Datum: 14.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Aula der Mittelschule
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Schweigeminute für Frau Theresa Bergwinkl
2 Erneuerung Schwimmbecken im Stadtbad Vilsbiburg
3 Bebauungsplan "Achldorf Deckblatt 6" - Rahmenplanung
4 Evaluation und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes - Antrag Die Grünen/bul-Fraktion
5 Grundsatzentscheidung - PV Anlage "Rieder im Feld" - Aufstellungsbeschluss
6 Bebauungsplan "Freiung Deckblatt 1" - Anpassung des Geltungsbereiches
7 Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen
7.1 Nitratbelastung im Trinkwasser - Anfrage StR Hiller
7.2 Radweg in Gaindorf - Anfrage StRin Feß
7.3 Zukünftiger Sitzungsort - Anfrage StR Anzeneder
7.4 Rückwertiger Zugang im Stadtbad - Anfrage StRin Pollner
7.5 Vilsbiburger Wirtsgarten - Anfrage StR Schwimmer

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1. Schweigeminute für Frau Theresa Bergwinkl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.06.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Der Stadtrat von Vilsbiburg hat in einer Schweigeminute der Kollegin Theresa Bergwinkl gedacht, die am 11. Juni 2021 im Alter von 58 Jahren verstarb.

Frau Bergwinkl war seit April 2012 Mitglied im Stadtrat von Vilsbiburg.  

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2. Erneuerung Schwimmbecken im Stadtbad Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.06.2021 ö vorberatend 2

Sachverhalt

Die Wasserbecken des Stadtbades Vilsbiburg sind mittlerweile 31 Jahre alt. Jedes Jahr müssen durch die Bauhofmitarbeiter umfangreiche Fliesenarbeiten vorgenommen werden, da durch Frostschäden immer mehr Fliesen beschädigt werden und daher ausgetauscht werden müssen.
Wegen des Alters und dem technischen Zustand ist eine Erneuerung der Wasserbecken in den nächsten ein bis sechs Jahren zwingend erforderlich.
Herr René Kowalewski von der Firma Zeller Bäderbau aus Heidenheim hat im Stadtbad eine Bestandsaufnahme durchgeführt. Er wird zur Sitzung anwesend sein und dem Gremium seine Ergebnisse vortragen.

Vorab bereits die vorliegenden Kostenschätzungen aus dem Jahr 2020:

  1. Nichtschwimmerbecken: 632.800,00 € netto
  2. Schwimmerbecken: 861.300,00 € netto
  3. Springerbecken: 397.800,00 € netto

Ausführung mit Edelstahlbecken in Wannenform.
Bodenkonstruktion kann erhalten bleiben.
Für die zusätzlichen Arbeiten am Beckenrand kommen noch insgesamt ca. 600.000,00 € hinzu.
Diese Sanierungsarbeiten sollten auf einen Zeitraum von sechs Jahren verteilt werden.
Die vorläufige Gesamtsumme für alle drei Becken beträgt ca. 2.500.000,00 € netto.

Diskussionsverlauf

Herr Kowalewski sprach in seinem Vortrag von einer jährlichen Kostenentwicklung von 3 – 4 % und verdeutlichte aber auch, dass die Projektentwicklung noch ca. zwei Jahre in Anspruch nehmen wird.

In der Diskussion wurde deutlich, dass bei einem Projektzeitraum von sechs Jahren die jährlichen Kostensteigerungen einen wesentlichen Faktor ausmachen. Es sollte somit überprüft werden, ob nicht auch eine Sanierung innerhalb eines kürzeren Zeitraums möglich ist bzw. zielführend wäre. Auf die Frage von StR Florian Anzender, warum der Sanierungszeitraum auf maximal sechs Jahre ausgedehnt wurde, erklärte Hr. Stadlöder, dass so lange der Betonboden der aktuellen Becken noch verwendet werden kann und nicht saniert werden muss.

StR Johann Sarcher verwies darauf, dass es mit den Fließen in den Becken bekanntermaßen schon immer Probleme gibt. Im Hallenbad und den Kleinkinderbecken ist man bereits auf die Edelstahlvariante umgestiegen. Diese Linie sollte auch in Zukunft weiter verfolgt werden.

StRin Angelika Stumpf brachte den Vorschlag, den Einstieg in die Becken mit Stufen leichter zu gestalten. Die aktuell vorhandenen Leitern im Schwimmerbecken erschweren für einige Personengruppen den Einstieg.

Einig war man sich im Gremium, dass es dringend erforderlich ist, mögliche Förderungen für die Sanierung der Becken zu beantragen. StR Wolfgang Schwimmer verwies hier auf eine mögliche Länderförderung in Höhe von 25 %.

Beschluss

Der Stadtrat nimmt vom Sachvortrag Kenntnis. Die Verwaltung wird mit den weiteren Maßnahmen zur Umsetzung der notwendigen Sanierung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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3. Bebauungsplan "Achldorf Deckblatt 6" - Rahmenplanung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.06.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

  1. Bauliche Entwicklung in Vilsbiburg seit 2015 – grober Überblick

Seit 2015 wurden für größere Geschosswohnungsbauten im Gemeindegebiet Vilsbiburg ca. 163 Wohneinheiten zur Genehmigung eingereicht (Fa. Kellhuber, Fa. Schaumeier, Fa. Baupartner, etc.). Zusätzlich werden in Kürze ca. 33 Wohneinheiten in der „Freiung“ errichtet. Somit sind in Summe ca. 196 Wohneinheiten im Geschosswohnungsbau beantragt bzw. errichtet worden.
196 Wohneinheiten x 1,75 Personen = 343 Einwohner

Für die Baugebiete „Burger Feld“, Haarbach (Bebauungspläne „Am Alten Sportplatz“ Bauabschnitt II und „An der Schlossstraße“), „Seyboldsdorf Süd-Ost“ und „Grub-Süd“ wurden in Summe ca. 135 neue Bauparzellen geschaffen.
135 Bauparzellen x 3,5 Personen = 473 Einwohner

Mit den neu errichteten Wohnungen bzw. Häusern wurde neuer Wohnraum für ca. 816 Einwohner geschaffen. Kleinere Maßnahmen sind dabei nicht berücksichtigt.

Am sehr stark steigenden Bedarf an Kinderkrippen- und Kindergartenplätzen (und zeitnah an der Grundschule) kann diese Entwicklung direkt abgelesen werden.

  1. Bebauungsplan Achldorf, Bauabschnitt II

Das noch zu errichtende Baugebiet Achldorf, Bauabschnitt II hat nach dem gültigen Bebauungsplan
118 Grundstücks-Bauparzellen.
Diese sind aktuell vorgesehen für:
7 Reihenhäuser        mit Grundstücken von 383 bis 607 qm
111 Einfamilienhäuser und Doppelhäuser        mit Grundstücken bis 1.547 qm
44 Grundstücke sind über 800 qm groß

Im Ersten Bauabschnitt ist eine Durchmischung von kleineren Parzellen (Junges Wohnen), Einfamilienhäuser und in einem gewissen Umfang Geschosswohnungsbauten, vorgesehen.
Der zweite Bauabschnitt zielt verstärkt auf eine Einfamilienhausbebauung mit größeren Parzellen ab. Eine Ortsmitte bzw. ein zentraler öffentlicher Treffpunkt ist im Baugebiet derzeit nicht eingeplant bzw. wird nur durch den neuen Kindergarten ausgefüllt.

Ein kleiner Nahversorger konnte bisher nicht gewonnen werden (wäre beim Kindergarten möglich). Die genaue Situierung eines Nahversorgers sollte nochmals überdacht werden.

Der Stadtrat hat als ein wesentliches Problem bereits die nicht ausreichende verkehrliche Anbindung nach Vilsbiburg erkannt. Parallel zum Bebauungsplan ist hierzu ein Verkehrsplaner mit Überlegungen für eine Verbesserung zu beauftragen.
 
Der Stadtratsbeschluss vom 25.01.2021 sieht eine Anpassung des Bebauungsplanes nur im Bereich der textlichen Festsetzungen vor, um zeitnah Baugrundstücke für die Bürger zur Verfügung zu stellen. Im Nachgang zur Sitzung gingen bei der Stadtverwaltung Anträge der Fraktionen ein, welche erkennen lassen, dass eine Überarbeitung über die textlichen Festsetzungen hinaus gewünscht ist. Die Stadtverwaltung hat versucht, ein Büro mit der zeitnahen Überarbeitung zu beauftragen, hier sind aber bereits vier Absagen eingegangen, da aus städtebaulicher Sicht die angefragten Büros eine Überarbeitung über die textlichen Festsetzungen hinaus empfehlen. Der Stadtrat hat sich daraufhin in zwei Workshops mit dem Thema eingehend beschäftigt.

Der bestehende Bebauungsplan Achldorf II beinhaltet laut dem Büro Linke + Kerling viele Festsetzungen die in der Dichte und im Umfang heute so nicht mehr zu empfehlen sind. Diese könnten im Zuge einer Überarbeitung mit dem Ziel einer Reduzierung geprüft werden.

Als weitere Option wurde durch die beratenden Büros Arc Architekten mbB und Linke + Kerling eine Erschließung in Abschnitten untersucht und vorgeschlagen. Dabei sollen zwei erste Abschnitte (sog. Schnellstart-Fläche und Neustart-Fläche), beginnend an der Thalhammer Straße, gebildet werden. Der östliche Teil des noch nicht erschlossenen Gebietes des Bebauungsplanes Achldorf II (sog. Libero-Fläche) soll zurück gestellt werden.

Als Grundlage für die Überarbeitung wäre eine städtebauliche Rahmenplanung für die ersten beiden Abschnitte zu erstellen. Parallel dazu sollen bereits andere Aufgabenstellungen, wie z.B. die Verkehrsanbindung nach Vilsbiburg, betrachtet werden. Mit dieser Vorgehensweise (Rahmenplanung für einen Teilbereich, parallel bereits vorab andere Punkte prüfen) könnte zeitnah eine gezielte und strukturierte Überarbeitung des Bebauungsplanes Achldorf II erreicht werden.

Zu beachten gilt, dass die Neuerrichtung der Erschließungsstraßen und der Sparten wie z.B. Schmutzwasserkanal, Regenwasserkanal, Stromversorgung, Wasserversorgung, Glasfaser, evtl. Nahwärmenetz, etc. für das gesamte Gebiet mehrere Millionen Euro erfordern wird und im Vergleich zu einer Überarbeitung des Bebauungsplanes und die Erstellung einer Rahmenplanung viel höhere Kosten verursacht. Falls später eine dichtere Bebauung gewünscht wird ohne den Bebauungsplan jetzt anzupassen können erhebliche Kosten für die Anpassung der Erschließungsstraßen und Sparten entstehen.

Diskussionsverlauf

Stadtbaumeister Gerhard Binner hat den Sachverhalt nochmals vorgestellt, auf Nachfrage von StR Hermann Bauer, ob auch der damalige Entwurfsplaner für eine Überarbeitung angefragt wurde. Herr Binner erklärte, dass bei den vier angefragten Büros auch das damalige Ing.-Büro Sehlhoff für eine textliche Überarbeitung angefragt wurde und ebenfalls eine Absage erteilt hat. StR Bauer erklärte, man habe bei Herrn Hanseder angefragt, welcher damals den B-Plan für das Ing.-Büro Sehlhoff gemacht hat und Hr. Hanseder würde für eine textliche Überarbeitung des B-Plans zur Verfügung stehen.

StRin Claudia Geilersdorfer plädierte dafür, den aktuell geltenden B-Plan weiter zu verfolgen und an dem ursprünglichen Beschluss nur die textlichen Festsetzungen zu überarbeiten fest zu halten. In dem Baugebiet ist teilweise eine gute Durchmischung vorhanden und man könnte über die textlichen Festsetzungen einiges regeln. Das Gremium sollte sich gut überlegen, ob es an den Grundzügen der Planung etwas ändert. Die Kosten, die zeitliche Verzögerung und die aktuell geltenden Immissionsschutzwerte würden gegen eine Überarbeitung sprechen.

Frau Marion Linke vom Ing-Büro Linke + Kerling erläuterte zu den Ausführungen von Frau Geilersdorfer, dass die aktuellen Immissionsschutzwerte unabhängig von einer Überarbeitung eingehalten werden müssen. Die Rahmenplanung wird dann die nötigen Erkenntnisse liefern, wie die Flächen (Schnellstart-Fläche und Neustart-Fläche) einzuteilen sind. Der B-Plan sollte mit Sachverstand überarbeitet werden.

Die weiteren Gremiumsmitglieder waren sich einig, die aktuellen Erkenntnisse aus den beiden Workshops auch umzusetzen. Auf Nachfrage von StR Josef Sterr, erklärte Stadtbaumeister Gerhard Binner, dass für die Erarbeitung der Rahmenplanung das Büro Arc Architekten zur Verfügung stehen würde. Herr Hermann Bauer wollte wissen, wann mit dem Bau von Wohnhäusern in Achldorf dann frühestens begonnen werden kann. Frau Linke erklärte dazu, dass die Erschließungsarbeiten bei einem reibungslosen Aufstellungsverfahren und anschließender Ausschreibung im Jahr 2023 beginnen können.  

StR Rudolf Lehner verdeutlichte, wie wichtig es ist, möglichst schnell Baugrundstücke zur Verfügung zu stellen. StR Hermann Bauer kritisierte in diesem Zusammenhang, warum man mit der Erschließung vier Jahre gewartet hat. In dieser Zwischenzeit hätte die Ausführungsplanung schon erfolgen können. StR Josef Sterr plädierte dafür, mit dem Rahmenplan umgehend klare Erkenntnisse zu bekommen und dann in die weiteren Planungsschritte einzusteigen.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Achldorf II (sog. Schnellstart-Fläche und Neustart-Fläche) ein Deckblatt aufgestellt werden soll. Vorab wird als Grundlage dazu eine Rahmenplanung für diesen Teilbereich in Auftrag gegeben. Der rechtlich erforderliche Aufstellungsbeschluss erfolgt gesondert nach der Rahmenplanung. Parallel können bereits andere Aufgabenstellungen, wie z. B. die Verkehrsanbindung nach Vilsbiburg, bearbeitet werden.

Der Stadtrat hebt seinen Aufstellungsbeschluss vom 25.01.2021, Tagesordnungspunkt 1 Bebauungsplan „Achldorf Deckblatt 6“ über die Erstellung eines Deckblattes mit Überarbeitung nur der textlichen Festsetzungen hiermit auf.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 6

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4. Evaluation und Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes - Antrag Die Grünen/bul-Fraktion

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Verwaltung soll ein Planungsbüro eruieren, das bestehende Klimaschutzkonzept zu evaluieren, fortzuschreiben und zu vervollständigen.
Das nach spätestens einem Jahr vorliegende Ergebnis soll ein Klimaaktionsplan sein, der konkrete Maßnahmen aufführt, welche es der Stadt Vilsbiburg ermöglichen, innerhalb von 10 Jahren klimaneutral zu werden. Analog zum ISEK-Prozess sollten auch die Bürger und Bürgerinnen mit einbezogen werden.
(näheres siehe Antrag in Anlage)

Diskussionsverlauf

StR Wolfgang Schwimmer hat den Antrag vorgestellt und erklärte, dass für eine Überarbeitung ein externes Büro beauftragt werden soll, da hier ein sehr hoher Zeitaufwand notwendig sein wird. Weiter merkte Herr Schwimmer an, daß es im Klimaschutz neue Komponenten gibt, welche im Jahr 2010 noch nicht berücksichtigt wurden bzw. bekannt waren.

Der Klimaschutz- und Regionalmanager Georg Straßer ging kurz auf den Antrag ein und berichtet, dass die Stadt Landshut im Moment einen Klimaaktionsplan ausschreibt. Die Kostenschätzung beläuft sich auf ca. 110.000,00 €. Bei der geplanten ILE Bina-Vils wird das Thema Klimaschutz ebenfalls als sehr wichtig erachtet, hier gibt es somit auch die Möglichkeit tätig zu werden.

Nach eingehender Diskussion im Gremium war man sich einig, das Thema Klimaschutz in Vilsbiburg weiterhin aktiv zu verfolgen. Grundsätzlich sollte aber dem Gremium das im Jahre 2010 beschlossene Klimaschutzkonzept vorgestellt werden. Hierbei ist die aktuelle Situation darzulegen sowie die Möglichkeiten einer Fortschreibung inklusive Bürgerbeteiligung aufzuzeigen.

Beschluss

Die Stadtverwaltung wird beauftragt, das im Jahre 2010 beschlossene Klimaschutzkonzept vorzustellen, die aktuelle Situation darzulegen sowie die Möglichkeiten einer Fortschreibung inklusive einer Bürgerbeteiligung aufzuzeigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Grundsatzentscheidung - PV Anlage "Rieder im Feld" - Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.06.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Firma Isarkies beantragt die Aufstellung eines Bebauungsplanes, um eine Photovoltaikfreifläche errichten zu können.

Der zukünftige Geltungsbereich umfasst die FlNrn. 1387 Tfl., 1387/1 Tfl., 1398 Tfl., 1400 Tfl. und 1401 Tfl. der Gemarkung Vilsbiburg.

Die Ortsbegehung fand am 07.06.2021 statt. Entsprechend des Ortstermins mit den drei Nachbarn hier nun eine verringerte Variante 2, wie auch bereits beim Ortstermin mit dem Stadtrat am Montag, den 07.06.2021 grob aufskizziert und angesprochen. Die Modulfläche verringert sich dann von ca. 6,3 ha auf ca. 5,8 ha bzw. nach weiterer Verfeinerung noch ein wenig mehr. Die reduzierten 0,5 ha können dann als Ausgleichsfläche für die Solaranlage verwendet werden.
Die Firma Isarkies GmbH & Co. KG möchte nun die Variante 2 weiterverfolgen, damit der Abstand von 100 m zu den Nachbarn sicher eingehalten wird. Hier wird zu Beginn der Bauleitplanung auch noch eine geringfügige Überarbeitung erfolgen, damit dies auch bei Haus-Nr. 2 sicher eingehalten wird (derzeit in der Skizze noch 97 m).
Der Abgleich mit dem Kriterienkatalog ist der Anlage beigefügt.        

Diskussionsverlauf

Frau Marion Linke (Büro Linke + Kerling) hat das Vorhaben kurz vorgestellt. Dabei erklärte Sie, dass der Einspeisepunkt noch nicht geklärt ist, was aber eine Voraussetzung für die nächsten Verfahrensschritte ist.
Neben dem Ortstermin mit dem Stadtrat wurden in einem weiteren Termin die Anlieger eingeladen. Ein Nachbar, welcher die Fläche auch gepachtet hat, übte bei dem Termin starke Kritik an dem Vorhaben. Man versucht hier gerade mit Ersatzpachtflächen Abhilfe zu schaffen, kann dazu aber keine Zusicherung geben.
StRin Michaela Feß brachte noch den Hinweis, dass die anfallende Gewerbesteuer auch in Vilsbiburg bezahlt wird. Laut Frau Linke muss dies in einem städtebaulichen Vertrag festgehalten werden.
Auf die Frage von Frau StRin Claudia Geilersdorfer, ob eine mögliche Blendwirkung durch die Anlage verhindert werden kann erklärte Frau Linke, dass die Blendwirkung im Rahmen des Verfahrens von sämtlichen beteiligten Stellen überprüft wird. Sollte es nötig sein, kann hier mit baulichen Maßnahmen entgegengewirkt werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan „SO Photovoltaik-Freiflächenanlage Rieder im Feld“ mit der Gebietsart „SO“ aufzustellen. Zugleich beschließt der Stadtrat die Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem „Deckblatt 24“.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die FlNrn. 1387 Tfl., 1387/1 Tfl., 1398 Tfl., 1400 Tfl. und 1401 Tfl. der Gemarkung Vilsbiburg mit einer Fläche von ca. 7 ha.


Die Kosten für die Bauleitplanung sind vollständig vom Antragsteller zu tragen.

Es soll das Regelverfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Bebauungsplan "Freiung Deckblatt 1" - Anpassung des Geltungsbereiches

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.06.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Für die Erweiterung des Geltungsbereichs und Anpassung des Aufstellungsbeschlusses nach Norden sprechen insbesondere folgende von uns für Sie vorab zusammengestellten Gesichtspunkte, wie sie in ähnlicher Form in der Begründung aufgeführt werden:
Wesentlicher Gesichtspunkt für die Überplanung im Deckblatt Nr. 1 war neben der städtebaulichen Neuordnung der Situation die visuelle und erlebbare Verbindung des Platzbereiches Freiung und des Grünbereiches Jahngarten. Diesem Planungsgrundsatz ist die Ausrichtung der Gebäudekörper geschuldet, ebenso wie die Herstellung von Blickbeziehungen in den Grünraum des Jahngartens. Der Jahngarten wird durch die geplante kleine Treppe am Nordrand über die Freiung zusätzlich an den Platz auf kurzem Weg angebunden. In diesem Bereich wird der Übergang mit einer Böschung gestaltet. Der aktuelle Höhensprung wird zum Teil durch das geplante Gebäude überwunden.
Ziel hierbei ist vor allem die Sicherung des wertvollen Baumbestands im Jahngarten sowie eine geeignete Definition der Übergansbereiche samt Bewältigung des Höhensprungs. Das Flurstück 87/4 stellt derzeit eine Baulücke dar und wäre theoretisch nach § 34 BauGB bebaubar. Hier soll durch die Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche die Freihaltung von Bebauung dauerhaft gesichert werden. 
Für das Gebiet der Freiung ist gemäß § 7 Abs. 3 BayBO ein Spielplatz für Kleinkinder (Altersgruppe 0-6 Jahre) nachzuweisen. Seit 01.02.2021 ist hier folgender Passus über den Nachweis des Spielplatzes als Satz 2 neu hinzugekommen: „Art. 47 Abs. 3 gilt entsprechend.“ Hiermit wird auf Abs. 3 der Stellplatzsatzung verwiesen:
„(3) Die Stellplatzpflicht kann erfüllt werden durch
1. Herstellung der notwendigen Stellplätze auf dem Baugrundstück,
2. Herstellung der notwendigen Stellplätze auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks, wenn dessen Benutzung für diesen Zweck gegenüber dem Rechtsträger der Bauaufsichtsbehörde rechtlich gesichert ist, oder
3. Übernahme der Kosten für die Herstellung der notwendigen Stellplätze durch den Bauherrn gegenüber der Gemeinde (Ablösungsvertrag).“

Die Stadt Vilsbiburg macht hier von der zweiten Möglichkeit Gebrauch. Im Jahngarten, der zum Planstand Entwurf in den Geltungsbereich teilweise einbezogen werden soll, ist eine öffentliche Grünfläche mit Spielplatz geplant. Außerhalb davon ist im Jahngarten bereits ein Spielplatz vorhanden. Über die geplante Freitreppe in der Freiung und eine zweite, kleinere Treppe am nördlichen Rand des Geltungsbereichs ist der öffentliche Spielplatz auch für die Bewohner der Umgebung zugänglich. Das neue Quartier wird so zusätzlich in die Umgebung eingebunden. Für den Jahngarten strebt die Stadt Vilsbiburg ebenfalls eine Umgestaltung an, z. B. in Form eines Ideenwettbewerbs.

Die Überplanung des Trafohauses ist ein weiterer Gesichtspunkt. Hier wird über eine Anbindung/Einbeziehung in den Baukörper diskutiert. Auch dies wird im weiteren Verfahren geklärt.

Diskussionsverlauf

Frau Marion Linke (Büro Linke + Kerling) erläuterte kurz den Sachverhalt. Dabei erklärte sie, dass im Verfahren sich der Denkmalschutz gegen eine Tiefgarage ausgesprochen hat. Stadtbaumeister Gerhard Binner ergänzte aber dazu, dass die Untere Denkmalschutzbehörde am Landratsamt die Zustimmung erteilt hat. Die Einwände müssen nun abgewogen werden.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes „Freiung Deckblatt 1“ vom 23.11.2020 bezüglich des Geltungsbereiches anzupassen. Es handelt sich damit um folgenden Geltungsbereich: FlNrn. 87, 83, 86/2, 86, 84, 90/4 Tfl., 87/4 und 87/2 Tfl. der Gemarkung Vilsbiburg. Die Fläche umfasst damit 7.130 m².

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Informationen, Anfragen von Stadtratsmitgliedern und Bürgeranfragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.06.2021 ö informativ 7
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7.1. Nitratbelastung im Trinkwasser - Anfrage StR Hiller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.06.2021 ö informativ 7.1

Sachverhalt

StR Karlheinz Hiller berichtet von einem Zeitungsartikel, in welchem die Nitratbelastung des Vilsbiburger Trinkwassers 2,5-fach so hoch angegeben wird, wie in den Werten, welche dem Werkausschuss vorliegen.

Eine Anfrage bei den Stadtwerken wurde nicht zufriedenstellend beantwortet.

Herr Hiller bittet darum, die Antwort auf die Anfrage zu konkretisieren und auch eine Erklärung gegenüber der Öffentlichkeit abzugeben.

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7.2. Radweg in Gaindorf - Anfrage StRin Feß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.06.2021 ö informativ 7.2

Sachverhalt

StRin Feß wollte wissen, wann der geplante Radweg durch Gaindorf umgesetzt wird.

Man zeigte sich damit einverstanden, das Gremium per E-Mail über die geplante Umsetzung zu informieren.

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7.3. Zukünftiger Sitzungsort - Anfrage StR Anzeneder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.06.2021 ö informativ 7.3

Sachverhalt

Auf die Frage von StR Florian Anzeneder, ob durch die sinkenden Inzidenzwerte der Sitzungsort für die Stadtrats- und Ausschusssitzungen wieder in das Rathaus verlegt wird, erklärte die Erste Bürgermeisterin, dass man wegen den noch immer geltenden Abstandsregelungen weiterhin im städtischen Veranstaltungssaal bzw. in der Mittelschule bleiben wird.

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7.4. Rückwertiger Zugang im Stadtbad - Anfrage StRin Pollner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.06.2021 ö informativ 7.4

Sachverhalt

StRin Doris Pollner berichtet davon, dass die technischen Einrichtungen am rückwertigen Zugang zum Stadtbad weder in der Nacht, noch in den Wintermonaten abgedeckt waren. Es sind bereits an den Anlagen erste Zeichen von Flugrost erkennbar.

Die Erste Bürgermeisterin sagte zu, dass die Einrichtungen in Zukunft abgedeckt werden.

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7.5. Vilsbiburger Wirtsgarten - Anfrage StR Schwimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Stadtrates 14.06.2021 ö informativ 7.5

Sachverhalt

StR Wolfgang Schwimmer wollte wissen, wie der Vilsbiburger Wirtsgarten an der Stadthalle entstanden ist. Es herrscht bei manchen Vilsbiburger Gastronomen Unverständnis über die Veranstaltung.

Die Erste Bürgermeisterin berichtet, dass in der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 14.04.2021 über die Absage des Volksfestes informiert wurde. In diesem Zusammenhang hat man über Gespräche der Verwaltung mit dem Festwirt und den Schaustellern über mögliche Alternativen berichtet. Eine von der Stadt Vilsbiburg daraufhin veröffentlichte Pressemitteilung machte ebenfalls darauf aufmerksam, dass man hier in Gesprächen ist. Auf die Frage warum das Gremium nicht nochmals vorab informiert wurde erklärte Geschäftsleiter Sebastian Stelzer, dass man letzten Donnerstag erst die Zustimmung durch Landrat Peter Dreier erhalten hat.

Der Festwirt hat jetzt für einen begrenzten Zeitraum von 14 Tagen den Festplatz angemietet und wird einen Wirtsgarten veranstalten. Man war sich im Gremium einig, dass kein Vergleich mit dem Bürgerbiergarten in Landshut gezogen werden kann.

Die Erste Bürgermeisterin erinnerte an die 20.000,00 € Förderung für das Kulturforum, mit welcher Biergartenkonzerte in der Vilsbiburger Gastronomie abgehalten werden sollen. Der Wirtsgarten an der Stadthalle ist bei dieser Förderung nicht mit einbezogen.

Datenstand vom 17.06.2021 11:46 Uhr