Datum: 05.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Städtischer Veranstaltungssaal der Volkshochschule
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Vilsbiburg
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:03 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Tempo 30 Lichtenburger Straße- zeitliche Beschränkung
2 Installation einer Wasserenthärtungsanlage in der Kinderkrippe St.Marien
3 Antrag Freie Wähler - Bordsteinabsenkung
4 Billigungsbeschluss - Bebauung- und Grünordnungsplan "Freiung Deckblatt 1"
5 Billigungsbeschluss - Bebauung- und Grünordnungsplan "KITA Burger Feld Erweiterung Deckblatt 1" und Flächennutzungsplan Deckblatt 22
6 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Pflanzenproduktionsbetriebes (Gärtnerei) mit Verkaufsgebäude, Gewächshäusern und Betriebsleiterhaus - Brandlmaierbach, FlNr. 999 (Tfl.), Gem. Haarbach
7 Antrag auf Vorbescheid - Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit Garage - Adelhub 59, FlNr. 940, Gem. Haarbach
8 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport und Stellplatz - Am Wiesengrund 18, FlNr. 545/22, Gem. Frauensattling
9 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines barrierefreien Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten - Am Wiesengrund 9, FlNr. 545/17, Gem. Frauensattling
10 Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines EFH mit Einliegerwohnung und Garage - Bgm.-Brandstetter-Str. 11, FlNr. 53/25, Gem. Seyboldsdorf
11 Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines EFH mit Doppelgarage - Bgm.-Brandstetter-Str. 13, FlNr. 53/26, Gem. Seyboldsdorf
12 Antrag auf Baugenehmigung - Sanierung, Teilabriss und Aufstockung eines EFH zu einem MFH mit 3 WE - Eichenstraße 6, FlNr. 348, Gem. Vilsbiburg
13 Informationen
13.1 Stellungnahme zu der Situierung der Garagen im Burger Feld - Parzellen 41 bis 46 - Anfrage StR Hiller
13.2 Markierung des Geh - und Radweges in Gaindorf
13.3 RÜB 1 - Gesamtvarianten
13.4 Spielplatz Grüne Mitte im Burger Feld - Erlebnis Wasser
14 Anfrage StR Bauer - Wasserpest Grüne Mitte Haarbach

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1. Tempo 30 Lichtenburger Straße- zeitliche Beschränkung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 1

Sachverhalt

Vorgänge:        -Vorlage zur Bau- und Umweltausschusssitzung am 14.12.2020
               -Beschluss Bau- und Umweltausschusssitzung vom 14.12.2020
               -Schreiben Landratsamt Landshut vom 22.04.2021

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 14.12.2020 wurde beschlossen, dass entgegen der Beschlussvorlage vom 14.12.2020 die zeitliche Beschränkung von 7:00 – 18:00 Uhr in der Lichtenburger Straße nicht erfolgen soll. Es wurde eine zeitlich unbefristete Beschränkung auf 30 km/h beschlossen.

Mit Schreiben des Landratsamtes Landshut (LRA) vom 22.04.2021 wurde die Stadt Vilsbiburg im Rahmen der Fachaufsicht durch das LRA aufgefordert, die bestehende Beschilderung umgehend zu entfernen. 
Nach Rücksprache mit dem LRA und der Polizei konnte dahingehend eine Zusage erreicht werden, dass bei einer Beschilderung zu einer zeitlichen Beschränkung von 7:00 – 18:00 Uhr die fachaufsichtliche Überprüfung abgeschlossen ist. Das LRA und die Polizei werden diese Beschränkung akzeptieren. Hierzu hat die Polizei Vilsbiburg eine Stellungnahme geschrieben (siehe Anlage).

Diskussionsverlauf

Herr Strobl stellt die rechtlichen Aspekte bezüglich einer Anordnung von „Tempo 30“ vor. Rechtlich ist die dauerhafte Anordnung gem. §45 StVO nicht zulässig. Hierzu führt Herr Strobl den Tatbestand der Norm aus.

Stadtrat Hiller erklärt, dass es nicht sein kann, dass man eine Gefahrenlage abhängig von der Anzahl der Fahrzeuge macht. Es reiche doch schon, wenn eine Person zu Schaden kommt. 

Herr Strobl erklärt, dass zu Fahrradfahrern immer ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5m einzuhalten sei. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Kraftfahrzeug mit 30km/h oder 50 km/h fährt. In den Jahren 2010 bis 2019 haben sich auf der Strecke drei Unfälle ereignet. Zwei davon waren Parkrempler und ein Unfall ereignete sich mit einem Kind, das die Vorfahrt missachtet hat. 

Stadtrat Hiller teilt mit, dass die Stadt Landshut in Bereichen einen „Fahrradstraße“ ausgewiesen hat und fragt die Polizei, ob das auch hier denkbar wäre.

Herr Strobl erklärt, dass tatbestandlich überwiegend Fahrradverkehr auf einer Fahrradstraße stattfinden muss. Ob dem so ist könnte man sich ansehen. Er weist aber auch darauf hin, dass viele Autofahrer die Bedeutung einer Fahrradstraße nicht kennen (z.B. dass Radfahrer auch nebeneinander fahren dürfen) und es dadurch gegebenenfalls zu weiteren Gefahrenlagen kommen könnte.

Frau Feß macht deutlich, dass es sich bei der Straße um einen übergeordneten Radweg handelt, auf dem auch Ausflugsradverkehr stattfindet. Die Vermeidung einer Gefahrensituation fiele leichter, wenn der Verkehr langsamer fahren muss. Auch fahren die Kieslastwägen noch nach 18 Uhr. Sie weist darauf hin, dass sich auch die Politik im Umdenken befindet und verweist auf einen Beschluss des Bundesrates („Vision Zero“). 

Herr Strobl erklärt, dass es sich hierbei um eine „sollte“ Vorschrift handelt. Eine Handlungsanweisung an das Verkehrsministerium, diese Vision in künftige Gesetzesänderungen aufzunehmen. Er wäre sehr dafür, dass die Gemeinden Ihre Temporeduzierungen im eigenen Ermessen anordnen könnten, dies gibt aber die derzeitige Gesetzeslage nicht her. Man ist auch als Gemeinde bei der Ausübung an Recht und Gesetz gebunden.

Herr Sarcher macht deutlich, dass das Gremium keinen rechtswidrigen Beschluss fassen sollte. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, dass die Lichtenburger Straße ab der Frauensattlinger Straße bis zum Ortsschild auf 30 km/h Höchstgeschwindigkeit beschildert wird. Die Geschwindigkeit wird mit Zusatzzeichen in der Zeit von 7:00 – 18:00 Uhr beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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2. Installation einer Wasserenthärtungsanlage in der Kinderkrippe St.Marien

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

In der Bau- und Umweltausschusssitzung am 07.06.2021 wurde der Tagesordnungspunkt „Installation einer Wasserenthärtungsanlage in der Kinderkrippe St. Marien“ behandelt und zur nochmaligen Überprüfung hinsichtlich der Eignung einer Wasserenthärtungsanlage in Verbindung mit Kleinkindernahrung, zurückgestellt (Anfrage StRin Koj).


Ergänzende Angaben des Stadtbauamtes, Herr Jürgen Sarcher zur Sitzung am 05.07.2021:

Sollte eine Wasserenthärtungsanlage in die Kinderkrippe St. Marien eingebaut werden, muss diese selbstverständlich sämtlichen aktuellen Normen und Rechtsvorschriften entsprechen.

Diese Anlagen entsprechen u.a. der Trinkwasserverordnung, welche die Qualität und Eignung von Wasser für den menschlichen Gebrauch regelt.

Eine separate pädiatrische Erhebung zur Trinkwasserhärte ist dem Stadtbauamt nicht bekannt.


Sachverhalt vom 07.06.2021:

Im Zuge der Sanierung bzw. des Teilneubaus der Kinderkrippe St. Marien am Kirchenweg 1 im Jahr 2014 wurde im Gewerk Sanitär eine Wasserenthärtungsanlage vorgesehen. Diese Enthärtungsanlage wurde auch verbaut. 

Der Grund für die Installation einer solchen Anlage war der Schutz der nachgeschalteten Sanitärinstallation vor Verkalkung. Im speziellen sind dies der Plattenwärmetauscher der Warmwasseraufbereitung und sämtliche Armaturen, insbesondere die berührungslosen und automatischen Spüleinrichtungen an den WC`s, welche hinsichtlich der Verkalkung sehr empfindlich sind.

Bei der Erstinspektion zur Trinkwasserhygiene wurde eine Keimkontamination festgestellt. Nach längerer Ursachenrecherche konnte die damals verbaute Enthärtungsstation als Keimquelle ausgemacht werden, da nach abklemmen der Enthärtungsstation die Keimkontamination nicht mehr gegeben war. Der Grund für die Kontamination in der Enthärtungsanlage wurde nicht näher untersucht.

Um die Kontamination in der Sanitäranlage zu beseitigen, wurde durch die frühere Bauamts-leitung (in Verbindung mit der Liegenschaftsverwaltung) der Rückbau der Enthärtungsanlage beschlossen. Auf eine Wiederinstallation wurde verzichtet. Auf den Schutz der Sanitäranlage wurde bewusst verzichtet.

In den Jahren 2019, 2020 und 2021 zeichnen sich nun die Folgen dieser Handlungsweise ab.
Die berührungslosen und automatischen Spüleinrichtungen der WC´s weisen nach und nach immer mehr Funktionsstörungen aufgrund von Verkalkung der Spülmechanik, auf. In den letzten Jahren wurden so schon mehrere Spüleinrichtungen gewechselt. Die Kosten hierfür sind mit jeweils ca. 350 € zu beziffern.

Durch diesen Umstand wurde bauamtsintern ein Austausch der automatischen und berührungslosen Spüleinrichtungen durch rein mechanische Drücker diskutiert. Hier wären die Instandhaltungskosten wesentlich niedriger. Auf die frequentielle, automatische  Spülung müsste in diesem Fall verzichtet werden. Eine frequentielle, automatische  Spülung ist jedoch empfehlenswert, um einer Legionellenbildung im gesamten Sanitärnetz vorzubeugen.

Das Stadtbauamt empfiehlt die Installation einer Enthärtungsanlage und das Wasser von 18°dH auf ca. 6°dH zu enthärten. 

Die Kosten hierfür betragen ca. 2.300 € brutto.

Die Mittel hierfür wurden in den Haushalt 2020 eingestellt und ins Jahr 2021 übernommen, jedoch mit einem Sperrvermerk versehen. Laut Niederschrift über die öffentliche Stadtratssitzung am 02.03.2020 sollte im Bau- und Umweltausschuss der grundsätzliche Einbau von Wasserenthärtungsanlagen jedoch zuvor nochmals besprochen werden.

Hinweis:
Bei den neuen Kindergärten in Achldorf, Burger Feld I und Burger Feld II wurden in den Sanitärbereichen nicht so verkalkungsempfindliche Armaturen verbaut und nur die Küchen mit einer Entkalkungsanlage ausgestattet. Die restlichen Entnahmestellen sind mit dem normalen Trinkwasser versorgt. Dies ist allerdings beim Trinkwasserleitungssystem in der Krippe St. Marien nicht möglich.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, eine Wasserenthärtungsanlage in das Sanitärsystem der Kinderkrippe St. Marien einzubauen. 

Bei zukünftigen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen ist eine Wasserenthärtungsanlage möglichst auf die erforderlichen technischen Anlagen, bzw. Räume mit entsprechenden technischen Anlagen (z.B. Küche mit gewerblichen Bauteilen wie Industriegeschirrspüler, etc.), zu beschränken. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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3. Antrag Freie Wähler - Bordsteinabsenkung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Fraktion „Freie Wähler Vilsbiburg“ hat beiliegenden Antrag gestellt. Der Antrag bezieht sich auf Borsteinabsenkungen im Öffentlichen Raum um die Barrierefreiheit zu verbessern.

Vorschläge und Überlegungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit wurden in einem konstruktiven Gespräch der Ersten Bürgermeisterin am 14.09.2020 mit Vertretern des Landratsamtes und der VdK bereits besprochen und in der Verwaltung Überlegungen zur Umsetzung angestellt.

Die Absenkung von Bordsteinen im Öffentlichen Raum ist ein Punkt davon. Dieser wird bisher im Rahmen von Tiefbaumaßnahmen der Stadt Vilsbiburg und der Stadtwerke bereits berücksichtigt und (soweit technisch und wirtschaftlich möglich) umgesetzt.

Nachdem nun neue Beauftragte (Inklusion, Senioren, etc.) vom Gremium gewählt wurden, empfiehlt die Verwaltung folgendes Vorgehen.

Die Anforderungen für eine Barrierefreiheit im Öffentlichen Raum umfassen du den Bordsteinabsenkungen noch andere Punkte wie z.B. die Herstellung von Orientierungshilfen für Sehbehinderte. Um gezielt vorzugehen hatte die Verwaltung bereits erste Überlegungen angestellt.

Der neue Inklusionsbeauftragte Stefan Hübl (eventuell mit der Seniorenbeauftragten) überprüft – ergänzend unter Beachtung des neuen Antrages der Fraktion „Freie Wähler Vilsbiburg“ – die aus seiner Sicht vorrangigen Problempunkte für die Herstellung der Barrierefreiheit im Öffentlichen Raum im Innenstadtbereich und zeigt anhand von Musterbeispielen die baulichen Möglichkeiten zur Umsetzung auf. Auf Basis der Voruntersuchung des Inklusionsbeauftragten erfolgt eine Begehung gemeinsam mit der Tiefbauabteilung und wird eine abgestimmte Liste erarbeitet.

Von der Tiefbauabteilung werden die Kosten für die Umbauarbeiten ermittelt und für den Haushalt 2022 angemeldet. Eine Umsetzung könnte 2022 durch eine Firma, die gesondert für diese Leistungen beauftragt wird, erfolgen. 

Parallel wird dazu geprüft, ob Fördermöglichkeiten bestehen.

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4. Billigungsbeschluss - Bebauung- und Grünordnungsplan "Freiung Deckblatt 1"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Das Büro Linke und Kerling BDLA aus Landshut wird den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB vorstellen.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „Freiung Deckblatt 1“ wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplan „Freiung Deckblatt 1“ unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung gemäß §4 Abs. 2 BauGB für den Bebauungsplan durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Trafostation nicht im zukünftigen Hauptgebäude unterzubringen, sondern im jetzigen Bestand beizubehalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Billigungsbeschluss - Bebauung- und Grünordnungsplan "KITA Burger Feld Erweiterung Deckblatt 1" und Flächennutzungsplan Deckblatt 22

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Das Büro Linke und Kerling BDLA aus Landshut wird den Bebauungsplan und den Flächennutzungsplan mitsamt den eingegangenen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlägen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung gem. §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB vorstellen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt die Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung zum Bebauungsplan „KITA Burger Feld Erweiterung Deckblatt 1“ und zum Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan wie vorgeschlagen.

Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Bebauungsplan „KITA Burger Feld Erweiterung Deckblatt 1“ und das Deckblatt Nr. 22 zum Flächennutzungsplan unter Berücksichtigung der Abwägungen zu den Einwendungen und Anregungen aus der Bürger- und Fachstellenbeteiligung.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung nach §3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung gemäß §4 Abs. 2 BauGB für beide Bauleitpläne durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines Pflanzenproduktionsbetriebes (Gärtnerei) mit Verkaufsgebäude, Gewächshäusern und Betriebsleiterhaus - Brandlmaierbach, FlNr. 999 (Tfl.), Gem. Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich an der Stadtgrenze Vilsbiburg. Es beurteilt sich gem. §35 Abs. 1 Nr. 2 BauGB („Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung“). 

Es soll ein Verkaufsgebäude, drei Gewächshäuser und ein Wohnhaus mit Garage entstehen.

 


Das Vorhaben ist privilegiert. Das Verhältnis zwischen der Größe des Wohngebäudes zum Betrieb ist auch gewahrt. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zum Vorbescheid. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Vorbescheid - Ersatzbau eines Einfamilienhauses mit Garage - Adelhub 59, FlNr. 940, Gem. Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Geplant ist die Errichtung eines EFH mit Garage als Ersatzbau gem. §35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB.

Es wird nicht – wie gesetzlich gefordert – an gleicher Stelle errichtet, fügt sich aber dennoch aus Sicht der Verwaltung in die Umgebung ein. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem beantragten Vorbescheid.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines Zweifamilienhauses mit Carport und Stellplatz - Am Wiesengrund 18, FlNr. 545/22, Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Bauherren beantragen die Errichtung eines Zweifamilienwohnhauses mit Carport und einem weiteren Stellplatz im Baugebiet Grub Süd.



Folgende Befreiungen werden beantragt:

1.Begrüntes Flachdach für das Carport und Länge an der Grundstücksgrenze: 10,50m

Laut Bebauungsplan sind Garagen und Nebengebäude mit einem Sattel- oder Pultdach mit einer maximalen Länge von 8m an der Grundstücksgrenze auszuführen. 

Es handelt sich hier um ein Grundstück welches zusammengebaute Garagen und Carports vorsieht. Für das Nachbargrundstück liegt zwar noch kein Bauantrag vor, jedoch kann der Nachbar (auch wenn er sich dem Erstbauenden anzupassen hat) nicht dazu verpflichtet werden, sich ebenfalls ein Flachdach befreien zu lassen. Der Erstbauende hat sich daher an die Vorgaben des Bebauungsplanes zu halten, sodass der Zweitbauende die Möglichkeit hat, sein Vorhaben ggf. im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu errichten. 
Es wird empfohlen, nochmal Rücksprache mit dem Nachbarn zu halten, da zusammengebaute Nebengebäude in Bezug auf Gestaltung, Höhe, Dachform, Dachneigung und Dachdeckung einheitlich auszubilden sind. 
Die Befreiung kann auf Grund der negativen Auswirkungen auf nachbarliche Belange nicht erteilt werden. 









2.„Halbbogendach“

Laut Bebauungsplan sind im Bereich „Grub Süd“ Sattel- und Pultdächer zulässig. Die geplante Dachform greift aus Sicht der Verwaltung in die Grundzüge der Planung ein.

3.Befreiung von der festgesetzten Fläche für den 3. Stellplatz

Auf Grund eines im Bebauungsplan festgesetzten Baumes ist die Wahl der Lage des 3. Stellplatzes sinnvoll und stellt kein Problem dar.
 

Diskussionsverlauf

Nach Diskussion im Gremium war man sich einig, dass die geplante Dachform nicht die Grundzüge der Planung berührt, da es auf Grund der geringen Bogenneigung wie ein Pultdach angesehen werden kann. 

Weiterhin geht man im Gremium davon aus, dass der Nachbar die gleiche Garage planen und bauen wird, sodass diese in Bezug auf Gestaltung, Höhe, Dachform, Dachneigung und Dachdeckung einheitlich ausgebildet wird.
 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben, da es als Gesamtvorhaben zu bewerten ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 9

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9. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines barrierefreien Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten - Am Wiesengrund 9, FlNr. 545/17, Gem. Frauensattling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Bauherren planen die Errichtung eines barrierefreien Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten.

Die Wohnfläche der ersten Wohneinheit im UG beträgt 66,51m², die Wohnfläche der zweiten im Wohneinheit im EG 90,39m². Demnach sind zwei Stellplätze erforderlich, die auch nachgewiesen werden. 

Das Vorhaben bedarf folgender Befreiungen:









An der geplanten Stelle des Carports (Stellplatz Nr. 2) ist auf privatem Grund ein Baum festgesetzt.

Da es sich um einen Baum auf privatem Grund handelt, kann die Befreiung hiervon erteilt werden, diesen an anderer Stelle auf dem eigenen Grundstück nachzuweisen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Vorbescheid - Neubau eines EFH mit Einliegerwohnung und Garage - Bgm.-Brandstetter-Str. 11, FlNr. 53/25, Gem. Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Seyboldsdorf Südost“. Dieser sieht für die beiden Grundstücke FlNr. 53/25 und 53/26 der Gemarkung Seyboldsdorf eine Doppelhausbebauung vor. Für den Haustyp Einzelhaus ist ein Befreiungsantrag zu stellen.

 

Die Bauherren beider Grundstücke möchten ein Einzelhaus bauen. Der Bauantrag des Nachbarn wird im nachfolgenden TOP behandelt. 

Hier handelt es sich um einen Antrag auf Vorbescheid. Über folgende Fragen ist zu entscheiden:

1. Ist die Befreiung von der textlichen Festsetzung 0.1.2.2 „Doppelhaus“ planungsrechtlich zulässig?

2. Kann der Abgrabung zur Belichtung nach Süden (Länge 5m, Tiefe ca. 1m bis 1,30m) zugestimmt werden?

3. Wird der Errichtung des 3. Stellplatzes an der geplanten Lage zugestimmt?


1. Der Befreiung hinsichtlich der textlichen Festsetzung Nr. 0.1.2.2 kann zugestimmt werden, da der Nachbar auch eine Einzelhausbebauung plant. 

2. Der Planer führt hierzu aus:
„Geplant ist, dass an nahezu allen Grenzen des Grundstückes, Flur Nr. 53/25, das natürliche Gelände beibehalten wird; dies ist aus den Ansichten ersichtlich.
Lediglich an der Einfahrt der Garage müsste - nach unserer Planung - der Zufahrtsweg auf Flur Nr. 53/27 gegenüber dem anstehenden Gelände angehoben werden.
Dies ist aber nach Bekanntwerden der Nachbar-Planung für das Grundstück Flur Nr. 53/26 nicht möglich; die Zufahrt in die Nachbargarage ist deutlich tiefer geplant. Aus diesem Grund werden wir die Garage und damit auch die Zufahrt entsprechend tiefer legen, damit diese mit der Zufahrt zur Garage, Flur Nr. 53/26 korrespondiert.“
 

Das Grundstück fällt zum Süden hin ab. An der südlichen Grundstücksgrenze wäre durch die Abgrabung dennoch das natürliche Geländeniveau des Nachbargrundstücks gewahrt und gegeben, sodass für diesen keine negativen Auswirkungen zu erwarten sind. 


3. Nach Rücksprache mit AB 34.1 – Tiefbau sind die Zufahrten auf das Grundstück durch den Bebauungsplan und den Erschließungsplan klar definiert und geregelt. Weitere Zufahrtmöglichkeiten sollen nur in besonderen Ausnahmefällen gestattet werden. 


Die Verwaltung würde der geplanten Spiegelung der beiden Baukörper Garage und Haus entegen des Bebauungsplanes zustimmen. Eine Grenzgarage zum Nachbarn der Hausnr. 13 ist bei der geplanten Einzelhausbebauung in diesem Fall positiv zu werten, da dann der höhere Baukörper des Einfamilienhauses weiter von diesem „wegrutscht“. Die Zufahrtsituation bleibt durch diese geplante Befreiung ebenfalls gewahrt. 
In der geplanten Garage werden bereits zwei Stellplätze nachgewiesen. 

Der dritte Stellplatz an der südlichen Grundstücksgrenze ist zur Erfüllung der baurechtlichen Stellplatzverpflichtung nicht erforderlich. Die zusätzliche Versiegelung und Schaffung einer weiteren Zufahrt auf das Grundstück wird daher nicht als besonderer Ausnahmefall gewertet. 

Die Schaffung einer weiteren Wohneinheit ist auf diesem Grundstück gem. Bebauungsplan nicht gestattet. Auch wenn eine Bebauung als Einzelhaus befreit wird, handelt es sich weiterhin um ein Grundstück auf dem per Satzung ein Doppelhaus vorgesehen wäre. Bei Grundstücken der Doppelhausbebauung ist nur eine Wohneinheit zulässig. Hierdurch wird also auch kein weiterer Stellplatz ausgelöst (sofern es sich um WE mit einer Wohnfläche über 100qm handeln würde – was durchaus auf Grund der Größe des Gebäudes selbst mit einer zweiten WE  schwer realisierbar wäre). 



Zum Antrag auf Vorbescheid bleibt festzuhalten, dass die Fragen Nr. 1 und Nr. 2 seitens der Verwaltung positiv bewertet werden. Auch die „Spiegelung“ der beiden Baukörper Garage und Wohnhaus wird positiv bewertet. 
Allerdings wird der Errichtung eines dritten Stellplatzes an dieser Stelle nicht zugestimmt, da es sich um keinen besonderen Ausnahmefall handelt. 

Diskussionsverlauf

Das Gremium schließt sich der Meinung der Verwaltung an. Grundsätzlich besteht Einverständnis mit den Befreiungen zu den Fragen Nr. 1 und Nr. 2. Der Errichtung des dritten Stellplatzes an der geplanten Lage wird jedoch nicht zugestimmt. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss verweigert das Einvernehmen zu dem beantragten Vorbescheid, da die Betrachtung als Gesamtvorhaben erfolgt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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11. Antrag auf Baugenehmigung - Neubau eines EFH mit Doppelgarage - Bgm.-Brandstetter-Str. 13, FlNr. 53/26, Gem. Seyboldsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das Vorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Seyboldsdorf Südost“. Dieser sieht für die beiden Grundstücke FlNr. 53/25 und 53/26 der Gemarkung Seyboldsdorf eine Doppelhausbebauung vor. Für den Haustyp Einzelhaus ist ein Befreiungsantrag zu stellen.


Folgende Befreiung wird benötigt:

  • Befreiung vom festgesetzten Doppelhaus (Festsetzung Nr. 0.1.2.2 – Haustyp 3)
Beide Nachbarn bauen ein Einfamilien- statt Doppelhaus


Die Baugrenzen sind eingehalten. 




Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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12. Antrag auf Baugenehmigung - Sanierung, Teilabriss und Aufstockung eines EFH zu einem MFH mit 3 WE - Eichenstraße 6, FlNr. 348, Gem. Vilsbiburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Bauherr plant die Sanierung, Teilabriss und Aufstockung eines Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten. 
Die Wohnfläche der ersten Wohneinheit beträgt 96,00m², die Wohnfläche der zweiten im Wohneinheit 203,54m², die dritte Wohneinheit umfasst 85,58m². Demnach sind vier Stellplätze erforderlich, die auch nachgewiesen werden. 



Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kreuzweg“ und ist Plan mit einer Geschossigkeit „E“ eingetragen. Die umliegenden Parzellen sind jeweils mit „E+1“ gekennzeichnet. Grund dafür ist, dass das Bestandshaus bereits vor dem Inkrafttreten des Bebauungsplans errichtet wurde. 

Des Weiteren wird eine Befreiung von der vorgeschriebenen Dachneigung von 23° Mindestneigung auf 14° beantragt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das Einvernehmen zu dem geplanten Vorhaben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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13. Informationen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö informativ 13
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13.1. Stellungnahme zu der Situierung der Garagen im Burger Feld - Parzellen 41 bis 46 - Anfrage StR Hiller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö informativ 13.1

Sachverhalt

Folgende Stellungnahme wurde abgegeben:

Sehr geehrter Herr Binner,
bezugnehmend auf unser gestriges Telefonat anbei nochmals die Planunterlagen sowie ein Foto vom 19.02.2021. In der Begründungen auf den Seiten 4 und 5 ist die Situierung der Garagen als wesentlicher Bestandteil der Verengung des Straßenraums mit dem Ziel der Verringerung der Fahrtgeschwindigkeit als Grundzug der Planung verankert und auf Seite 5 in der Begründung mit einer Zeichnung bereits visualisiert worden. Auch Schnitt B-B zeigt neben der Plandarstellung diesen Sachverhalt auf. 
Das Foto vom 19.02.2021 im Bereich der genannten Parzellen zeigt, dass die unten zitierte Beschlusslage des Stadtrates umgesetzt wurde. Die Garagen sind 0,5 m von der Fahrbahnkante abgerückt. Allerdings steht die Bepflanzung mit Straßenbäumen als wesentliches Element der räumlichen Verengung des Straßenraums noch aus. Wie gestern angesprochen, wurde die Lage der Garagen in Besprechungen des 1. Bürgermeisters und der Verwaltung mit dem Landratsamt Landshut im Vorfeld zu den Planständen Vorentwurf ud Entwurf besprochen sowie in der Stadtratssitzung am 19.05.2014 ausführlich diskutiert und beschlossen. Nachstehend wird der wohl maßgebliche Beschluss zu Punkt 4.3k Stellungnahme des Landratsamtes Landshut SG 44 vom 19.05.2014 aus der Stadtratssitzung zitiert:
"Der Stadtrat Vilsbiburg hat sich in mehreren Sitzungen intensiv mit dem vorliegenden Bebauungskonzept auseinandergesetzt. Die Ausrichtung eines klar städtebaulich definierten Baugebietes mit einer Vielzahl ökologischer Aspekte kann nur durch ein klar definiertes Bebauungskonzept ermöglicht werden. Hierbei ist die Anordnung der Fassaden zum Straßenraum wesentlich. Daher werden hier Baulinien festgesetzt. Es kann nicht vorrangige Aufgabe der Bauleitplanung sein, möglichst viele Freiheiten für die Bauwerber zu belassen. Die Anordnung der Garagen in relativer Nähe zur Straße und die angemessenen Baufenster sind hierbei ein wesentlicher Beitrag zum sparsamen Umgang mit Grund und Boden. Die Planungshoheit obliegt der Kommune. Die Stadt Vilsbiburg hält daher an der bisherigen Planung fest. In Teilen wird der Anregung nachgekommen: Abrücken des Hauptbaukörpers von den Garagen im Bereich des „Rückens“ und grundsätzlich 0,5 m Abstand zwischen Baulinie und Straßenrand."
Ich hoffe hiermit Ihre Nachfrage beantwortet zu haben.
-- 
Mit freundlichen Grüßen 


Marion Linke
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Marion Linke + Klaus Kerling
Stadtplaner und Landschaftsarchitekten BDLA
Landschaft Städtebau Freiraum 

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13.2. Markierung des Geh - und Radweges in Gaindorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö informativ 13.2
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13.3. RÜB 1 - Gesamtvarianten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö informativ 13.3

Sachverhalt

Herr Binner stellt die Varianten nochmals kurz vor und verweist auf die Telefonnotiz vom 21.06.2021 mit dem WWA – Herr Vilser. 

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13.4. Spielplatz Grüne Mitte im Burger Feld - Erlebnis Wasser

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö informativ 13.4

Sachverhalt

Nach mehrmaliger Rücksprache mit Herrn Schönbrunner, Privater Sachverständiger und TÜV-Gutachter der Firma Asid, und Herrn Fehrer, Gesundheitsamt Landshut, wurde darauf hingewiesen, dass bei einem Teich zu Spielzwecken Badewasserqualität gewährleistet sein muss. Diese Wasserqualität könne nicht durch Regenwasserspeißung und gleichzeitigen Einhalten der geringen Wassertiefe von 40 cm sichergestellt werden.
Herr Forstmaier arbeitete darauf hin zwei Alternativen zu dem bereits beschlossenen Plan aus:


1. Teich wie von Herrn Fehrer beschrieben als Naturteich (ohne Spielmöglichkleiten) gestaltet.
Mit Schild Baden verboten.


2. Den Teich deutlich verkleinern und abpflanzen mit Sträuchern (ökologische Aufwertung)  (Kompromiss Gesundheitsamt)
Mit Schild Baden verboten
Wasserspielplatz in mittlerer Größe mit Schwengelpumpe


Zusammenfassung der vorangegangenen Besprechungen:
1.        Besprechung am 14.06.2021
Teilnehmer: Herr Schönbrunner (TÜV-Sachverständiger, Firma ASID), Herr Forstmaier, Herr Binner und Frau Guggemos: 
Herr Schönbrunner ist Leiter der Fa. ASID und überprüft auf Sicherheit und Unfallschutz die öffentlichen Spielplätze der Stadt Vilsbiburg. In der Videobesprechung wurden mit Herrn Schönbrunner die Gefährdungen und zu beachtenden Punkte für den neuen Spielplatz Burger Feld überprüft. Dabei wurde insbesondere die Erstellung eines Teiches in Verbindung mit einem öffentlichen Spielplatz betrachtet, beurteilt und die Anforderungen gemeinsam abgestimmt.
Ein Teich in Verbindung mit öffentlichen Spielplätzen ist möglich und auch erwünscht, wenn alle Richtlinien (DIN 1176, 18034) eingehalten werden. Für Kinder unter 3 Jahren ist immer eine lückenlose Aufsicht notwendig, wird diese verletzt sind die Eltern verantwortlich. Kleinkinder können bereits ab einer Wassertiefe von wenigen Zentimetern ertrinken (Schluckreflex). Spielen mit Risiko sei lebensnotwenig, allerdings dürfe es keinen „versteckten“ Gefahren geben. Bei Wasserflächen für Kinder ist eine flache Neigung für ein leichtes Ein- und Aussteigen notwendig, es darf keinen überraschenden Stufen im Wasser geben. Des Weiteren beträgt die max. Wassertiefe 40cm (in Ausnahmen max. 60cm). Herr Schönbrunner erklärte sich bereit vorab eine Gefährdungsbeurteilung zu verfassen und den Bau des Spielplatzareals mit Teich zu begleiten. Bezüglich der in der DIN geforderten Badewasserqualität muss das Gesundheitsamt kontaktiert werden.
2.        Telefonat am 15.06.21, Frau Guggemos mit Herrn Fehrer, Gesundheitsamt Landshut
Eine gute Wasserqualität ist bei geringen Wassertiefen schwierig sicherzustellen. Die Speisung mit Regenwasser vom Gebäudedach ohne Wasseraufbereitung wird ebenfalls aus hygienischen Gründen kritisch besehen. Wenn der Teich nicht als Spielbereich sondern ausschließlich als Biotop genutzt wird, ist die keine Beprobung oder besondere Anforderungen an die Wasserqualität notwendig. Dies könnte man durch eine entsprechende Bepflanzung entlang des Ufers erreichen.
Auf Grundlage der aktuellen Erkenntnisse würde Herr Stelzer eine zusätzliche Umzäunung des Teiches zur Sicherheit der Kinder anbringen. Diese Variante wurde bereits im Gespräch mit Herrn Schönbrunner erörtert. Dieser sieht einen Zaun eher als Gefährdung, da Kinder diesen überklettern und als Art „Sprunghilfe“ verwenden können, wodurch das genaue Gegenteil erreicht wird.

Diskussionsverlauf

Die Mitglieder des Stadtrates bedauerten den Umstand, dass die Planung nicht wie ursprünglich vorgestellt umgesetzt werden kann und beauftragt die Verwaltung nach einer kompatiblen Lösung zu suchen, ohne den vorangegangen demokratischen Prozess zu missachten. Der Punkt wird in der nächsten Bau- und Umweltausschuss zur Entscheidung nochmal vorgestellt.

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14. Anfrage StR Bauer - Wasserpest Grüne Mitte Haarbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Vilsbiburg) Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.07.2021 ö informativ 14

Sachverhalt

Stadtrat Bauer teilt mit, dass in vergleichbaren Gewässern Graskarpfen zur Bekämpfung der Wasserpest eingesetzt wurden. Er bittet zu prüfen, ob das in der Grünen Mitte in Haarbach eine Alternative zum Ausbaggern darstellen kann. 

Datenstand vom 09.07.2021 07:05 Uhr