Datum: 21.06.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Haupt- und Finanzausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Anpassung der allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Stadtbades und der Kleinschwimmhalle der Stadt Vilsbiburg
2 Musikschule Vilsbiburg - Gebührenerhöhung
3 Anschaffung weiterer Veranstaltungshütten - Überplanmäßige Ausgabe
4 Zuschussantrag TSV Vilsbiburg e.V. für Erneuerung Flutlichtanlage und Verlängerung Pachtvertrag
5 Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern
5.1 Neues Fahrzeug für den mobilen Hausmeister
5.2 Laufender Betrieb im Stadtbad - Anfrage StRin Stumpf

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1. Anpassung der allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Stadtbades und der Kleinschwimmhalle der Stadt Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 21.06.2021 ö informativ 1

Sachverhalt

Die Stadt Vilsbiburg gewährt verschiedenen Personengruppen Ermäßigungen für den Eintritt in das Vilsbiburger Stadtbad. Hierzu zählt unter anderem auch die Ermäßigung für schwerbehinderte Personen. Diese erhalten ab einen Grad der Behinderung (GdB), welcher bei 60% liegt, ermäßigten Eintritt in das Vilsbiburger Stadtbad, sowie die Vilsbiburger Kleinschwimmhalle. 
Da die Stadtverwaltung wiederholt durch Bürger darauf hingewiesen wurde, dass unsere Ermäßigungen bei Eintritt in das Stadtbad sowie in die Kleinschwimmhalle vor allem für schwerbehinderte Menschen mit einem GdB von 60 % zu hoch angesetzt sind wurden hier die Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Stadtbades sowie der Kleinschwimmhalle überarbeitet.
Nach Überprüfung durch die Verwaltung zeigte sich, dass die meisten benachbarten Bäder die Grenze bei bereits 50 % GdB haben. 
Aus diesem Grund sollten die Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Stadtbades und der Kleinschwimmhalle angepasst werden. 

Beschluss

Der Haupt- und Finanzausschuss ändert die Allgemeinen Bedingungen für die Benutzung des Stadtbades und der Kleinschwimmhalle. Nunmehr erhalten schwerbehinderte Personen bereits ab 50 % GdB eine Ermäßigung auf den Eintritt ins Vilsbiburger Stadtbad sowie die Kleinschwimmhalle. Die Ermäßigung beträgt ca. 50% auf den regulären Eintrittspreis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Musikschule Vilsbiburg - Gebührenerhöhung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 21.06.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Turnusmäßig sollten für das kommende Schuljahr die Gebühren für den Musikunterricht an der Musikschule überprüft und erhöht werden. In Anbetracht des letzten Jahres, im dem größtenteils Distanzunterricht stattgefunden hat, schlägt die Verwaltung vor, die Erhöhung der Gebühren für den Musikunterricht um ein Jahr zu verschieben.

Beschluss

Die Verwaltung schlägt vor, die Überprüfung und Erhöhung der Gebühren für den Musikunterricht auf das Jahr 2022 zu verschieben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Anschaffung weiterer Veranstaltungshütten - Überplanmäßige Ausgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 21.06.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Haupt- und Finanzausschusssitzung vom 9. November 2020 wurde die Anschaffung von weiteren 5 Verkaufshütten beschlossen. Im Haushalt sind dafür 6.000,00 € genehmigt.
Der Preis für eine neue Hütte beläuft sich mittlerweile auf 3.320,00 € netto, dazu kommen zwei Adapter um zwei Hütten zu einer großen zusammenbauen zu können und der Transport. Insgesamt entstehen Kosten von 21.158,20 €.
Es besteht die Möglichkeit gebrauchte Hütten zu kaufen. Diese Kosten je Hütte 2.650,00 € zzgl. MWSt. Hier entstehen Kosten von 17.171,70 €.


Der Stadtbauhof könnte die Hütten auch selbst bauen, voraussichtlich etwas günstiger, als die gebrauchten Hütten. Allerdings können diese erst zum Winter 2022 fertiggestellt werden.

Diskussionsverlauf

Im Gremium führte man die Preissteigerungen auf die aktuell sehr hohen Holzpreise zurück und war der Meinung, dass der Zeitpunkt für eine Beschaffung im Moment sehr ungünstig ist. Da nicht bekannt ist, ob wegen der Corona-Pandemie dieses Jahr noch die Veranstaltungshütten überhaupt benötigt werden, wird die Beschaffung verschoben. 

Beschluss

Die Anschaffung der Veranstaltungshütten wird um ein Jahr verschoben. Dann soll entschieden werden, ob diese durch den Stadtbauhof gebaut oder extern beschafft werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Zuschussantrag TSV Vilsbiburg e.V. für Erneuerung Flutlichtanlage und Verlängerung Pachtvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 21.06.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der TSV Vilsbiburg e.V. beantragt mit beiliegendem Schreiben vom 25.03.2021 einen Investitionszuschuss für die Erneuerung der Flutlichtanlage am Kunstrasenspielfeld des TSV Vilsbiburg. Es müssen alle sechs Betonmasten durch neue Stahlmasten ersetzt werden, einschließlich der Beleuchtung mit LED-Leuchten.
Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen laut vorgelegter Aufstellung 60.027,20 €.
Der übliche Investitionszuschuss in Höhe von 22,5 % würde 13.506,12 € betragen.

Des Weiteren bittet der TSV Vilsbiburg um die Verlängerung des bestehenden Pachtvertrags auf eine Gesamtlaufzeit von 25 Jahren, um die Forderungen des BLSV für einen weiteren Zuschuss erfüllen zu können. Aktuell beträgt die Restlaufzeit des Vertrages bis zum 31.12.2042. Dieser soll somit bis zum 31.12.2046 verlängert werden.

Beschluss

Der TSV Vilsbiburg 1883 e.V. erhält für die Erneuerung der Flutlichtanlage, einschließlich der Beleuchtung einen Investitionszuschuss in Höhe von 22,5 % der Investitionskosten. Die Obergrenze wird auf 13.506,12 € festgelegt. Die Mittel sind in den Haushalt 2022 einzustellen.
Der bestehende Pachtvertrag für das Grundstück FlNr. 1239 der Gemarkung Vilsbiburg wird bis zum 31.12.2046 verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Informationen, Anfragen von Ausschuss-Mitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 21.06.2021 ö informativ 5
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5.1. Neues Fahrzeug für den mobilen Hausmeister

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 21.06.2021 ö informativ 5.1

Sachverhalt

Das von den Stadtwerken erworbene Fahrzeug für den mobilen Hausmeister wurde in einen Unfall verwickelt und hat wirtschaftlichen Totalschaden.

Man plant, ein E-Fahrzeug zu beschaffen, dafür wird eine Förderung beantragt. Die außerplanmäßigen Kosten belaufen sich nach der ersten Schätzung auf ungefähr 35.000,00 € abzüglich einer Förderung. 

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5.2. Laufender Betrieb im Stadtbad - Anfrage StRin Stumpf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt- und Finanzausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses 21.06.2021 ö informativ 5.2

Sachverhalt

StRin Angelika Stumpf lobte den laufenden Betrieb im Stadtbad. Die aktuelle Einlasssituation und die Ampel auf der Homepage funktionieren sehr gut. 

Datenstand vom 28.06.2021 11:14 Uhr