Planung nicht umfänglich kennt bot Herr Brandhorst an ein gemeinsames Gespräch mit dem beauftragten Büro zu führen.

In der nächsten Sitzung soll über das Ergebnis dieses Gespräches berichtet werden.

Es entstehen damit voraussichtlich Probleme mit der Zeitschiene und der Einhaltung des Förderzeitraums.

Das Gremium merkte dazu an, dass die Überprüfung der Varianten und die Wahl der besten Variante im Vordergrund stehen sollen.

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11.2. Nachtrag zum Stimmungsbild zum Verbindungsweg im Baugebiet Burger Feld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.06.2021 ö informativ 11.2

Diskussionsverlauf



Der Bau- und Umweltausschuss nimmt das aktualisierte Stimmungsbild zum Verbindungsweg im Baugebiet Burger Feld zur Kenntnis. Der gefasste Beschluss vom 03.05.2021 zur Schließung der Verbindungsstraße für den motorisierten Individualverkehr mittels umlegbarer Metallpoller soll beibehalten werden.

Datenstand vom 17.06.2021 14:10 Uhr